CO2-Ausstoß bei energetischer Sanierung

Gibt es Erhebungen über den CO2-Ausstoß der bei der energetischen Sanierung von Gebäuden verursacht wird und wann dieser anschließend durch die entstandenen Einsparungen im Wohnergiebedarf kompensiert wird?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Johann Heimrich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Erhebungen über den CO2-Ausst…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
Johann Heimrich
Betreff
CO2-Ausstoß bei energetischer Sanierung [#272039]
Datum
4. März 2023 08:34
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Erhebungen über den CO2-Ausstoß der bei der energetischen Sanierung von Gebäuden verursacht wird und wann dieser anschließend durch die entstandenen Einsparungen im Wohnergiebedarf kompensiert wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Heimrich Anfragenr: 272039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272039/ Postanschrift Johann Heimrich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Heimrich
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr geehrter Herr Heimrich, Ihre Anfrage vom 04.03.2023 ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Mit freundlich…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: [EXTERN] CO2-Ausstoß bei energetischer Sanierung [#272039]
Datum
7. März 2023 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heimrich, Ihre Anfrage vom 04.03.2023 ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr geehrter Herr Heimrich, dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liegen keine eigenen…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG - CO2-Ausstoß bei energetischer Sanierung [#272039]
Datum
15. März 2023 14:55
Status
Sehr geehrter Herr Heimrich, dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liegen keine eigenen Erhebungen vor, die zur Beantwortung Ihrer Anfrage übermittelt werden können. Beispielhaft kann ich jedoch auf die Veröffentlichung „Graue Energie und Graue Emissionen von Dämmstoffen im Vergleich zum Einsparpotential“ des FIW München verweisen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Veröffentlichungen Dritter, die im Internet zu diesem Thema frei zugänglich sind. Die frei zugänglichen Studien lassen die hiesige Fachabteilung hinsichtlich Ihrer Anfrage zu folgender Einschätzung kommen: Die Höhe des CO2-Ausstoßes bei der energetischen Gebäudesanierung ist von einer Vielzahl von Randbedingungen abhängig. Neben dem Ausgangszustand des zu sanierenden Gebäudes und der angestrebten Sanierungstiefe geht auch die gewählte Sanierungstechnologie für Gebäudehülle und Anlagentechnik in die Betrachtung ein. Der Zeitraum, bis wann die durch die energetische Sanierung emittierte CO2-Menge (auch graue Emissionen) durch den nach der Sanierung verringerten Energiebedarf des Gebäudes wieder ausgeglichen wird, ist somit immer vom zu betrachtenden Einzelfall abhängig. Im Allgemeinen wird der CO2-Ausstoß einer energetischen Gebäudesanierung durch die damit einhergehende Energieeinsparung innerhalb weniger Jahre ausgeglichen. Die nach durchgeführter Sanierung im Verlauf der Nutzungsphase eingesparte Energiemenge ist somit fast immer um ein Vielfaches höher, als die für die Sanierung aufgewendete graue Energie. Mit freundlichen Grüßen