Corona bedingte Quarantäne Humboldt Klinikum Vivantes

Ich bin beschäftigt im Humboldt Klinikum Vivantes. Heut morgen wurde ein sehr Larifari Coronaabstrich durchgeführt. Man sollte sich das Teststäbchen selber einführen ohne wirkliche Kontrolle ob tief genug oder ob es richtig ist.
Daher die Frage ob es sinn macht den Test zu wiederholen und wie es weiter geht. Bin ich nun wie laut Aussage des Personals der Rettungsstelle 10 in Quarantäne ob negativ oder positiv oder nicht !
Und das nächste, sollte meine Ehefrau auch in Quarantäne oder sollten wir das Ergebnis abwarten.
Da sie ja in Eberswalde arbeitet.

Und das nächste ist ,ich habe seit Freitag einen leichten jedoch andauernden Halsschmerz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
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Thomas Hinz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
Thomas Hinz
Betreff
Corona bedingte Quarantäne Humboldt Klinikum Vivantes [#209514]
Datum
25. Januar 2021 08:17
An
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin beschäftigt im Humboldt Klinikum Vivantes. Heut morgen wurde ein sehr Larifari Coronaabstrich durchgeführt. Man sollte sich das Teststäbchen selber einführen ohne wirkliche Kontrolle ob tief genug oder ob es richtig ist. Daher die Frage ob es sinn macht den Test zu wiederholen und wie es weiter geht. Bin ich nun wie laut Aussage des Personals der Rettungsstelle 10 in Quarantäne ob negativ oder positiv oder nicht ! Und das nächste, sollte meine Ehefrau auch in Quarantäne oder sollten wir das Ergebnis abwarten. Da sie ja in Eberswalde arbeitet. Und das nächste ist ,ich habe seit Freitag einen leichten jedoch andauernden Halsschmerz.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Hinz Anfragenr: 209514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209514/ Postanschrift Thomas Hinz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Hinz

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