CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre

Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) der Gebäude der von Ihnen untergebrachten Behörden in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Zudem die CO2-Bilanzen (carbon footprint) des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement selbst in den letzten zehn Kalenderjahren.

Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.

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  • Datum
    29. April 2019
  • Frist
    1. Juni 2019
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die CO2-Bilanzen (…
An Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#135235]
Datum
29. April 2019 12:51
An
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) der Gebäude der von Ihnen untergebrachten Behörden in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Zudem die CO2-Bilanzen (carbon footprint) des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement selbst in den letzten zehn Kalenderjahren. Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 29.04.2019 haben Sie beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und B…
Von
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#135235]
Datum
8. Mai 2019 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 29.04.2019 haben Sie beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) gemäß § 4 Abs. 1 Sächsisches Umweltinformationsgesetz beantragt, Ihnen die CO2-Bilanzen (carbon footprint) der Gebäude der vom SIB untergebrachten Behörden in den letzten zehn Kalenderjahren und die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden sowie die CO2-Bilanzen des SIB selbst in den letzten zehn Kalenderjahren zuzusenden. Bei den von Ihnen genannten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 Sächsisches Umweltinformationsgesetz. Der SIB ist auch informationspflichtige Stelle i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Sächsisches Umweltinformationsgesetz. Ein Auskunftsanspruch besteht insofern grundsätzlich im Rahmen der Verfügbarkeit entsprechender Informationen nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 3 Sächsisches Umweltinformationsgesetz. Ein Auskunftsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz besteht nicht, da es sich bei den von Ihnen genannten Informationen nicht um Verbraucherinformationen nach § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes handelt. Ebenfalls besteht kein Auskunftsanspruch nach dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG), weil dieses nach § 1 Abs. 2 UIG nur auf informationspflichtige Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts Anwendung findet, und der SIB keine informationspflichtige Stelle des Bundes i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UIG ist. In der Sache können wir Ihnen jedoch die von Ihnen gewünschten CO2-Bilanzen nicht zusenden, da der SIB über CO2-Bilanzen der von ihm untergebrachten Behörden des Freistaates Sachsen wie auch für die Verwaltungsstandorte des SIB selbst nicht verfügt. CO2-Bilanzen werden von uns, aber nach hiesiger Kenntnis auch von anderen Behörden des Freistaates Sachsen, bisher nicht erstellt. Es besteht hierzu auch – jedenfalls derzeit – keine Rechtsverpflichtung. Der SIB erfasst jedoch für seine Liegenschaften systematisch die Energieverbräuche einschließlich Energieträger. Die diesbezüglichen CO2-Emissionen werden dabei anhand von CO2-Äquivalenten ermittelt, die der GEMIS-Datenbank entnommen wurden (Globales Emissions-Modell Integrierter Systeme). Die daraus resultierende Summe der CO2-Emissionen kumuliert für alle vom SIB bewirtschafteten Behördenstandorte kann mit überschaubarem Aufwand ermittelt und Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Eine Zuordnung der Verbräuche zu den konkreten CO2-Faktoren der jeweiligen Energieversorger erfolgt jedoch bei dieser Ermittlungsmethode nicht und ist als Information nicht verfügbar. Sollten Sie die Übersendung der vorstehend genannten ermittelbaren Information wünschen, bitte ich um erneute Antragstellung. Kosten werden wir hierfür nicht erheben. Mit freundlichen Grüßen