Corona (3) - Testung
auf der Rechtsgrundlage des BayDSG, der IFS des Landkreises und des BayPrG wird um Auskunft gebeten:
1. Was hat das LRA EBE seit Inkrafttreten der Corona-TestVO Anfang Oktober auf welche Weise angeordnet, veranlasst, darauf hingewirkt oder angeregt, dass in den Betreuungseinrichtungen des Landkreises bei asymptomatischen Bewohnern mindestens 1x pro Woche Tests durchgeführt werden (vgl. §§4, 5 Corona-TestVO)?
2. Seit wann sahen die Empfehlungen des RKI "Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen" regelmäßige und systematische Schnelltests für asymptomatische Bewohner einer Betreuungseinrichtung vor?
3. Wieviele Betreuungseinrichtungen hatten diese Empfehlungen jeweils bis zu welchem Zeitpunkt umgesetzt?
4. Von wievielen Betreuungseinrichtungen hat das LRA die Umsetzung dieser Empfehlungen jeweils bis a) Ende Oktober, b) Ende November c) Ende Dezember oder d) erst durch die Allgemeinverfügungen vom Januar/Februar gefordert?
5. Wieviele Corona-Massenausbrüche fanden in denjenigen Betreuungseinrichtungen statt, die die Empfehlungen des RKI zu regelmäßigen, mind. wöchentlichen Tests bis dahin umgesetzt hatten und wieviele Ausbrüche erfolgten in denjenigen Einrichtungen, die bis dahin keine wöchentlichen Tests unsymptomatischer Bewohner machten?
6. Wieviele Corona-Infektionen erfolgten bisher nach erfolgter Impfung a) bei Bewohnern von Betreuungseinrichtungen und b) bei anderen Personen?
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Februar 2021
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10. März 2021
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