Colonia Dignidad

meine Anfrage richtet sich auf das Thema Colonia Dignidad.
Die Greuel die diese Sekte mit nationalsozialistischen Wurzeln in Chile angerichtet hat sind allseits bekannt. Etliche Dokumentationen, zuletzt die Verleihung des Bundesverdienstkreuz sind ein Hinweis darauf welche kriminelles Regime in Chile herschte und so den Staat im Staate bildete.

Nunmehr wurde im Jahr 2005 die Colonia Dignidad aufgelöst, die Täter wurden zwar verurteilt, flohen jedoch nach Deutschland. Dort gewährt das Grundgesetz Schutz vor Auslieferung. Hartmut Hopp und der kürzlich in Italien aufgefallene Mann sind hierbei nur zwei von Tausenden.

Im Jahre 2017 gab es dann, 12 Jahre nachdem die Sekte um Schäfer aufgeflogen ist, ein Abkommen zwischen Deutschland und Chile, dass die Strafverfahren nachgeholt werden würden.
Artikel hierzu: https://amerika21.de/2017/07/180522/chile-brd-colonia-dignidad

Es stellen sich mir hier folglich mehrere Fragen:
1. Wieviele Strafverfahren sind erfolgt um diesem bilateralen Abkommen nachzukommen?
2. Da die Colonia Dignidad für das Verschleppen von Kindern und Zersetzen von regimekritischen Familien berüchtigt war, stellt sich die Frage, in welchem Berufsfeld, die in Chile verurteilten Personen heute in Deutschland arbeiten.
Die Tätigkeit in Chile bedarf logischerweise eine Tätigkeit in kritischer Infrastruktur als Pädadgoge,Therapeut oder Psychologe. Da Chile etwa doppelt so groß ist wie Deutschland muss eine entsprechende Vernetzung gut geklappt haben. Wie wurde dem entgegengewirkt, dass die betreffenden Personen in Deutschland eben nicht in diese kritischen Bereiche gelangt sind?

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit und Mühe

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
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Sascha Clauß-Theisohn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: meine Anfrage ric…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Sascha Clauß-Theisohn
Betreff
Colonia Dignidad [#261775]
Datum
27. Oktober 2022 00:11
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
meine Anfrage richtet sich auf das Thema Colonia Dignidad. Die Greuel die diese Sekte mit nationalsozialistischen Wurzeln in Chile angerichtet hat sind allseits bekannt. Etliche Dokumentationen, zuletzt die Verleihung des Bundesverdienstkreuz sind ein Hinweis darauf welche kriminelles Regime in Chile herschte und so den Staat im Staate bildete. Nunmehr wurde im Jahr 2005 die Colonia Dignidad aufgelöst, die Täter wurden zwar verurteilt, flohen jedoch nach Deutschland. Dort gewährt das Grundgesetz Schutz vor Auslieferung. Hartmut Hopp und der kürzlich in Italien aufgefallene Mann sind hierbei nur zwei von Tausenden. Im Jahre 2017 gab es dann, 12 Jahre nachdem die Sekte um Schäfer aufgeflogen ist, ein Abkommen zwischen Deutschland und Chile, dass die Strafverfahren nachgeholt werden würden. Artikel hierzu: https://amerika21.de/2017/07/180522/chile-brd-colonia-dignidad Es stellen sich mir hier folglich mehrere Fragen: 1. Wieviele Strafverfahren sind erfolgt um diesem bilateralen Abkommen nachzukommen? 2. Da die Colonia Dignidad für das Verschleppen von Kindern und Zersetzen von regimekritischen Familien berüchtigt war, stellt sich die Frage, in welchem Berufsfeld, die in Chile verurteilten Personen heute in Deutschland arbeiten. Die Tätigkeit in Chile bedarf logischerweise eine Tätigkeit in kritischer Infrastruktur als Pädadgoge,Therapeut oder Psychologe. Da Chile etwa doppelt so groß ist wie Deutschland muss eine entsprechende Vernetzung gut geklappt haben. Wie wurde dem entgegengewirkt, dass die betreffenden Personen in Deutschland eben nicht in diese kritischen Bereiche gelangt sind? Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit und Mühe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sascha Clauß-Theisohn Anfragenr: 261775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261775/ Postanschrift Sascha Clauß-Theisohn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sascha Clauß-Theisohn

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Clauß-Theisohn, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. Oktober 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bü…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Colonia Dignidad [#261775] - BMJ-ID: [29454002]
Datum
1. November 2022 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Clauß-Theisohn, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. Oktober 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um eine Stellungnahme. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Ihre erste Frage betreffend die Anzahl der Strafverfahren im Zusammenhang mit der Colonia Dignidad kann ich nicht beantworten. Das Bundesministerium der Justiz hat keinen umfassenden Überblick über Strafverfahren, die von den Staatsanwaltschaften und Gerichten der Bundesländer geführt werden. Die vom Auswärtigen Amt im Jahre 2017 geschlossene Absichtserklärung über eine bilaterale Kommission zur Aufarbeitung der Geschichte der Foltersiedlung Colonia Dignidad behandelt entgegen Ihrer Annahme nicht Fragen der Strafverfolgung. Zu Ihrer Frage 2 möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundesministerium der Justiz auf die Vergabe von Stellen in öffentlichen oder privaten Institutionen keinen Einfluss nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen