CO2-Ausstoss

Lt. aktuellen Meldungen stößt der Verkehr immer noch Zuviel CO2 aus. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang eigentlich die vielen Oldtimer, die auf unseren Straßen unterwegs sind. Sie erfüllen ja sicherlich keine Abgasnormen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2024
  • Frist
    18. Mai 2024
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Bettina Dahlen-Mendyka
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Lt. aktuellen Meldungen stößt der Ver…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Bettina Dahlen-Mendyka
Betreff
CO2-Ausstoss [#306354]
Datum
16. April 2024 11:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lt. aktuellen Meldungen stößt der Verkehr immer noch Zuviel CO2 aus. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang eigentlich die vielen Oldtimer, die auf unseren Straßen unterwegs sind. Sie erfüllen ja sicherlich keine Abgasnormen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bettina Dahlen-Mendyka Anfragenr: 306354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306354/ Postanschrift Bettina Dahlen-Mendyka << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bettina Dahlen-Mendyka

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrte Frau Dahlen-Mendyka, auf Ihren Antrag vom 16.04.2024 hin wird Ihnen die hier beigefügte Antwort zur …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
2175 IFG - CO2-Ausstoss [#306354]
Datum
22. April 2024 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
887,3 KB
Sehr geehrte Frau Dahlen-Mendyka, auf Ihren Antrag vom 16.04.2024 hin wird Ihnen die hier beigefügte Antwort zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen