Co2 Fußabdruck des Staates in seiner heutigen Form

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Finanzminister Lindner sagte neulich, es sei nicht der Verkehrsminister, welcher die Co2 Ziele nicht erreiche, sondern es seinen die Bürger.

Zunächst musste ich schmunzeln, bitte aber in diesem Zusammenhang um folgende Auskunft:

Wie viel Co2 verursacht der Staat in seiner heutigen Form?

Dabei gehe ich davon aus, dass jeder für Steuern und Abgaben erwirtschaftete Euro einen Co2 Rucksack trägt.
Ferner gehe ich davon aus, dass nahezu jeder Euro an Ausgaben des Staates Co2 Ausstoß verursachen.

Zusätzlich verursachen unzählige Regelungen und Gesetze, welche durch den Staat erlassen werden, ebenfalls Co2. Bauliche Vorschriften, Verwaltungsaufwände in der Privatwirtschaft, welche ebenfalls durch "Co2 haltige Euro Beträge" finanziert werden müssen usw.
Hier dürfen beispielsweise auch die Milliardenbeträge, welche für den Ausbau der sogenannten "erneuerbaren" Energien aufgewendet wurden und werden, in der Betrachtung nicht fehlen. Den auch dieses Geld wurde natürlich unter Erzeugung gewaltiger Mengen an Co2 erwirtschaftet.

Bei einer Staatsquote von etwa 50% und der offensichtlich doppelten Wirkung jedes über den Staat administrierten Euros. Einmal bei der Vereinnahmung, da die Erwirtschaftung Co2 Verursacht und einmal bei der Ausgabe, die Ebenfalls Co2 verursacht.
Und bei dem Einfluss der Auflagen, Gesetze und Vorschriften auf den Co2 Ausstoß in direkter oder indirekter Form -

käme ich schnell auf einen Faktor von etwa 3:1 für Staat:Bevölkerung.

Betrachtet man nun ausschließlich die Kernaufgaben des Staatswesen, und würde diese optimal erbringen, unter Nutzung moderner Standards und Systeme, aller Synergien, effizientester Abläufe und jeglicher Befreiung von Nebensächlichkeiten,

sollte dieser Aufwand gegenüber dem heutigen bei maximal 20% liegen.

(Nur ein Beispiel zur Illustration: Heute bastelt beinahe jeder Stadtteil und jede Gemeinde an Websites und eigenen Apps herum. Deutschlandweite Standard, entwickelt in wenigen Kompetenzzentren, später vielleicht sogar ein Standard in Europa, wären für Städte, die letztlich allesamt die gleiche Leistung erbringen, der richtigere Weg.
Der Aufwand würde nur in diesem Beispiel um 99% reduziert. Die lokale Anmutung und Ausprägung der einzelnen Websites steht auf einem völlig anderen Blatt und würde über ein einfaches Baukastensystem an die lokalen Gegebenheiten angepasst)

Es gilt natürlich für diese zwei Punkte, dass Staatsausgaben für den Lebensunterhalt sozial Bedürftiger Bürger in einem zweiten Schritt herausgerechnet werden müssten, da für sie das Einsparpotential natürlich nicht vorhanden ist. Gleiches gilt vermutlich zu 50% für den Anteil der Personalausgaben - und nur diese - welche unmittelbar dem Bürger dienen in Form von Polizei, Feuerwehr usw.. 50% hier wegen des ebenfalls vorhanden Optimierungspotentials bei Abläufen und Verwaltungsaufwand.

Zuletzt wäre auch zu überlegen, im Sinne der Co2 Reduzierung und radikalen Optimierung des Staatswesens auf jegliche zweitrangige Art des steuernden Einflusses auf den Bürger zu verzichten.

Bei allen Steuerungsversuchen gibt es immer auch unerwünschte Effekte oder Vermeidungseffekte. In der Masse der heutigen Eingriffe ist es absolut unmöglich, irgendeine Aussage über die Wirkungen und Nebenwirkungen dieser Welt der steuernden Gesetze und Maßnahmen zu treffen.
Die Co2 Einsparung durch den vollständigen Entfall wäre hier sicher höher zu gewichten, als einzelne mögliche positive Effekte im Detail.

Das Einsparpotential an Co2 Ausstoß durch das Staatswesen, welches sich hier darstellt und das gar nicht unter 50% des Ausstoßes des Landes liegen kann, vermutlich deutlich darüber,

ist also so gigantisch, um es vorsichtig auszudrücken, dass hier wirklich alle alten Vorstellungen, alle eingefahrenen Routinen und alle Grabenkämpfe beendet werden sollten,

um dieses Potential rasch zu heben.

Ausnahmslos alle aktuell diskutierten Maßnahmen für den Alltag der Bürger sind dagegen nicht nur "Peanuts" sondern wirken in diesem geringen Umfang auch bestenfalls langfristig, während kurzfristig ein Aufwand für die Umstellung erforderlich ist, der zusätzliches Co2 verursacht.

Es würde mich außerordentlich freuen, und den Planeten glaube ich auch, wenn hier tatsächlich eine Berechnung oder Schätzung mit der vermutlich nicht zu vermeidenden Unschärfe als Antwort gegeben würde.

Die Fachleute, welche sich der Fragestellung annehmen könnten, sollte es beim Bundesrechnungshof geben.

Eine fundierte inhaltliche Argumentation zur Plausibilität meiner Annahmen hätte nicht den gleichen Effekt und muss für mich daher nicht erstellt werden.

Ergebnis der Anfrage

Das die "externe" Finanzkontrolle des Bundes ganz so 'extern' gar nicht ist,
hat mich überrascht.

Mag auch die Ausführung der Finanzkontrolle eventuell aus einer "externen" Sicht erfolgen und sicher im Einzelfall mit viel kritischer Distanz durchgeführt werden,

so ist es letztlich durch die Vorgabe des Handlungsrahmens und der Zuständigkeit doch eine recht "interne" Veranstaltung.

Dennoch: Vielen Dank für die wohlwollende Antwort!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Finanzminister Lindner sagte neulich,…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Co2 Fußabdruck des Staates in seiner heutigen Form [#275926]
Datum
16. April 2023 12:10
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Finanzminister Lindner sagte neulich, es sei nicht der Verkehrsminister, welcher die Co2 Ziele nicht erreiche, sondern es seinen die Bürger. Zunächst musste ich schmunzeln, bitte aber in diesem Zusammenhang um folgende Auskunft: Wie viel Co2 verursacht der Staat in seiner heutigen Form? Dabei gehe ich davon aus, dass jeder für Steuern und Abgaben erwirtschaftete Euro einen Co2 Rucksack trägt. Ferner gehe ich davon aus, dass nahezu jeder Euro an Ausgaben des Staates Co2 Ausstoß verursachen. Zusätzlich verursachen unzählige Regelungen und Gesetze, welche durch den Staat erlassen werden, ebenfalls Co2. Bauliche Vorschriften, Verwaltungsaufwände in der Privatwirtschaft, welche ebenfalls durch "Co2 haltige Euro Beträge" finanziert werden müssen usw. Hier dürfen beispielsweise auch die Milliardenbeträge, welche für den Ausbau der sogenannten "erneuerbaren" Energien aufgewendet wurden und werden, in der Betrachtung nicht fehlen. Den auch dieses Geld wurde natürlich unter Erzeugung gewaltiger Mengen an Co2 erwirtschaftet. Bei einer Staatsquote von etwa 50% und der offensichtlich doppelten Wirkung jedes über den Staat administrierten Euros. Einmal bei der Vereinnahmung, da die Erwirtschaftung Co2 Verursacht und einmal bei der Ausgabe, die Ebenfalls Co2 verursacht. Und bei dem Einfluss der Auflagen, Gesetze und Vorschriften auf den Co2 Ausstoß in direkter oder indirekter Form - käme ich schnell auf einen Faktor von etwa 3:1 für Staat:Bevölkerung. Betrachtet man nun ausschließlich die Kernaufgaben des Staatswesen, und würde diese optimal erbringen, unter Nutzung moderner Standards und Systeme, aller Synergien, effizientester Abläufe und jeglicher Befreiung von Nebensächlichkeiten, sollte dieser Aufwand gegenüber dem heutigen bei maximal 20% liegen. (Nur ein Beispiel zur Illustration: Heute bastelt beinahe jeder Stadtteil und jede Gemeinde an Websites und eigenen Apps herum. Deutschlandweite Standard, entwickelt in wenigen Kompetenzzentren, später vielleicht sogar ein Standard in Europa, wären für Städte, die letztlich allesamt die gleiche Leistung erbringen, der richtigere Weg. Der Aufwand würde nur in diesem Beispiel um 99% reduziert. Die lokale Anmutung und Ausprägung der einzelnen Websites steht auf einem völlig anderen Blatt und würde über ein einfaches Baukastensystem an die lokalen Gegebenheiten angepasst) Es gilt natürlich für diese zwei Punkte, dass Staatsausgaben für den Lebensunterhalt sozial Bedürftiger Bürger in einem zweiten Schritt herausgerechnet werden müssten, da für sie das Einsparpotential natürlich nicht vorhanden ist. Gleiches gilt vermutlich zu 50% für den Anteil der Personalausgaben - und nur diese - welche unmittelbar dem Bürger dienen in Form von Polizei, Feuerwehr usw.. 50% hier wegen des ebenfalls vorhanden Optimierungspotentials bei Abläufen und Verwaltungsaufwand. Zuletzt wäre auch zu überlegen, im Sinne der Co2 Reduzierung und radikalen Optimierung des Staatswesens auf jegliche zweitrangige Art des steuernden Einflusses auf den Bürger zu verzichten. Bei allen Steuerungsversuchen gibt es immer auch unerwünschte Effekte oder Vermeidungseffekte. In der Masse der heutigen Eingriffe ist es absolut unmöglich, irgendeine Aussage über die Wirkungen und Nebenwirkungen dieser Welt der steuernden Gesetze und Maßnahmen zu treffen. Die Co2 Einsparung durch den vollständigen Entfall wäre hier sicher höher zu gewichten, als einzelne mögliche positive Effekte im Detail. Das Einsparpotential an Co2 Ausstoß durch das Staatswesen, welches sich hier darstellt und das gar nicht unter 50% des Ausstoßes des Landes liegen kann, vermutlich deutlich darüber, ist also so gigantisch, um es vorsichtig auszudrücken, dass hier wirklich alle alten Vorstellungen, alle eingefahrenen Routinen und alle Grabenkämpfe beendet werden sollten, um dieses Potential rasch zu heben. Ausnahmslos alle aktuell diskutierten Maßnahmen für den Alltag der Bürger sind dagegen nicht nur "Peanuts" sondern wirken in diesem geringen Umfang auch bestenfalls langfristig, während kurzfristig ein Aufwand für die Umstellung erforderlich ist, der zusätzliches Co2 verursacht. Es würde mich außerordentlich freuen, und den Planeten glaube ich auch, wenn hier tatsächlich eine Berechnung oder Schätzung mit der vermutlich nicht zu vermeidenden Unschärfe als Antwort gegeben würde. Die Fachleute, welche sich der Fragestellung annehmen könnten, sollte es beim Bundesrechnungshof geben. Eine fundierte inhaltliche Argumentation zur Plausibilität meiner Annahmen hätte nicht den gleichen Effekt und muss für mich daher nicht erstellt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275926/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
BRH-Pressestelle 05 20 35 – 6908/2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Co2 Fußabdruck des Staates in seiner heutigen Form
Datum
25. April 2023 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,9 KB


BRH-Pressestelle 05 20 35 – 6908/2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. April 2023. Sie interessieren sich für den CO2-Fußabdruck des Staates und bitten, Ihnen entsprechende Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes zuzuleiten. Den Zugang zu Informationen betreffend Prüfungs- und Beratungsverfahren des Bundesrechnungshofes hat der Gesetzgeber in § 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) spezialgesetzlich und abschließend geregelt. Der Bundesrechnungshof kann Zugang nur zu solchen Prüfungsergebnissen gewähren, die abschließend festgestellt bzw. abschließend vom Parlament beraten wurden. Zum CO2-Fußabdruck des Staates liegen dem Bundesrechnungshof jedoch keine entsprechenden Prüfungsergebnisse vor. Hinweise und Prüfungsanregungen aus der Bevölkerung sind für den Bundesrechnungshof aber eine wertvolle Ideenquelle für seine Prüfungstätigkeit. Ihre Anfrage habe ich daher als Prüfungsanregung gewertet und an die fachlich zuständigen Prüfungsgebiete geleitet. Ob und inwieweit diese sich des Themas annehmen werden, entscheiden die Prüfungsgebiete aber unabhängig und eigenverantwortlich. Ich bitte auch um Verständnis, dass der Bundesrechnungshof Dritte über etwaige Konsequenzen ihrer Hinweise sowie laufende und geplante Prüfungen nicht informieren kann. Adressat der Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes ist stets die geprüfte Stelle und in besonderen Fällen der Deutsche Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. Nach Abschluss der Prüfungsverfahren veröffentlicht der Bundesrechnungshof jedoch in der Regel - soweit personenbezogene Daten oder geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht entgegen stehen - seine Erkenntnisse unter www.bundesrechnungshof.de<http://www.bundesrechnungshof.de>. Dort finden Sie auch eine Vielzahl weiterer interessanter Berichte. Veröffentlichungen des Bundesrechnungshofes zu den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit finden Sie hier<https://www.bundesrechnungshof.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?templateQueryString=Co2&cl2Categories_Themen=klimaschutznachhaltigkeit>. Zum CO2-Fußabdruck bietet zudem das Bundesumweltministerium auf seiner Internetseite Informationen an, siehe hier<https://www.bmuv.de/media/kohlenstoffdioxid-fussabdruck-pro-kopf-in-deutschland#:~:text=Der%20durchschnittliche%20CO%E2%82%82e%20Fu%C3%9Fabdruck%20pro,und%2020%20Prozent%20auf%20Mobilit%C3%A4t>. Interessant könnte für Sie auch der ‚Nationale Inventarbericht<https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/eu-nir_germany_2022.pdf> zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 – 2020‘ aus dem Jahr 2022 sein. Für Ihren Prüfungshinweis und Ihr Interesse an der Tätigkeit des Bundesrechnungshofes danke ich Ihnen und hoffe, dass Ihnen meine Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> konnten Sie eine Behörde oder Stelle finden, die der Frage strukturiert nachgehen w…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Co2 Fußabdruck des Staates in seiner heutigen Form [#275926]
Datum
11. Juli 2023 07:12
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> konnten Sie eine Behörde oder Stelle finden, die der Frage strukturiert nachgehen wird? Wenn CO2 so ein wichtiges Thema ist, dessen Reduktion innerhalb weniger Jahre entscheidend für nichts weniger als den Fortbestand des Lebens, so kann ich mir nicht erklären, dass über den CO2- (und Ressourcen-) Effekt von Staatsausgaben und Ausgaben der öffentlichen Hand in Summe, überhaupt nicht nachgedacht wird. Sicherlich ist meine Eingabe etwas zugespitzt formuliert. Es ändert aber nichts daran, dass hier ein ganz wesentlicher Teil der "Energiewende" vollkommen ausgeblendet wird. Ja außerhalb des Bewusstseins der Entscheider stattfindet. Ist am Ende ein Pöstchen und ein Dienstwagen doch wichtiger oder zumindest konkreter, als die Rettung der Welt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275926/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hat sich jemand der Frage bzw. Berechnung angenommen? Sie hatten ja einige möglich…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Co2 Fußabdruck des Staates in seiner heutigen Form [#275926]
Datum
19. November 2023 14:30
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hat sich jemand der Frage bzw. Berechnung angenommen? Sie hatten ja einige möglicherweise Verantwortliche Stellen dazu kontaktiert. Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass der Co2 Fußabdruck womöglich weit dramatischer ist, als von mir seinerzeit Skizziert. Staatsausgaben führen beispielsweise oft zu Folgekosten für Personal, Pensionen, Instandhaltung und Ersatz. Und Staatsschulden haben die gleiche negative Bilanz, wie Steuern und Abgaben. Beides führt dazu, dass auch für die Zukunft der Umweltschutz und die Co2 Vermeidung mit einer hohen Bürde belastet werden. Wir erleben gerade, dass Co2, Umwelt, biologische Landwirtschaft uvm. "über Nacht" an Priorität verlieren können, wenn es wirtschaftlich schwerer wird. Wir sehen bei der Energiewende, dass sauberere Verfahren oft auch teuer sind. Man muss sich den Umweltschutz leisten können. Hohe Staatsausgaben verursachen somit nicht nur im Hier- und Jetzt viel mehr Co2, als der Ausstoß aller Bürger bei moderater Staatsquote (Kaiserreich inkl. Sozialstaat um 10%). Hohe Saatsausgaben und Staatsschulden verunmöglichen auch den zukünftigen Umweltschutz. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275926/

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Bundesrechnungshof
WG: 2023-11-19_erneute Rückfrage Petent BRH-Pressestelle 05 20 35 – 6908/2023 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: 2023-11-19_erneute Rückfrage Petent
Datum
30. November 2023 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
BRH-Pressestelle 05 20 35 – 6908/2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 19. November 2023. Sie fragen erneut an, ob sich jemand der Berechnung des Co2 Fußabdrucks des Staates in seiner heutigen Form angenommen habe, alternativ bitten Sie nochmals um Benennung der hierfür zuständigen Stelle. Für die angefragte Berechnung ist der Bundesrechnungshof nicht der richtige Ansprechpartner. Der Bundesrechnungshof prüft die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Er ist keine übergeordnete Statistik- und Auskunftsbehörde, er prüft ausgewählte Aspekte des Bundeshaushalts. Zahlenmaterial oder Berechnungen im geforderten Umfang hält der Bundesrechnungshof daher nicht vor. Ob und inwieweit Ihr Anliegen in die Prüfungsplanung des Bundesrechnungshofes Eingang findet, entscheiden die Prüfungsgebiete unabhängig und in eigener Verantwortung. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen an dieser Stelle dazu keine weiter Auskunft geben kann. Wo Sie Antworten auf Ihre Fragen finden können, habe ich bereits in meiner Antwort vom 25. April 2023 aufgezeigt. Bitte wenden Sie sich dorthin. Meine E-Mail vom 25. April 2023 habe ich vorsorglich noch einmal als Anlage angefügt. Abschließend weise ich noch einmal auf die Veröffentlichungen des Bundesrechnungshofes zu diesem Themenkomplex hin. Diese finden Sie unter www.bundesrechnungshof.de<http://www.bundesrechnungshof.de>. Mit freundlichen Grüßen