Corona - Dunkelziffer infizierte Personen

Seit Monaten haben wir keine Information wieviele Menschen wirklich infiziert sind. Sollte ihrerseits nicht ein Interesse bestehen diese Daten so schnell wie möglich zu bekommen, da ohne dieses Wissen keine vernünftigen Entscheidungenüber Maßnahmen getroffen werden können? Welche Studien haben sie bisher in Auftrag gegeben? Die Dänen haben z.B. gerade gezeigt, dass das mit Proben von Blutspenden ratz-fatz und spottbillig zu machen ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Monaten haben …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona - Dunkelziffer infizierte Personen [#184585]
Datum
14. April 2020 18:38
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Monaten haben wir keine Information wieviele Menschen wirklich infiziert sind. Sollte ihrerseits nicht ein Interesse bestehen diese Daten so schnell wie möglich zu bekommen, da ohne dieses Wissen keine vernünftigen Entscheidungenüber Maßnahmen getroffen werden können? Welche Studien haben sie bisher in Auftrag gegeben? Die Dänen haben z.B. gerade gezeigt, dass das mit Proben von Blutspenden ratz-fatz und spottbillig zu machen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184585
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Corona - Dunkelziffer infizierte Personen [#184585]
Datum
16. April 2020 13:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona - Dunkelziffer infizierte Personen“ vom 1…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Corona - Dunkelziffer infizierte Personen [#184585]
Datum
16. Mai 2020 11:23
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona - Dunkelziffer infizierte Personen“ vom 14.04.2020 (#184585) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich erwarte von Ihnen eine komplette Auflistung der von Bund und Ländern in Auftrag gegebenen Studien zur Ermittlung der Ausbreitung und Gefährlichkeit von SARS-CoV2 (abgeschlossen, laufend, geplant). Bitte mit aktuellem Status. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184585
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Mai 2020. Das Bundesministerium für Gesundhei…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: WG: Corona - Dunkelziffer infizierte Personen [#184585]
Datum
19. Mai 2020 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Mai 2020. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Da dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind, für die Beantwortung Ihres IFG-Antrags zuständig sind, bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Corona - Dunkelziffer infizierte Personen [#184585]
Datum
26. Juni 2020 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. April 2020. Die aktuellen Zahlen der Infizierten mit SARS-CoV-2 lassen sich tagesaktuell den Lage-/Situationsberichten des Robert Koch-Instituts (s. unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html) entnehmen. Darüber hinaus führt das Robert Koch-Institut verschiedene Studien zur Untersuchung der Verbreitung von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung in Deutschland durch. Dabei handelt es sich um eine serologische Untersuchung an Blutspendern in Deutschland, mehrere seroepidemiologische Studien an mehreren besonders betroffenen Orten („Hotspots“) in Deutschland und um eine weitere bundesweite bevölkerungsrepräsentative seroepidemiologische Studie. Weitere Hintergründe dazu können unter https://www.rki.de/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2020/05_2020.html eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. Juni 2020 haben wir Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Corona - Dunkelziffer infizierte Personen [#184585]
Datum
8. Juli 2020 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. Juni 2020 haben wir Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. April 2020 beantwortet. Zwischenzeitlich sind weitere Informationen bezüglich Ihrer Anfrage hinzugekommen, die wir Ihnen in Ergänzung zur ursprünglichen Antwort nachfolgend übermitteln möchten. Die aktuellen Zahlen der Infizierten mit SARS-CoV-2 lassen sich tagesaktuell den Lage-/Situationsberichten (s. unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…) des Robert Koch-Instituts (RKI) entnehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund asymptomatischer oder sehr milder Verläufe nicht alle SARS-CoV-2-Infizierten getestet werden und auch nicht alle Infizierten in den Meldedaten erscheinen. Um den Anteil der Bevölkerung zu schätzen, der bereits eine Infektion durchlaufen hat und darunter den Anteil asymptomatischer Infektionen, werden sogenannte serologische Studien durchgeführt. Dabei wird das Blut der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 untersucht und begleitend verschiedene Daten erhoben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fördert mehrere serologische Studien. Hierzu gehören verschiedene Studien, die das Robert Koch-Institut durchführt, um die Verbreitung von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung in Deutschland zu untersuchen. Dabei handelt es sich um eine serologische Untersuchung an Blutspendern in Deutschland, mehrere seroepidemiologische Studien an mehreren besonders betroffenen Orten („Hotspots“) in Deutschland und um eine weitere bundesweite bevölkerungsrepräsentative seroepidemiologische Studie. Weitere Hintergründe dazu können unter https://www.rki.de/DE/Content/Service/P… eingesehen werden. Daneben wird derzeit eine bevölkerungsrepräsentative Erhebung bei ca. 11.000 volljährigen Personen von einer Forschungskooperation bestehend u.a. aus der Charité – Universitätsmedizin Berlin, der forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen, dem ifo Institut u. weiteren öffentlich-privaten Kooperationspartnern geplant und ebenfalls vom BMG gefördert. Bei der geplanten Erhebung werden in zwei Wellen serologische Testungen durchgeführt und ergänzend medizinische und sozioökonomische Daten erhoben. Um auch der Frage nachzugehen, inwiefern Kinder und Jugendliche zur Verbreitung von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung beitragen, startete zum ersten Juni 2020 das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem BMG geförderte Forschungsprojekt „Corona-KiTa“. Informationen zu dieser Studie finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des RKI unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…. Im Rahmen dieser Studie werden keine serologischen Testungen durchgeführt, es werden aber Ergebnisse aus einer laborbasierten Surveillance von SARS-CoV-2 einbezogen, bei der 64 Labore SARS-CoV-2-Testergebnisse an das RKI übermitteln. Außerdem wird die Anzahl an Patientinnen und Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen mit einbezogen, die 600 Haus- und Kinderarztpraxen übermitteln, die repräsentativ über Deutschland verteilt sind. Mit freundlichen Grüßen