Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Informationen zu den Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um einen Corona-Antikörper-Test durchführen zu lassen und Kontaktdaten der dafür zuständigen Stellen.
Hintergrund:
Ich bin beruflich für Wasserversorger und Einzelwassergewinnungsanlagen tätig. Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit sind die Betreiber sozusagen systemrelevant und müssen geschützt werden. Natürlich gibt es Schutzmaßnahmen, dennoch bleibt ein Restrisiko, auch für mich. Es wäre natürlich sinnvoll, zu wissen, ob evtl. bereits eine Immunität besteht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Bertlein
Anfragenr: 185588
Antwort an:
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Postanschrift
Reinhard Bertlein
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