Club Pseudonym in Bad Honnef

1. Öffnungszeiten des Club Pseudonyms bzw. das Ende der Sperrstunde an den Tagen mit der Öffnung des Clubs

2. Auskunft über den Zeitraum (von Monat zu Monat) der Erlaubnis der Außenbewirtschaftung im Jahr

3. Wann wurde die Genehmigung zur gewerbliche Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Bürgersteig und Platzfläche) für den Club erteilt

4. Für wieviel Personen bzw. Tische und Stühle wurde die Genehmigung der Außenbewirtschaftung erteilt

5. Bitte eine Lageskizze und Stellplan der Tische und Stühle einschließlich des Fluchtweges beifügen

6. Sind Abgrenzungen/Abtrennung zur Straße wegen den Autos zur Sicherheit und zum Schutz der Gäste
vorgesehen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. April 2015
  • Frist
    16. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bad Honnef Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Club Antragsteller/in in Bad Honnef [#9363]
Datum
14. April 2015 12:29
An
Kommunalverwaltung Bad Honnef
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Öffnungszeiten des Club Pseudonyms bzw. das Ende der Sperrstunde an den Tagen mit der Öffnung des Clubs 2. Auskunft über den Zeitraum (von Monat zu Monat) der Erlaubnis der Außenbewirtschaftung im Jahr 3. Wann wurde die Genehmigung zur gewerbliche Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Bürgersteig und Platzfläche) für den Club erteilt 4. Für wieviel Personen bzw. Tische und Stühle wurde die Genehmigung der Außenbewirtschaftung erteilt 5. Bitte eine Lageskizze und Stellplan der Tische und Stühle einschließlich des Fluchtweges beifügen 6. Sind Abgrenzungen/Abtrennung zur Straße wegen den Autos zur Sicherheit und zum Schutz der Gäste vorgesehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bad Honnef
Auskunft über den Club Antragsteller/in Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird …
Von
Kommunalverwaltung Bad Honnef
Betreff
Auskunft über den Club Antragsteller/in
Datum
20. April 2015 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird im Rahmen meiner personellen Möglichkeiten bearbeitet. Die Auskunft ist gebührenfrei, da es sich um eine einfache schriftliche Auskunft handelt. Bitte benennen Sie mir noch einen Ansprechpartner aus Ihrem Hause. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft über den Club Antragsteller/in [#9363] Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die …
An Kommunalverwaltung Bad Honnef Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft über den Club Antragsteller/in [#9363]
Datum
21. April 2015 14:24
An
Kommunalverwaltung Bad Honnef
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die Zwischennachricht. Die beantragten Informationen können durch Übermittlung direkt über das Portal „Frag den Staat.de" an die von mir hinterlegte E-Mailadresse, die mich eindeutig als E-POSTNutzer (Identifizierung über POSTIDENT) identifiziert, zugesandt werden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> ... Anfragenr: 9363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Auskunft über den Club Antragsteller/in [#9363] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheit…
An Kommunalverwaltung Bad Honnef Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Auskunft über den Club Antragsteller/in [#9363]
Datum
18. Mai 2015 14:17
An
Kommunalverwaltung Bad Honnef
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Club Antragsteller/in in Bad Honnef" vom 14.04.2015 (#9363) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bad Honnef
Anfrage zu Klub Antragsteller/in Sehr geehrter Damen und Herren, krankheitsbedingt konnte ich die Frist nicht ein…
Von
Kommunalverwaltung Bad Honnef
Betreff
Anfrage zu Klub Antragsteller/in
Datum
19. Mai 2015 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Damen und Herren, krankheitsbedingt konnte ich die Frist nicht einhalten. Ich bitte hier um Verständnis. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Zu 1.: In NRW ist die Sperrzeit aufgehoben bis auf die Zeit von 05:00 Uhr bis 06.00 Uhr. Die Öffnungszeiten des Clubs Antragsteller/in sind regelmäßig von 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr. Zu 2. und 3.: Die Außenbewirtschaftung ist genehmigt vom 01. Juni bis 30. September und wurde erstmals 1994 erteilt. Zu 4.: Die Sondernutzungsfläche beträgt 25 qm Zu 5. u. 6.: Ein Stellplan und die Kennzeichnung von Fluchtwegn sowie mobile oder feste Abgrenzungen sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht erforderlich. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Konzessionsinhaber ein ausgesprochen zuverlässiger und integrer Gastronom mit einem hervorragendem Ruf ist. Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu Club Antragsteller/in [#9363] Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Nachricht bz…
An Kommunalverwaltung Bad Honnef Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Club Antragsteller/in [#9363]
Datum
21. Mai 2015 14:38
An
Kommunalverwaltung Bad Honnef
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Nachricht bzw. mit der Bitte die nachfolgenden Fragen und Sachdarstellungen noch zu beantworten und zu erläutern. 1. Zu den Öffnungszeiten ist im Internet auf der Homepage des Clubs für Freitag, Samstag und vor Feiertagen: 20 – 3 Uhr aufgeführt, ist dies - oder Ihre Angabe „regelmäßig von 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr“ - zutreffend? 2. Für welchen Tageszeitraum (von/bis, bitte Uhrzeiten angeben) ist die Außenbewirtschaftung vom 01. Juni bis 30. September genehmigt worden? 3. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Stadtverwaltung Schilder zur Einhaltung der Ruhe in der Nähe eines Clubs mit Außenbewirtschaftung anbringen lässt? 4. Warum wurden 3 Schilder (Ruhe Bitte!) in der Straße „Im Mühlenpfad“ angebracht? 5. Der Antrag vom 14. April 2015 nach Informationsfreiheitsgesetz NRW zu den Fragen 4 bis 6 ist nicht vollständig beantwortet (s.u.). Zu der Frage nach Lageskizze, Textbeschreibung und Stellplan der Tische und Stühle einschließlich des Fluchtweges gibt es folgende Regelung. Satzung der Stadt Bad Honnef über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) vom 7.4.2015 nach § 6 Erlaubnisantrag „(1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt zu stellen. Er ist durch Zeichnungen und Textbeschreibungen so zu erläutern, dass die Art und Dauer der Benutzung sowie der dadurch beanspruchte Verkehrsraum ausreichend beurteilt werden können“. Ebenso beschrieben im Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für die Sondergenehmigung der Außengastronomie. Für den Fußgängerverkehr ist eine bedarfsangepasste behinderungsfreie Restgehwegbreite (1,80m bis 3,00 m) ständig freizuhalten. Daher ist die Frage noch zu beantworten und die erwähnten Unterlagen beizufügen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass jeder Bürger ein Recht auf absolute Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr hat bzw. sich gegen unzulässigen Lärm wehren kann. Für die von einer Gaststätte ausgehenden Geräusche (Innen-und Außenlärm, An- und Abfahrt der Gäste, lautes Verweilen der Gäste im Umgebungsbereich der Wirtschaft) ist der Konzessionsinhaber verantwortlich, denn er ist Störer im Sinne des § 1004 BGB. Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller/in >> Anfragenr: 9363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Anfrage zu Club Antragsteller/in [#9363] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Kommunalverwaltung Bad Honnef Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage zu Club Antragsteller/in [#9363]
Datum
2. Juni 2015 17:39
An
Kommunalverwaltung Bad Honnef
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Club Antragsteller/in in Bad Honnef" vom 14.04.2015 (#9363)/bzw. meine Nachfrage vom 20.05.2015 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Nachfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bad Honnef
WG: Anfrage zu Club Antragsteller/in [#9363] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Antrag nach dem Informationsfr…
Von
Kommunalverwaltung Bad Honnef
Betreff
WG: Anfrage zu Club Antragsteller/in [#9363]
Datum
3. Juni 2015 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21.05.2015 beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Nach der Gaststättenverordnung NRW besteht lediglich eine festgelegte Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften von 5 bis 6 h. Außerhalb dieser Sperrzeit können die Schank- und Speisewirtschaften ihre Öffnungszeiten frei bestimmen. Eine ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelungen der Gaststättenverordnung NRW hinaus besteht in Bad Honnef nicht. Insofern ist vorliegend auf die Homepage der Gaststätte abzustellen. Zu Frage 2 Für die Gaststätte „Club Antragsteller/in“ besteht eine Erlaubnis zur Sondernutzung für die Zeit von Juni bis September unter Beachtung der allgemeinen Nachtruhe (22-6 h). Zu Frage 3 Schilder dieser Art werden grundsätzlich nicht errichtet. Zu Frage 4 Bei den Hinweisschildern im Mühlenpfad handelt es sich um das einzelfallbezogene Ergebnis mehrfacher Termine und Gespräche mit Polizei und Anwohnern bezogen auf den dort vorherrschende besonderen Sachverhalt. Zu Frage 5. Die Fragen 4.-6. des Antrages vom 14.04.2015 sind aus hiesiger Sicht abschließend beantwortet. Eine Zeichnung (Lageplan) und Textbeschreibung wurde in dem vorliegenden Fall in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als entbehrlich und nicht zwingend erachtet. Wegen der örtlichen Gegebenheiten ist aus hiesiger Sicht zudem eine gesonderte bauliche Abgrenzung zum Fahrbahnbereich bislang nicht erforderlich. Stattdessen besteht die Auflage, dass Behinderungen und Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern in Zusammenhang mit der Sondernutzung bzw. aus der Inanspruchnahme der erteilten Erlaubnis jederzeit auszuschließen sind. Hier liegen aus den letzten Jahren keine Beschwerden oder sonstige Erkenntnisse vor, die das Erfordernis weiterer Maßnahmen begründen. Abschließend erlaube ich mir den persönlichen Hinweis, dass es der gegenseitigen Wertschätzung gebühren sollte, Anfragen unter Angabe eines Ansprechpartners zu stellen. Eine anonyme Anfrage – wie in dem vorliegenden Fall - ohne Darlegung weiterer Hintergründe zur beabsichtigten Verwendung der beantragten Rückmeldung entspricht grundsätzlich keinem von Respekt geprägten Umgangsstil. Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie in künftigen Fällen einen Ansprechpartner benennen würden. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bad Honnef
WG: AW: Anfrage zu Club Antragsteller/in [#9363] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachfrage vom 20.05.2015 wur…
Von
Kommunalverwaltung Bad Honnef
Betreff
WG: AW: Anfrage zu Club Antragsteller/in [#9363]
Datum
5. Juni 2015 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachfrage vom 20.05.2015 wurde am 03.06.2015 beantwortet. Ihre erste Anfrage vom 14.04.2015 war bereits am 19.05.2015 beantwortet worden. Mit freundlichen Grüßen