CO2-Kompensationskosten für Flugreisen nach § 5 HmbRKG 2022

Anfrage nach dem Hamburgischen Umweltinformationsgesetz HmbUIG

Guten Tag,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

- die CO2-Kompensationskosten für Flugreisen nach § 5 HmbKRG im Jahr 2022 und
- dadurch die Höhe des kompensierten CO2 für die Flugreisen im Jahr 2022.

Falls die Daten für das Jahr 2022 noch nicht vorliegen, so wäre auch mit den Daten eines vergangenen vollständigen Jahres einverstanden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 HmbUIG.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, so beantrage ich eine Akteneinsicht vor Ort.

Ich verweise auf § 1 Absatz 2 HmbUIG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Umweltinformationsgesetz HmbUIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes z…
An Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CO2-Kompensationskosten für Flugreisen nach § 5 HmbRKG 2022 [#279249]
Datum
19. Mai 2023 14:09
An
Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Umweltinformationsgesetz HmbUIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: - die CO2-Kompensationskosten für Flugreisen nach § 5 HmbKRG im Jahr 2022 und - dadurch die Höhe des kompensierten CO2 für die Flugreisen im Jahr 2022. Falls die Daten für das Jahr 2022 noch nicht vorliegen, so wäre auch mit den Daten eines vergangenen vollständigen Jahres einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 HmbUIG. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, so beantrage ich eine Akteneinsicht vor Ort. Ich verweise auf § 1 Absatz 2 HmbUIG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279249/
Personalamt Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, die nachfolgende Anfrage wird in der Annahme Ihrer Zuständigkeit weitergeleitet. A…
Von
Personalamt Hamburg
Betreff
CO2-Kompensationskosten für Flugreisen nach § 5 HmbRKG 2022 [#279249]
Datum
25. Mai 2023 11:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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13,8 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, die nachfolgende Anfrage wird in der Annahme Ihrer Zuständigkeit weitergeleitet. Auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Nr. 22/8878<https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80576/dienstreisen_mit_dem_flugzeug.pdf> wird hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die vom Personalamt zuständigkeitshalber an…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung; CO2-Kompensationskosten für Flugreisen nach § 5 HmbRKG 2022 [#279249]
Datum
26. Mai 2023 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die vom Personalamt zuständigkeitshalber an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft weitergeleitet worden ist. Weitere Korrespondenz bitten wir daher über das Funktionspostfach: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit uns zu führen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ unter dem Stichwort "Datenschutzerklärung der BUKEA" zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die vom Personalamt zuständigkeitshalber an …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
CO2-Kompensationskosten für Flugreisen nach § 5 HmbRKG 2022 [#279249]
Datum
5. Juni 2023 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die vom Personalamt zuständigkeitshalber an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft weitergeleitet worden ist. Auf Ihre Anfrage vom 19. Mai 2023 antworten wir Ihnen wie folgt: Frage 1: CO2-Kompensationskosten für Flugreisen nach § 5 HmbKRG im Jahr 2022. Im Jahr 2022 sind Zahlungen in Höhe von 72.035 Euro für CO2-Kompensation bei der BUKEA eingegangen. Frage 2: Höhe des kompensierten CO2 für die Flugreisen im Jahr 2022. Die Höhe des kompensierten CO2 lässt sich nicht angeben. Die Höhe der Kompensationszahlungen wird in der Nr.4 der VVHmbRKG, online unter: www.hamburg.de/personalamt/besoldungs-versorgungsrecht/29808/hamburgisches-reisekostengesetz/<http://www.hamburg.de/personalamt/besoldungs-versorgungsrecht/29808/hamburgisches-reisekostengesetz/> unter "Flugkosten und Einbeziehung externer Kosten durch CO2-Emissionen" geregelt. Jede Dienststelle ermittelt auf dieser Grundlage die bei einer Dienstflugreise entstandenen externen Kosten und zahlt die entsprechende Summe in den CO2-Kompensationsfonds der BUKEA ein. Die den Zahlungen zugrundeliegenden Berechnungen werden nicht übermittelt. Die FHH beabsichtigt mit dem Geld aus dem Kompensationsfonds hochwertige CO2-Zertifikate zu marktüblichen Preisen zu erwerben. Zudem wird die aus dem Kompensationsfonds geförderte Kompostierungsanlage in Dar es Salaam demnächst Gold Standard zertifiziert. Diese Antwort ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen