Corona Antikörper bei durchgemachter Erkrankung vs. Impfung

Herr Spahn sagt in der Pressekonferenz vom 29.4.2020, dass es nicht gesichert ist, dass eine durchgemachte Erkrankung Immunität hinterlässt. Es sei also nicht sicher, dass Antikörper eine Schutzwirkung haben.

Wenn nun dies nicht bekannt ist, eine Impfung aber gleichzeitig beworben wird - wie ist das zusammenzubringen? Eine Impfung wird immer über die Antikörper als Kriterium als erfolgreich angesehn oder nicht. Wenn nun Antikörper keine Schutzwirkung hätten, dann ist ja die Impfung ebenfalls hinfällig, denn diese erzeugt ja auch "nur" Antikörper.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herr Spahn sagt in …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Corona Antikörper bei durchgemachter Erkrankung vs. Impfung [#185639]
Datum
29. April 2020 13:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Spahn sagt in der Pressekonferenz vom 29.4.2020, dass es nicht gesichert ist, dass eine durchgemachte Erkrankung Immunität hinterlässt. Es sei also nicht sicher, dass Antikörper eine Schutzwirkung haben. Wenn nun dies nicht bekannt ist, eine Impfung aber gleichzeitig beworben wird - wie ist das zusammenzubringen? Eine Impfung wird immer über die Antikörper als Kriterium als erfolgreich angesehn oder nicht. Wenn nun Antikörper keine Schutzwirkung hätten, dann ist ja die Impfung ebenfalls hinfällig, denn diese erzeugt ja auch "nur" Antikörper.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185639 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Corona Antikörper bei durchgemachter Erkrankung vs. Impfung [#185639]
Datum
5. Mai 2020 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. April 2020. Bitte haben Sie Verständnis, dass d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Corona Antikörper bei durchgemachter Erkrankung vs. Impfung [#185639]
Datum
13. Mai 2020 20:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. April 2020. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Bundesministerium für Gesundheit angesichts der Vielzahl von Anfragen nicht individuell antworten kann. Unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html und https://www.zusammengegencorona.de/ finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen( s. insbesondere https://www.zusammengegencorona.de/informieren/covid-19-bekaempfen-arzneimittel-impfstoffe-und-immunitaet ). Weitere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/interview-corona-impfstoff-1745258 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider werde ich in den von Ihnen übersandten Links …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Corona Antikörper bei durchgemachter Erkrankung vs. Impfung [#185639]
Datum
23. Mai 2020 10:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider werde ich in den von Ihnen übersandten Links nicht fündig zu meiner Fragestellung. Ich bitte daher um Beantwortung dieser wichtigen Frage in Bezug auf die Antikörper. Die Beantwortung trägt ja federführend zur Beurteilung bei, ob man sich impfen lassen wird oder nicht. Da Sie als BMG und auch die Regierung ständig betont, dass es keine Normalität ohne Impfung geben wird, sollte diese Grundlegende Frage definitiv vorher geklärt sein. Wenn das also propagiert wird, müssen Sie darauf ja bereits eine Antwort haben. Bitte übersenden Sie mir die zugehörigen wissenschaftlichen Belege und beantworten bitte die Frage noch. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185639

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist richtig, dass es derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse gibt, ob nach ein…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: WG: Corona Antikörper bei durchgemachter Erkrankung vs. Impfung [#185639]
Datum
26. Mai 2020 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
ATT518581.jpg
1,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in es ist richtig, dass es derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse gibt, ob nach einer natürlichen Infektion mit SARS-CoV-2 eine schützende Immunität besteht. Dies ist jedoch anzunehmen, da die Entwicklung von Antikörpern bei infizierten Personen beschrieben wurde [Health Information and Quality Authority. Evidence summary of the immune response following infection with SARSCoV-2 or other human coronaviruses. Dublin, Ireland: 13 May 2020. Available from: https://www.hiqa.ie/sites/default/files…]. Entsprechende Tests zum Nachweis von Antikörpern wurden erst in den letzten Wochen entwickelt. Auch über die Dauer der Immunität nach Infektion mit SARS-CoV-2 gibt es aufgrund der Neuartigkeit des Virus nur begrenzte Informationen. An dieser Fragestellung wird weltweit jedoch mit Hochdruck geforscht und es ist in Kürze mit weiteren Ergebnissen zu rechnen. Nicht jede erregerbedingte Erkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität. An einigen ‚altbekannten‘ Krankheiten wie der Diphtherie, Keuchhusten und Tetanus kann man mehrfach erkranken, da die Dauer der Immunität begrenzt ist. Mehr als 100 COVID-19 Impfstoffkandidaten befinden sich aktuell in der Entwicklung. Unklar ist noch, welche dieser Kandidaten erfolgreich die Entwicklung im Rahmen nichtklinischer und klinischer Prüfungen bestehen und zu welchem Zeitpunkt diese Impfstoffprodukte dann in ausreichenden Mengen für einen breiten Einsatz in der Bevölkerung zur Verfügung stehen werden. Impfstoffe gegen COVID-19 werden nur zugelassen, wenn ihre Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen wurde. Die Schutzwirkung einer Impfung wird in der Regel anhand der Entwicklung von Antikörpertitern gemessen. Wie lange die Schutzwirkung bei einer Impfung gegen COVID-19 andauern wird, ist aus den genannten Gründen derzeit noch nicht bekannt. Auch bei anderen etablierten Impfstoffen ist die Schutzdauer der Impfung unterschiedlich lang und es werden ggf. Auffrischimpfungen empfohlen. Die Impfung gegen Grippe muss aufgrund der Variabilität der Grippeviren für die Risikogruppen jährlich wiederholt werden. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen