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Corona Fallzahlen Landkreis Neuwied

Mit Interesse verfolge ich als Vater einer 10-jährigen, schulpflichtigen Tochter mit Pflegegrad 2 Ihre Bemühungen rund um die aktuelle Corona-Erkrankung.

Hierbei bin ich auf Ihrer Webseite (https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Home/Aktuelles/Informationen%20zu%20Corona/Corona%20Fallzahlen/) auf die täglich aktualisierten Fallzahlen gestoßen, die für den 26.10.2020 Positivfälle in Höhe von -827- Fällen ausweist.

Hierzu habe ich dringliche Fragen, über deren Beantwortung ich mich sehr freuen würde:

TOP 1:
Sind in den -827- Positivfällen vom 26.10.2020 ausschließlich bereinigte, individuelle Fälle enthalten oder beinhaltet diese Zahl auch Mehrfachtestungen einzelner Personen?

TOP 2:
Wurde bei der Ermittlung der Positivfälle der sog. „Ct-Wert“ als Maß für die Viruskonzentration und die Infektiosität einer getesteten Person ermittelt? Falls ja, wo haben Sie hier Schwellwerte für die Deklarierung einer Probe als „positiv“ gesetzt?

TOP 3:
Wie hoch ist die Anzahl der Testungen (Tag/Woche) und wie berechnet sich der Inzidenzwert im Verhältnis zu der Anzahl der Testungen?

TOP4:
Mit welchem Testverfahren wurde bei den aktuell -4- Todesfällen festgestellt, dass diese aufgrund einer Corona-Infektion verstorben sind?

Über die Beantwortung dieser zum Verständnis Ihrer Fallzahlen sehr wichtigen Fragestellungen würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Bemühungen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit I…
An Kreisverwaltung Neuwied - Abt. 11 Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Fallzahlen Landkreis Neuwied [#201772]
Datum
27. Oktober 2020 12:44
An
Kreisverwaltung Neuwied - Abt. 11 Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Interesse verfolge ich als Vater [geschwärzt], [geschwärzt] Ihre Bemühungen rund um die aktuelle Corona-Erkrankung. Hierbei bin ich auf Ihrer Webseite (https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Home/Aktuelles/Informationen%20zu%20Corona/Corona%20Fallzahlen/) auf die täglich aktualisierten Fallzahlen gestoßen, die für den 26.10.2020 Positivfälle in Höhe von -827- Fällen ausweist. Hierzu habe ich dringliche Fragen, über deren Beantwortung ich mich sehr freuen würde: TOP 1: Sind in den -827- Positivfällen vom 26.10.2020 ausschließlich bereinigte, individuelle Fälle enthalten oder beinhaltet diese Zahl auch Mehrfachtestungen einzelner Personen? TOP 2: Wurde bei der Ermittlung der Positivfälle der sog. „Ct-Wert“ als Maß für die Viruskonzentration und die Infektiosität einer getesteten Person ermittelt? Falls ja, wo haben Sie hier Schwellwerte für die Deklarierung einer Probe als „positiv“ gesetzt? TOP 3: Wie hoch ist die Anzahl der Testungen (Tag/Woche) und wie berechnet sich der Inzidenzwert im Verhältnis zu der Anzahl der Testungen? TOP4: Mit welchem Testverfahren wurde bei den aktuell -4- Todesfällen festgestellt, dass diese aufgrund einer Corona-Infektion verstorben sind? Über die Beantwortung dieser zum Verständnis Ihrer Fallzahlen sehr wichtigen Fragestellungen würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Bemühungen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201772 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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