Corona Antigentest Bescheinigen

Weiß nicht ob ich da bei Ihnen richtig bin. Habe eine Frage, ob eine medizinische Fachangestellte Bescheinigungen über Corona Antigenschnelltest ausstellen darf oder Sie eine bestimmte Schulung machen muss. Hätte gern mehr Informationen dazu. Vielen lieben Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
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Anna Klein
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Weiß nicht ob …
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz Details
Von
Anna Klein
Betreff
Corona Antigentest Bescheinigen [#236911]
Datum
6. Januar 2022 13:10
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Weiß nicht ob ich da bei Ihnen richtig bin. Habe eine Frage, ob eine medizinische Fachangestellte Bescheinigungen über Corona Antigenschnelltest ausstellen darf oder Sie eine bestimmte Schulung machen muss. Hätte gern mehr Informationen dazu. Vielen lieben Dank
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Klein Anfragenr: 236911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236911/ Postanschrift Anna Klein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Klein

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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz
Sehr geehrte Frau Klein vielen Dank für Ihre unten aufgeführte Nachricht und die ausführlichen Hinweise nach dem …
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Mainz
Betreff
WG: Corona Antigentest Bescheinigen [#236911]
Datum
8. Februar 2022 16:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Klein vielen Dank für Ihre unten aufgeführte Nachricht und die ausführlichen Hinweise nach dem Landestransparenzgesetz, die den überwiegenden Teil Ihrer Anfrage textlich beinhalten. Ich entnehme Ihre Anfrage die zentrale Frage, ob sie als medizinische Fachangestellte Schnelltests abnehmen und Bescheinigungen ausstellen können. Hinsichtlich der Beantwortung ihres Anliegen bin ich zwar nicht zuständig, möchte mich aber kurz diesem annehmen, damit Ihre Anfrage nicht unbeantwortet bleibt. In Rheinland-Pfalz ist zur Beantwortung sämtlicher Anfragen rund um das Testen eine Geschäftsstelle "Testen" eingerichtet worden. Auf der Homepage dieser Geschäftsstelle finden Sie zu fast allen Fragen antworten in der Rubrik: https://corona.rlp.de/de/testen/informationen-fuer-teststellen-und-testende/ Dort finden Sie in der Unterrubrik "Testzertifikat" unter Rn. 6 die Antwort auf Ihre Anfrage. Sollten Sie ein Testzertifikat für den Zutritt in einen Bereich erteilen wollen, für den die sogenannte 2G-plus Regelung gilt, ist dieses gemäß den oben genannten Erläuterungen nur durch eine registrierte Teststelle möglich. Alle grundsätzlichen Informationen rund um das Testen in Rheinland-Pfalz Sie wiederum hier: https://corona.rlp.de/de/testen/ Sollten Sie weitere konkrete Fragen zu dem aufgeworfenen Thema haben, empfehle ich Ihnen, sich unmittelbar an E-Mail-Adresse der oben genannten Geschäftsstelle zu wenden: <<E-Mail-Adresse>> Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben und hoffe das diese Antwort den von Ihnen aufgezeigten Anforderungen nach dem LTranspG und der zitierten VIG gerecht wird. Mit freundlichen Grüßen