Controllingkonzept Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE)

Das Controllingkonzept des Anfang 2011 eingeführten Controllingsystems in der Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE).

Ergebnis der Anfrage

Dem gegenwärtigen MBE-Controlling-Verfahren liegt außer der durch Rambøll Management erstellten "Machbarkeitsstudie für eine projektbegleitende Erfolgskontrolle in der MBE" vom 18. November 2009 kein Controlling-Konzept zugrunde. Dies wurde mir in einer Email vom 7. März durch das BAMF bestätigt.
Die Machbarkeitsstudie wurde mir vom BAMF zugestellt, da ich jedoch annehme, das das Urheberrecht bei Rambøll Management liegt, habe ich das Dokument an dieser Stelle nicht hochgeladen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2018
  • Frist
    24. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Controllingk…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Controllingkonzept Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE) [#26686]
Datum
20. Februar 2018 10:26
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Controllingkonzept des Anfang 2011 eingeführten Controllingsystems in der Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Controllingkonzept Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE) [#26686]
Datum
20. Februar 2018 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen