CO2-Ausstoß der LVR-Dienstwagenflotte

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Auskunft zum CO2-Austoß der LVR-Dienstwagenflotte. Bitte senden Sie mir Informationen zu:

- den persönlichen Dienstfahrzeugen der Verwaltungsspitze, jeweils mit Angaben zu: persönlicher Zuordnung, Fahrzeugtyp und -modell, Kraftstoffart und CO2-Austoß in g/km.
- dem Durchschnittlichen CO2-Austoß der übrigen Dienstwagenflotte (ohne o.g. Fahrzeuge der Verwaltungsspitze)

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2020
  • Frist
    6. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Auskunft…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CO2-Ausstoß der LVR-Dienstwagenflotte [#204953]
Datum
4. Dezember 2020 13:33
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Auskunft zum CO2-Austoß der LVR-Dienstwagenflotte. Bitte senden Sie mir Informationen zu: - den persönlichen Dienstfahrzeugen der Verwaltungsspitze, jeweils mit Angaben zu: persönlicher Zuordnung, Fahrzeugtyp und -modell, Kraftstoffart und CO2-Austoß in g/km. - dem Durchschnittlichen CO2-Austoß der übrigen Dienstwagenflotte (ohne o.g. Fahrzeuge der Verwaltungsspitze) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204953/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landschaftsverband Rheinland
Sehr geehrteAntragsteller/in Auf Ihren Antrag gebe ich Ihnen in der gewünschten Form per Mail folgende Antwort: …
Von
Landschaftsverband Rheinland
Betreff
CO2-Ausstoß der LVR-Dienstwagenflotte [#204953]
Datum
5. Januar 2021 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Auf Ihren Antrag gebe ich Ihnen in der gewünschten Form per Mail folgende Antwort: Die Dienstfahrzeuge der Verwaltungsspitze bestehen zur Zeit aus 10 Fahrzeugen. Fabrikat / Modell: Kraftstoff CO2-Emission Audi A6 1 Diesel 107 g/km Audi A6 1 Diesel 117 g/km Audi A6 1 Diesel 146 g/km BMW 530 e 1 Benzin/Hybrid 47g/km Mercedes E300 4 Diesel/Hybrid 44 g/km Mercedes E 400 2 Diesel 145 g/km Aktueller Stand vom 29.12.2020 Den durchschnittlichen Verbrauch der Dienstwagenflotte des LVR kann ich Ihnen nicht mitteilen. Die einzelnen Fuhrparke des LVR (23) sind dezentral organisiert. Eine Ermittlung für die große Anzahl an Fahrzeugen (mehrere 100) wäre nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand möglich. Es gibt aber Vorüberlegungen zum Einsatz einer Fuhrparkmanagement-Software, die eine solche Auswertung zukünftig ermöglichen würde. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Beste Grüße