Sehr geehrter Herr Kassel,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. März 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie zu Ihrem Anliegen die folgenden Informationen:
Die von Ihnen angefragten Kosten werden im Rahmen der „Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat“ für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich erhoben. Die Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV) enthält Regelungen zu den Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen), die auf Grund der dort geregelten Vorschriften erbracht werden, so z.B. die Kosten der Bundespolizei.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich diesbezüglich an das BMI zu wenden:
https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerservice/buergerservice-kontakt-node.html
Der sorgsame Umgang mit Steuergeldern ist im Übrigen ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Wird von Steuerverschwendung gesprochen, können dabei zwei Dinge gemeint sein. Zum einen, dass der Kritiker nicht einverstanden damit ist, wofür Steuergelder ausgegeben werden. Zum anderen, dass administratives Fehlverhalten zu überflüssigen Ausgaben führt, die eigentlich hätten verhindert werden können.
In unserer Demokratie wird im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren und der Verfahren zur Aufstellung des Haushalts entschieden, wofür die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verwendet werden. Damit ist auch die Bewertung, ob ein Vorhaben eine Verschwendung ist oder nicht, Teil des demokratischen Meinungsbildungsprozesses. Da Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und unabhängig voneinander sind, kann der Bund jedoch nur zur Verwendung der Steuergelder auf Bundesebene Stellung nehmen. Über das „ob“ entscheidet auf der Bundesebene der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber im Rahmen seiner jährlichen Beschlussfassung über den Bundeshaushalt. Dabei setzt er sich - insbesondere die Vertreter des Haushaltsausschusses - beispielsweise auch mit der Kritik des Bundes der Steuerzahler auseinander.
Bei administrativem Fehlverhalten wirkt regulierend die Kontrolle des Bundesrechnungshofs, denn über das „wie“ der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes hat das Bundesministerium der Finanzen nach Abschluss des Haushaltsjahres jährlich dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat Rechnung zu legen. Dies wird vom Bundesrechnungshof geprüft, der wiederum dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat über seine Prüfungsfeststellungen berichtet. Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben sodann über die Entlastung der Bundesregierung zu entscheiden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen