Corona Demos

Ich würde gerne mal erfahren wie viel Steuergelder durch Autokorsos und Corona Demos der Querdenker schon den Steuerzahler gekostet haben

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Stefan Kassel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Stefan Kassel
Betreff
Corona Demos [#214026]
Datum
1. März 2021 19:34
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne mal erfahren wie viel Steuergelder durch Autokorsos und Corona Demos der Querdenker schon den Steuerzahler gekostet haben
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Kassel Anfragenr: 214026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214026/ Postanschrift Stefan Kassel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Kassel
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 1. März 2021 Sehr geehrter Herr Kassel, anliegende…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 1. März 2021
Datum
9. März 2021 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
928,7 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrter Herr Kassel, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Kassel, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. März 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (B…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: IFG-Anfrage Steuergelder für Autokorso und Corona Demos Dok 2021/0287418
Datum
12. März 2021 15:02
Status
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Sehr geehrter Herr Kassel, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. März 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie zu Ihrem Anliegen die folgenden Informationen: Die von Ihnen angefragten Kosten werden im Rahmen der „Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat“ für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich erhoben. Die Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV) enthält Regelungen zu den Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen), die auf Grund der dort geregelten Vorschriften erbracht werden, so z.B. die Kosten der Bundespolizei. Wir empfehlen Ihnen daher, sich diesbezüglich an das BMI zu wenden: https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerservice/buergerservice-kontakt-node.html Der sorgsame Umgang mit Steuergeldern ist im Übrigen ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Wird von Steuerverschwendung gesprochen, können dabei zwei Dinge gemeint sein. Zum einen, dass der Kritiker nicht einverstanden damit ist, wofür Steuergelder ausgegeben werden. Zum anderen, dass administratives Fehlverhalten zu überflüssigen Ausgaben führt, die eigentlich hätten verhindert werden können. In unserer Demokratie wird im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren und der Verfahren zur Aufstellung des Haushalts entschieden, wofür die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verwendet werden. Damit ist auch die Bewertung, ob ein Vorhaben eine Verschwendung ist oder nicht, Teil des demokratischen Meinungsbildungsprozesses. Da Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und unabhängig voneinander sind, kann der Bund jedoch nur zur Verwendung der Steuergelder auf Bundesebene Stellung nehmen. Über das „ob“ entscheidet auf der Bundesebene der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber im Rahmen seiner jährlichen Beschlussfassung über den Bundeshaushalt. Dabei setzt er sich - insbesondere die Vertreter des Haushaltsausschusses - beispielsweise auch mit der Kritik des Bundes der Steuerzahler auseinander. Bei administrativem Fehlverhalten wirkt regulierend die Kontrolle des Bundesrechnungshofs, denn über das „wie“ der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes hat das Bundesministerium der Finanzen nach Abschluss des Haushaltsjahres jährlich dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat Rechnung zu legen. Dies wird vom Bundesrechnungshof geprüft, der wiederum dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat über seine Prüfungsfeststellungen berichtet. Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben sodann über die Entlastung der Bundesregierung zu entscheiden. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen