Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Uns ist nicht bekannt, dass es eine Pflicht für den Arbeitgeber gibt, andere
Mitarbeiter über positiv getestete Mitarbeiter zu informieren.
Aktuell werden ohnehin keine Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Hausstandes
ermittelt. Dies kann man in der Fünfzehnten Allgemeinverfügung von Chemnitz
nachlesen:
[1]
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/ordnung-und-sicherheit/allgemeinverfuegungen/allgemeinverfuegung_infektionsschutzgesetz_20220120.html
Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben und wünschen Ihnen alles Gute!
>>> "
Antragsteller/in Antragsteller/in [#242361]" <
<Name und E-Mail-Adresse>> 03.03.2022
10:11 >>>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir mitzuteilen wenn ein Arbeitskollege
positiv auf Corona getestet wurde ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen
Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie
nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als
Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich,
mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt
sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand.
Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die
erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats
zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um
eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen