Corona (3) - Testung

Anfrage an: Landratsamt Ebersberg

auf der Rechtsgrundlage des BayDSG, der IFS des Landkreises und des BayPrG wird um Auskunft gebeten:

1. Was hat das LRA EBE seit Inkrafttreten der Corona-TestVO Anfang Oktober auf welche Weise angeordnet, veranlasst, darauf hingewirkt oder angeregt, dass in den Betreuungseinrichtungen des Landkreises bei asymptomatischen Bewohnern mindestens 1x pro Woche Tests durchgeführt werden (vgl. §§4, 5 Corona-TestVO)?

2. Seit wann sahen die Empfehlungen des RKI "Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen" regelmäßige und systematische Schnelltests für asymptomatische Bewohner einer Betreuungseinrichtung vor?

3. Wieviele Betreuungseinrichtungen hatten diese Empfehlungen jeweils bis zu welchem Zeitpunkt umgesetzt?

4. Von wievielen Betreuungseinrichtungen hat das LRA die Umsetzung dieser Empfehlungen jeweils bis a) Ende Oktober, b) Ende November c) Ende Dezember oder d) erst durch die Allgemeinverfügungen vom Januar/Februar gefordert?

5. Wieviele Corona-Massenausbrüche fanden in denjenigen Betreuungseinrichtungen statt, die die Empfehlungen des RKI zu regelmäßigen, mind. wöchentlichen Tests bis dahin umgesetzt hatten und wieviele Ausbrüche erfolgten in denjenigen Einrichtungen, die bis dahin keine wöchentlichen Tests unsymptomatischer Bewohner machten?

6. Wieviele Corona-Infektionen erfolgten bisher nach erfolgter Impfung a) bei Bewohnern von Betreuungseinrichtungen und b) bei anderen Personen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf der Rechtsgru…
An Landratsamt Ebersberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona (3) - Testung [#211710]
Datum
8. Februar 2021 12:56
An
Landratsamt Ebersberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der Rechtsgrundlage des BayDSG, der IFS des Landkreises und des BayPrG wird um Auskunft gebeten: 1. Was hat das LRA EBE seit Inkrafttreten der Corona-TestVO Anfang Oktober auf welche Weise angeordnet, veranlasst, darauf hingewirkt oder angeregt, dass in den Betreuungseinrichtungen des Landkreises bei asymptomatischen Bewohnern mindestens 1x pro Woche Tests durchgeführt werden (vgl. §§4, 5 Corona-TestVO)? 2. Seit wann sahen die Empfehlungen des RKI "Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen" regelmäßige und systematische Schnelltests für asymptomatische Bewohner einer Betreuungseinrichtung vor? 3. Wieviele Betreuungseinrichtungen hatten diese Empfehlungen jeweils bis zu welchem Zeitpunkt umgesetzt? 4. Von wievielen Betreuungseinrichtungen hat das LRA die Umsetzung dieser Empfehlungen jeweils bis a) Ende Oktober, b) Ende November c) Ende Dezember oder d) erst durch die Allgemeinverfügungen vom Januar/Februar gefordert? 5. Wieviele Corona-Massenausbrüche fanden in denjenigen Betreuungseinrichtungen statt, die die Empfehlungen des RKI zu regelmäßigen, mind. wöchentlichen Tests bis dahin umgesetzt hatten und wieviele Ausbrüche erfolgten in denjenigen Einrichtungen, die bis dahin keine wöchentlichen Tests unsymptomatischer Bewohner machten? 6. Wieviele Corona-Infektionen erfolgten bisher nach erfolgter Impfung a) bei Bewohnern von Betreuungseinrichtungen und b) bei anderen Personen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211710/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ebersberg - Gesundheitsamt
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird so schnell wie m…
Von
Landratsamt Ebersberg - Gesundheitsamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. Februar 2021 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich bearbeitet. Bitte geben Sie immer eine Abteilung, ein Sachgebiet, ein Aktenzeichen oder eine/n Sachbearbeiter/in an. Das Landratsamt Ebersberg gibt diese aktuelle Rufnummern bekannt. - Corona-Bürgertelefon 0 80 92 85 16 16 - Impfzentrum 0 80 92 86 31 40 - Diagnostikzentrum 0 80 92 82 36 86 Die online-Registrierung zur Corona-Impfung ist unter https://impfzentren.bayern/ möglich, jedoch kann es auf Grund der erhöhten Nachfrage zu Problemen kommen. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung Ihres Anliegens. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Ebersberg
Antwortschreiben im Anhang
Von
Landratsamt Ebersberg
Via
Briefpost
Betreff
AW: Corona (3) - Testung [#211710]
Datum
23. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Antwortschreiben im Anhang