Classic Days / Demo

Wie kann es sein, dass die geplanten "Classic Days" im Mai zugunsten der mal wieder stattfindenden "Al-Quds-Demo" ausfallen müssen?

Uhr Sprecher gab an, dass die Veranstalter der Classic Days ihre Anmeldung zurück gezogen hätten.

Eher kaum zu glauben, da die Anmelder der Demo ihre Veranstaltung nachträglich angemeldet haben. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Ich als Berliner, Steuerzahler und Deutscher Soldat mit arabischen Wurzeln bin dem Grundgesetz und der zugehörigen Versammlungsfreiheit mehr als verpflichtet, habe aber null Verständnis für diese antisemitische Hass-Parade, auch wenn ich nicht immer zu 100% der Meinung der israelischen Regierung bin.

Statt positives Interesse zu wecken und auch ein paar Steuergelder einzufahren (wortwörtlich), gibt es eine Veranstaltung des Hasses und der Ausgrenzung die nur Geld kostet und Unruhe bringt.

Ich bitte darum, die genauen Gründe abzuwägen und ggf. beim nächsten Mal anders zu entscheiden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2020
  • Frist
    27. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Classic Days / Demo [#181313]
Datum
25. Februar 2020 08:02
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie kann es sein, dass die geplanten "Classic Days" im Mai zugunsten der mal wieder stattfindenden "Al-Quds-Demo" ausfallen müssen? Uhr Sprecher gab an, dass die Veranstalter der Classic Days ihre Anmeldung zurück gezogen hätten. Eher kaum zu glauben, da die Anmelder der Demo ihre Veranstaltung nachträglich angemeldet haben. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Ich als Berliner, Steuerzahler und Deutscher Soldat mit arabischen Wurzeln bin dem Grundgesetz und der zugehörigen Versammlungsfreiheit mehr als verpflichtet, habe aber null Verständnis für diese antisemitische Hass-Parade, auch wenn ich nicht immer zu 100% der Meinung der israelischen Regierung bin. Statt positives Interesse zu wecken und auch ein paar Steuergelder einzufahren (wortwörtlich), gibt es eine Veranstaltung des Hasses und der Ausgrenzung die nur Geld kostet und Unruhe bringt. Ich bitte darum, die genauen Gründe abzuwägen und ggf. beim nächsten Mal anders zu entscheiden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181313
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Februar 2020 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 25.02.2020 (#181313) Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf die o…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 25.02.2020 (#181313)
Datum
5. März 2020 10:19
Status
image001.png
1,3 KB
image002.jpg
3,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf die oben genannte Anfrage zu den Classic Days und der Al-Quds Versammlung und möchte hierzu gerne Stellung nehmen. Die Versammlung "Demonstration anlässlich des Qudstages" wurde am 09.07.2019 bei der Versammlungsbehörde angemeldet. Der erforderliche Antrag für die Classic Days wurde bei der Verkehrslenkung Berlin am 23.09.2019 gestellt. Bei den beiden Veranstaltungen wäre es zu örtlichen Überschneidungen in Hinblick auf die angemeldete Aufzugsstrecke der Al-Quds Versammlung und den gewünschten Veranstaltungsort der Classic Days gekommen. Der Veranstalter der Classic Days hat von sich aus die Veranstaltung nunmehr abgesagt, ohne dabei gegenüber den jeweiligen Behörden Gründe zu nennen. Zum Zeitpunkt der Absage durch den Veranstalter der Classic Days hatten die Behörden noch keine Entscheidung über die Wegstrecke der Al-Quds Versammlung und den genauen Veranstaltungsort getroffen. Vielmehr befand man sich insoweit noch in Abstimmung mit den Veranstaltern, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Seien Sie versichert, dass Versammlungen wie die Al-Quds Versammlung vom Berliner Senat keinesfalls leichtfertig hingenommen werden. Jede Art von Antisemitismus - sei es auch im Gewand des Antizionismus - wird entschieden verurteilt. Zugleich ist unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel jedoch zu berücksichtigen, dass die Hürden für ein Präventivverbot einer Versammlung aufgrund der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit für unser demokratisches Gemeinwesen aus gutem Grund sehr hoch sind. Ein Verbot im Vorfeld einer Versammlung unterliegt strengen Voraussetzungen und kann immer nur "letztes Mittel" sein, wenn mildere Mittel den Schutz der öffentlichen Sicherheit nicht zu gewährleisten vermögen. Die versammlungsrechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf die Al-Quds Versammlung werden derzeit intensiv geprüft. Sie können darauf vertrauen, dass die rechtlichen Möglichkeiten hier so weit wie möglich ausgeschöpft werden. Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Anliegen hiermit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen