CO2-Gebäudedatenbank des Bundes

Ein Abzug der CO2-Gebäudedatenbank des Bundes, wie erwähnt in BT-Drucksache 19/2770. Sollte ein kompletter Abzug technisch nicht möglich sein, bitte ich um die Daten des Jahres 2018.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. August 2019
  • Frist
    14. September 2019
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Abzug d…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
CO2-Gebäudedatenbank des Bundes [#163574]
Datum
12. August 2019 11:38
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Abzug der CO2-Gebäudedatenbank des Bundes, wie erwähnt in BT-Drucksache 19/2770. Sollte ein kompletter Abzug technisch nicht möglich sein, bitte ich um die Daten des Jahres 2018.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der vorgenannten Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihres u.a. Antrags auf …
Von
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Betreff
WG: CO2-Gebäudedatenbank des Bundes [#163574]
Datum
13. August 2019 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, in der vorgenannten Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihres u.a. Antrags auf Zugang zu amtlichen Umweltinformationen gemäß § 3 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG). Hierzu teile ich in der gebotenen Kürze Folgendes mit: Soweit Sie einen "Abzug der CO2-Gebäudedatenbank des Bundes" wünschen, kann ich Ihrem Antrag lediglich für den Zeitraum von 1990-2008 entsprechen. Die Erstellung eines digitalen Auszugs aus der hier vorhandenen Datenbank wird allerdings einigen Verwaltungsaufwand und damit einige Zeit in Anspruch nehmen, zumal der Umfang der begehrten Informationen über die Erteilung einer einfache Auskunft hinausgehen wird. Höchst vorsorglich weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Übermittlung von Informationen Gebühren und Auslagen erhoben werden, § 12 Abs. 1 UIG. Bitte teilen Sie mir vor diesem Hintergrund kurz mit, ob Sie Ihren Antrag gleichwohl aufrecht erhalten möchten. Soweit Ihrem Informationsinteresse ggf. bereits durch die Möglichkeit einer Einsichtnahme in die betreffende Datenbank Rechnung getragen werden kann, bitte ich um kurze Mitteilung. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich der Modalitäten des Informationszugangs an den Leiter des zuständigen Fachreferates II 7, Herrn Dr. Böttcher (Tel.: 030/ 18401-2770; <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Bezogen auf Daten im Zeitraum von 2009-dato teile ich Ihnen mit, dass dieses Material zur Zeit noch vervollständigt wird und entsprechende Daten noch nicht abschließend aufbereitet sind. Eine Herausgabe kann daher unter Verweis auf § 8 Abs. 2 Ziff. 4 UIG derzeit nicht erfolgen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße,
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe vor allem an aktuellen Daten Interesse…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: CO2-Gebäudedatenbank des Bundes [#163574]
Datum
26. August 2019 17:05
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe vor allem an aktuellen Daten Interesse. Angesichts der Kosten und des Aufwands ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 163574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vor einem Jahr habe ich Daten aus der Gebäudedatenbank bei Ihnen angefragt. S…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: CO2-Gebäudedatenbank des Bundes [#163574]
Datum
12. August 2020 18:06
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vor einem Jahr habe ich Daten aus der Gebäudedatenbank bei Ihnen angefragt. Sind inzwischen die Daten soweit aufbereitet, dass eine Herausgabe möglich wäre? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 163574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163574/
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Das BBSR wird seine Arbeiten am Energieberich…
Von
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Betreff
AW: CO2-Gebäudedatenbank des Bundes [#163574]
Datum
20. August 2020 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Das BBSR wird seine Arbeiten am Energiebericht in diesem Jahr abschließen. Der Entwurf geht im Anschluss in das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren. Dieser Prozess wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen; ich bitte um Verständnis, dass ich an dieser Stelle keinen exakten Termin benennen kann. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Ihnen die Daten spätestens im Frühjahr 2021 zur Verfügung gestellt werden können. Freundliche Grüße,
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vor einiger Zeit hatte ich bei Ihnen nach dem IFG einen aktuellen Abzug der CO2-Gebä…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: CO2-Gebäudedatenbank des Bundes [#163574]
Datum
24. Januar 2023 14:30
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vor einiger Zeit hatte ich bei Ihnen nach dem IFG einen aktuellen Abzug der CO2-Gebäudedatenbank des Bundes angefragt. Damals hatten Sie geantwortet, der Energiebericht mit den Daten werde 2021 fertiggestellt. Ich habe sie online bisher nicht finden können. Könnten Sie ihn mir zuschicken? Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 163574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163574/

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1…
Von
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Betreff
AW: CO2-Gebäudedatenbank des Bundes [#163574]
Datum
9. März 2023 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom 24.01.2023, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden ist. Entschuldigen Sie bitte, dass die Antwort auf Ihre Frage urlaubs- und krankheitsbedingt erst jetzt erfolgen kann. Nach Rücksprache mit der Fachseite kann ich Ihnen mitteilen, dass es derzeit noch keinen neuen Energie- und CO2-Bericht der Bundesliegenschaften gibt. Sobald ein Energie- und CO2-Bericht fertig gestellt worden ist, wird dieser auf der Website des BBSR publiziert. Anbei der aktuelle Link hierzu: BBSR - Fachbeiträge - Bundes-Energiebeauftragter<https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/fachbeitraege/bauen/energieeinsparung-im-bauwesen/energiebeauftragter/berichte.html> mit der Bitte dort selbst regelmäßig nachzuschauen. Vielen Dank. Diese Information ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen