Corona-Abwassermonitoring

Anfrage an: Robert Koch-Institut

die im Rahmen des Corona-Abwassermonitorings erhobenen Daten. Gemäß Datennutzungsgesetz bitte ich um Zusendung in einem maschinenlesbaren Format (CSV, XLSX).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die im Rahmen des…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Corona-Abwassermonitoring [#253710]
Datum
20. Juli 2022 12:20
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die im Rahmen des Corona-Abwassermonitorings erhobenen Daten. Gemäß Datennutzungsgesetz bitte ich um Zusendung in einem maschinenlesbaren Format (CSV, XLSX).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253710/
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 20.07.2022 Sehr <<entfernt>>, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen w…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.07.2022
Datum
25. Juli 2022 18:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr <<entfernt>>, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0233. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr <<entfernt>>, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.07.2022 [Az. 2.13.04/0004#0233] Corona-Abwassermonitoring [#253710]
Datum
28. Juli 2022 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr <<entfernt>>, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die angefragten Informationen können zum gegenwärtig noch nicht bereitgestellt werden, da es sich um ein noch laufendes Pilotprojekt handelt (Laufzeit November 2021 - März 2023) in welchem ermittelt werden soll, wie die bisher für den jeweiligen lokalen Kontext entwickelten Konzepte auf weitere Regionen übertragbar sind. Neben der Abwasseranalytik sollen auch die Anforderungen auf der Seite des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Umsetzungsmöglichkeiten sowie der Nutzen und die Kosten einer Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser im Hinblick auf die Pandemiebewältigung ermittelt werden. Des Weiteren wird zum Ende des Projekts evaluiert, ob und wie eine Abwassersurveillance auch langfristig implementiert werden sollte. Es soll ebenfalls bewertet werden, für welche weiteren Public-Health-relevanten Erreger oder auch andere Substanzen die abwasserbasierte Surveillance genutzt werden könnte. Im Rahmen des Pilotprojekts wurden zwanzig Pilotstandorte durch den Bund im Einvernehmen mit den Ländern ausgewählt. Die Implementierung und Durchführung der Abwassersurveillance an den Pilotstandorten wird vom Projektkonsortium wissenschaftlich begleitet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/13/Art_02.html Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die zeitnahe Antwort. Mir scheint jedoch, sie haben meine Anfrage v…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.07.2022 [Az. 2.13.04/0004#0233] Corona-Abwassermonitoring [#253710]
Datum
28. Juli 2022 16:08
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die zeitnahe Antwort. Mir scheint jedoch, sie haben meine Anfrage versehentlich als Bürger*innen-Anfrage statt als Anfrage nach IFG/UIG bearbeitet. Ich würde sie bitten, die Anfrage erneut als solchen Antrag zu bearbeiten und mir insbesondere die Ablehnungsgründe zu nennen bzw. genauer dazulegen um ggf. einen Widerspruch möglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253710/
Robert Koch-Institut
Sehr <<entfernt>>, bei den angefragten Informationen handelt es sich um ein noch laufendes Pilotproje…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.07.2022 [Az. 2.13.04/0004#0233] Corona-Abwassermonitoring [#253710]
Datum
28. Juli 2022 18:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr <<entfernt>>, bei den angefragten Informationen handelt es sich um ein noch laufendes Pilotprojekt (Laufzeit November 2021 - März 2023) welches im Frühjahr 2023 evaluiert wird und an welchem neben dem RKI weitere Bundes- bzw. Bundesoberbehörden beteiligt sind. Zum Hintergrund siehe: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/13/Art_02.html Einem Anspruch nach dem IFG bzw. UIG auf Zugang zu den bisher erhobenen Rohdaten steht mithin entgegen, dass es sich um noch nicht aufbereiteter Daten handelt welche zudem Gegenstand zukünftiger behördlicher Beratungen, Auswertungen und Veröffentlichungen zur abwasserbasierten Surveillance sind. Soweit eine widerspruchsfähige Bescheidung der Entscheidung gewünscht ist, bitten wir um Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> bitte senden sie mir einen widerspruchsfähigen Bescheid zu. Ich bitte sie mir diese…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.07.2022 [Az. 2.13.04/0004#0233] Corona-Abwassermonitoring [#253710]
Datum
28. Juli 2022 19:29
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden sie mir einen widerspruchsfähigen Bescheid zu. Ich bitte sie mir diesen (ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zustellung) per E-Mail an diese Adresse zuzusenden. Meine Postadresse finden sie unten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253710/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> bisher habe ich keinen Bescheid zu meiner Anfrage erhalten. Daher würde ich um eine…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.07.2022 [Az. 2.13.04/0004#0233] Corona-Abwassermonitoring [#253710]
Datum
20. Oktober 2022 13:51
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bisher habe ich keinen Bescheid zu meiner Anfrage erhalten. Daher würde ich um eine kurze Sachstandsmitteilung zu meiner Anfrage und ggf eine erneute (gerne elektronische!) Zusendung des Bescheids bitten. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253710/