Sehr geehrte antragsstellende Person,
zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Zu 1.
Die verschiedenen Tests zum labordiagnostischen Nachweis sind in unserem FAQs unter folgenden Link veröffentlicht:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO...
Zu 2.
Die Virologischen Basisdaten mit Quellennachweisen finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Zu 3.
Aufgrund des Funktionsprinzips von PCR-Tests und hohen Qualitätsanforderungen liegt die analytische Spezifität bei korrekter Durchführung und Bewertung bei nahezu 100%. Im Rahmen von qualitätssichernden Maßnahmen nehmen diagnostische Labore an Ringversuchen teil. Die bisher erhobenen Ergebnisse spiegeln die sehr gute Testdurchführung in deutschen Laboren wider (siehe
www.instand-ev.de).
Die Herausgabe eines klinischen Befundes unterliegt einer fachkundigen Validierung und schließt im klinischen Setting Anamnese und Differentialdiagnosen ein. In der Regel werden nicht plausible Befunde in der Praxis durch Testwiederholung oder durch zusätzliche Testverfahren bestätigt bzw. verworfen (siehe auch:
www.rki.de/covid-19-diagnostik).
Die analytischen Leistungsdaten der Testsysteme werden im Rahmen der Assay-Validierung erhoben und sind für die kommerziellen Teste u. a. auf den Herstellerseiten abrufbar bzw. erfragbar. Die Leistungsdaten der in-house-Teste müssen vom durchführenden Labor selbst ermittelt werden. Die Anforderungen an eine Validierung werden in nationalen und internationalen Richtlinien (z. B. RiliBäK, DIN EN ISO 15189) beschrieben.
Zu 4.
Die entsprechenden Informationen sind nicht vorhanden. Meldepflichtig sind der Verdacht auf eine Erkrankung, eine Erkrankung und der Tod in Bezug auf COVID-19 bzw. der Nachweis des Erregers SARS-CoV-2, soweit er auf eine akute Infektion hinweist (siehe
www.rki.de/covid-19-meldepflicht). Die Angabe wie viele Testungen für den Nachweis erfolgten sind ist nicht meldepflichtig. Das RKI erfasst wöchentlich die SARS-CoV-2-Testzahlen. Hierfür werden deutschlandweit Daten von Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen sowie klinischen und ambulanten Laboren zusammengeführt. Die Erfassung basiert auf einer freiwilligen Mitteilung der Labore und erfolgt über eine webbasierte Plattform (VOXCO, RKI-Testlaborabfrage) oder in Zusammenarbeit mit der am RKI etablierten, laborbasierten SARS-CoV-2-Surveillance (eine Erweiterung der Antibiotika-ResistenzSurveillance, ARS), dem Netzwerk für respiratorische Viren (RespVir) sowie der Abfrage eines labormedizinischen Berufsverbands. Die Erfassung liefert Hinweise zur aktuellen Situation in den Laboren, erlaubt aber keine detaillierten Auswertungen oder Vergleiche mit den gemeldeten Fallzahlen.
Zu 5.
Die entsprechenden Informationen sind nicht meldepflichtig und liegen beim Robert Koch-Institut nicht vor.
Zu 6.-8.:
Bei den gemeldeten Fällen haben 51% keine Angabe zu einem Symptombeginn. Dem Robert Koch-Institut liegen keine Angabe zur schwere der Symptome vor. Für 1.523.386 (66%) der übermittelten Fälle lagen klinische Informationen vor.
Die dem RKI übermittelten Fälle mit Erkrankungsdatum seit dem 01.03.2020 sind in Abbildung 2 des Lageberichts dargestellt. Bezogen auf diese Fälle ist bei 1.178.849 Fällen (51 %) der Erkrankungsbeginn nicht bekannt bzw. sind diese Fälle nicht symptomatisch erkrankt. Für diese Fälle wird in Abbildung 2 daher das Meldedatum angezeigt.
Eine ausführliche epidemiologische Darstellung der uns vorliegenden Informationen erfolgt jeweils im wöchentlichen Rhythmus dienstags im Lagebericht. Der aktuelle Lagebericht wird diesem Schreiben beigefügt und beinhaltet die uns vorliegenden Informationen zu klinischen Aspekten (Tabelle 3).
Die im DIVI-Intensivregister erfasste intensivmedizinisch behandelte COVID-19-Fälle werden im täglichen Lagebericht veröffentlicht.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Die Angabe zu der Zahl der intensivmedizinisch behandelten Fällen finden sich im DIVI Register.
https://www.divi.de/register/tagesreport
zu 9.
Die täglichen Todesfälle werden unter
https://experience.arcgis.com/experie... veröffentlicht.
In der Statistik des RKI werden die COVID-19-Todesfälle gezählt, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2 Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst.
Verstorbene, die zu Lebzeiten nicht auf COVID-19 getestet wurden, aber in Verdacht stehen, an COVID-19 verstorben zu sein, können post mortem auf das Virus untersucht werden.
Darüber hinaus wird in fast allen Bundesländern der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt gesendet. Dort kann ein Abgleich mit den Meldedaten erfolgen, wenn auf der Todesbescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit angegeben ist.
Zu 10.
Wir übersenden eine aus 2020 recherchierte Übersicht, welche als amtliche Information im Sinne des IFG vorliegt und die um vorliegende Erkenntnisse aus einigen aktuellen Studien ergänzt ist.
Der Übersichtsartikel (Referenz 1 in der Zusammenfassung) ist nochmals als separater Anhang beigefügt, da hier in Tabelle 2 "Publikationen zu gesundheitlichen Auswirkungen von Veränderungen im Versorgungsgeschehen für chronisch Kranke in Deutschland" explizit gelistet sind.
Insgesamt ist jedoch zu betonen, dass bisher nur begrenzt Erkenntnisse zu den Pandemie-bedingten gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen