Comirnaty-Inspektion 7.7.2020

alle amtlichen Informationen und Unterlagen zu der am 7.7.2020 durchgeführten Inspektion des Pfizer-Biontech Impfstoffs/Zulassungsstudie.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juni 2023
  • Frist
    29. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle amtlichen Informationen und U…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Comirnaty-Inspektion 7.7.2020 [#282570]
Datum
27. Juni 2023 10:32
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle amtlichen Informationen und Unterlagen zu der am 7.7.2020 durchgeführten Inspektion des Pfizer-Biontech Impfstoffs/Zulassungsstudie.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282570/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage bezieht sich auf die Zulassungsstudie. Hierfür ist das LSJV …
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz
Betreff
AW: Comirnaty-Inspektion 7.7.2020 [#282570]
Datum
28. Juni 2023 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage bezieht sich auf die Zulassungsstudie. Hierfür ist das LSJV nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an das PEI, als der für die Zulassung zuständigen Behörde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, für die Inspektionsunterlagen verweist das PEI an Sie. Als inspektionsführende Behörde ist das LSJV ve…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Comirnaty-Inspektion 7.7.2020 [#282570]
Datum
28. Juni 2023 11:33
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-17-23-kuhlem-antwortschreiben-geschwaerzt.pdf
1002,7 KB
Guten Tag, für die Inspektionsunterlagen verweist das PEI an Sie. Als inspektionsführende Behörde ist das LSJV verfügungsbefugt. Sichten Sie bitte diesbezüglich das anhängende Dokument. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - ifg-17-23-kuhlem-antwortschreiben-geschwaerzt.pdf Anfragenr: 282570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282570/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz
Danke, was ist denn die Frage?
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz
Betreff
AW: Comirnaty-Inspektion 7.7.2020 [#282570]
Datum
29. Juni 2023 09:46
Status
Warte auf Antwort
Danke, was ist denn die Frage?
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Zusendung von Kopien aller Unterlagen und Dokumente, die im Rahmen dieser Inspektion ents…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Comirnaty-Inspektion 7.7.2020 [#282570]
Datum
29. Juni 2023 09:59
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Zusendung von Kopien aller Unterlagen und Dokumente, die im Rahmen dieser Inspektion entstanden sind. Das wird vermutlich etwas Zeit in Anspruch nehmen, daher vorab: Was wurde wie inspiziert, und zu welchem Ergebnis? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282570/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz
Frag den Staat Sehr << Antragsteller:in >> am 7.7.2020 wurde eine Abnahme-Inspektion der mRNA Herstell…
Sehr << Antragsteller:in >> am 7.7.2020 wurde eine Abnahme-Inspektion der mRNA Herstellung der Firma Biontech in Mainz durchgeführt. Mit email vom 28.06.2023 baten Sie um Zugang zu dem Inspektionsbericht. Gegenstand der damaligen Inspektion war die Herstellung des Wirkstoffs. Die Inspektion wurde auf der Grundlage des § 64 AMG durchgeführt. Einem Anspruch aus § 2 Abs. 2 LTranspG auf Zugang zu dem Inspektionsbericht steht der Ausschlussgrund des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LTranspG entgegen; danach darf Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Die Firma BioNTech SE hat mit Schreiben vom 17.07.2023 den Zugang zu dem Inspektionsbericht vom 7.07.2023 abgelehnt. Da der Inspektionsbericht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, kann kein Zugang zu dem Inspektionsbericht vom 7.07.2023 gewährt werden. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen. Darunter fallen u. a. Produktionsmethoden, Verfahrensabläufe oder Daten über verwendete Stoffe (5.6 Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG)), also die Angaben, die in einem Inspektionsbericht stehen. Ein Geheimhaltungsinteresse ist schützenswert, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, den Marktkonkurrenten exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (Wettbewerbsrelevanz). Die Kenntnis von Produktionsmethoden, Verfahrensabläufen oder Daten über den Wirkstoff können schwerwiegende oder gar nachhaltige ökonomische Beeinträchtigungen von BioNTech SE zur Folge haben. Gegenüber dem grundrechtlich geschützten Interesse auf voraussetzungslosen Anspruch auf Information überwiegt das durch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach Artikel 12 GG ebenfalls grundrechtlich geschützte Interesse des betroffenen pharmazeutischen Unternehmers an einer Geheimhaltung der Informationen betreffend der Qualität des Herstellungsprozesses eines Wirkstoffs. Die Erteilung und Veröffentlichung der begehrten Informationen betrifft das pharmazeutische Unternehmen in seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Ein bloßes Informationsinteresse der Öffentlichkeit als solches rechtfertigt keinen staatlichen Eingriff in die Grundrechte der Unternehmer, zumal der geprüfte Herstellungsprozess auch bei der Herstellung von anderen Wirkstoffen übernommen werden könnte. Sollte diese Antwort veröffentlicht werden, möchte ich Sie mit Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung darum bitten, personenbezogene Daten unkenntlich zu machen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Frag den Staat [#282570] Guten Tag, bitte senden Sie mir trotzdem alle amtlichen Informationen zu der Inspekt…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frag den Staat [#282570]
Datum
2. August 2023 15:32
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie mir trotzdem alle amtlichen Informationen zu der Inspektion am 7.7.2020, ggf. mit Schwärzungen. Ich bin bereit, evtl. entstehende Kosten zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282570/

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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz
Inspektionsbericht Sehr << Antragsteller:in >> mit mail vom 19. Juli 2023 informierten wir Sie, dass d…
Sehr << Antragsteller:in >> mit mail vom 19. Juli 2023 informierten wir Sie, dass der Inspektionsbericht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und daher kein Zugang zu dem Inspektionsbericht vom 7.07.2023 gewährt werden kann und begründeten die Entscheidung. Auf der Seite von Frag den Staat mit Datum vom 02.08.2023 steht: "Guten Tag, bitte senden Sie mir trotzdem alle amtlichen Informationen zu der Inspektion am 7.7.2020, ggf. mit Schwärzungen. Ich bin bereit, evtl. entstehende Kosten zu übernehmen." Dies werten wir als Widerspruch gemäß § 22 LTranspG. Sie haben die Anfrage und den "Widerspruch" über Frag den Staat an uns gerichtet. Zum Widerspruch ist auf der homepage von Frag den Staat https://fragdenstaat.de/hilfe/tipps-fur-den-anfrageprozess/widerspruch/ folgendes zu finden: "Widerspruch Gegen einen Bescheid der Behörde, also z.B. eine (Teil-)Ablehnung oder einen Gebührenbescheid, ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids ein Widerspruch möglich. Dies ist auf Bundesebene und in den meisten Bundesländern eine Voraussetzung, um danach klagen zu können. Eine Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen, wo es kein Widerspruchsverfahren gibt. Hier sollte man gegen Bescheide direkt klagen. Ein Widerspruch sollte eine (wenn möglich auch juristische) Argumentation enthalten, die dann erneut von der Behörde geprüft wird. Allerdings gibt es an den Inhalt keine Vorgaben, Sie können auch einfach nur schreiben, dass sie Widerspruch einreichen. Widersprüche müssen in der Regel unterschrieben per Post oder Fax eingereicht werden, E-Mails reichen nicht! Bei der Argumentation von Widersprüchen (und auch später Klagen) hilft die Datenbank zu Urteilen im Zusammenhang mit Informationsfreiheit. Auch Tätigkeitsberichte der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bieten Argumentationshilfen. Behörden müssen Widersprüche innerhalb von drei Monaten bearbeiten. Die Ablehnung eines Widerspruchs kostet in der Regel 30 Euro auf Bundesebene. Widersprüche gegen Gebührenbescheide sind hier kostenfrei". Dies entspricht § 69 VwGO, der eine Unterschrift fordert. Eine E-Mail genügt hierfür nicht. Daher bitten wir Sie, den Widerspruch beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinalle 97-101, 55116 Mainz, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift einzulegen. Die elektronische Form wird gewahrt, wenn das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Senden Sie den Widerspruch über die virtuelle Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz (https://nutzerkonto.service.rlp.de). Sollte diese Antwort veröffentlicht werden, möchte ich Sie mit Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung darum bitten, personenbezogene Daten unkenntlich zu machen. Mit freundlichen Grüßen