Compliance Management System der HU

Sämtliche internen Verfahrens-/Dienstanweisungen, Regelungen und sonstige Unterlagen die das Compliance Management System der HU betreffen.

Sollte ein solches an der HU nicht eingerichtet sein, zusätzlich:
Sämtliche Verfahrens-/Dienstanweisungen, Regelungen und sonstige Unterlagen, die den Umgang von der Universität mit
- Whistleblowing
- der Meldung von Korruption, sexuellen Übergriffen, Schikanen, Subventionsbetrug bzw. anderer Straftaten des StGB
regeln.

Angesichts der aktuellen Berichterstattung möge die HU außerdem folgende Frage beantworten:
Wie buchstabiert man Compliance?

Ergebnis der Anfrage

Es gibt hierzu keine Unterlagen, "da bisher kein umfassendes Compliance Management
System an der HU eingerichtet ist".

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. September 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtli…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Compliance Management System der HU [#287468]
Datum
1. September 2023 14:52
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Verfahrens-/Dienstanweisungen, Regelungen und sonstige Unterlagen die das Compliance Management System der HU betreffen. Sollte ein solches an der HU nicht eingerichtet sein, zusätzlich: Sämtliche Verfahrens-/Dienstanweisungen, Regelungen und sonstige Unterlagen, die den Umgang von der Universität mit - Whistleblowing - der Meldung von Korruption, sexuellen Übergriffen, Schikanen, Subventionsbetrug bzw. anderer Straftaten des StGB regeln. Angesichts der aktuellen Berichterstattung möge die HU außerdem folgende Frage beantworten: Wie buchstabiert man Compliance?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287468/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr [geschwärzt], vielen Dank Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit als HU-Pressestelle bestätigen. Wir leite…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Compliance Management System der HU [#287468]
Datum
5. September 2023 12:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr [geschwärzt], vielen Dank Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit als HU-Pressestelle bestätigen. Wir leiten sie zur Bearbeitung im Hause weiter. Freundliche Grüße HU-Pressestelle [geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt]? > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] >
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre IFG Anfrage vom 1.9.2023 teile ich Ihnen mit, dass …
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Compliance Management System der HU [#287468]
Datum
29. September 2023 11:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre IFG Anfrage vom 1.9.2023 teile ich Ihnen mit, dass wir Ihrem Anspruch auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG Berlin nicht nachkommen können. Eine Akte i.s.d. § 3 Abs. 2 IFG Berlin führt die HU zu dem von Ihnen angefragten Thema "Compliance" schlichtweg nicht, da bisher kein umfassendes Compliance Management System an der HU eingerichtet ist. Compliance Regelungen finden sich an der HU jedoch in unterschiedlichen Vorschriften, die Sie gebündelt im AMB - Amtlichen Mitteilungsblatt der HU (https://gremien.hu-berlin.de/de/amb/) einsehen können. Insbesondere finden sich Compliance Regelungen in folgenden Rechtsvorschriften, die hier nur beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt werden können: - Richtlinie und Dienstvereinbarung für ein respektvolles Miteinander an der Humboldt- Universität zu Berlin (AMB 117/2014) - Satzung der Humboldt-Universität zu Berlin zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (AMB 18/23) - Bewirtungsrichtlinie (AMB 45/2020) - Jährliche Informationen über die HU Info über die Ausführungsvorschriften und Merkblätter der Senatsverwaltung über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenke (https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/beauftragte/korruptions-praevention/dokumente/avbugabl04-09-2020anlage1-1.pdf?ts=1689249884 https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/beauftragte/korruptions-praevention/dokumente/anlage2merkblattzuavbug-1.pdf?ts=1689249893) - Beschaffungsrichtlinie (in Bearbeitung) Beschaffungsleitfaden: https://zuv.hu-berlin.de/de/ta/bst/beschaffungsrichtlinien-1/beschaffungsleitfaden - Whistleblowing: Die Umsetzung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetz erfolgt bereits und wird bis Dezember 2023 abgeschlossen sein. Mit freundlichen Grüßen

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Humboldt Universität zu Berlin
öffentlich abrufbare Dokumente
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Via
Briefpost
Betreff
öffentlich abrufbare Dokumente
Datum
29. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen