Corona-Fallzahlen und Inzidenzen aufgeschlüsselt nach Impfstatus

- die aktuelle Anzahl der durch Covid-19 Erkrankten belegten Intensivbetten, aufgeschlüsselt nach Impfstatus
- die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg aufgeschlüsselt nach Impfstatus
- die aktuelle 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz aufgeschlüsselt nach Impfstatus
- den aktuellen 7-Tage-R-Wert aufgeschlüsselt nach Impfstatus

Die aktuell abrufbaren Daten enthalten keine Angaben zum Impfstatus der Personen, wie es in der Vergangenheit angegeben war.

Ich danke Ihnen bereits im Voraus für die Übermittlung der angefragten Daten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Fallzahlen und Inzidenzen aufgeschlüsselt nach Impfstatus [#234620]
Datum
5. Dezember 2021 17:18
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Anzahl der durch Covid-19 Erkrankten belegten Intensivbetten, aufgeschlüsselt nach Impfstatus - die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg aufgeschlüsselt nach Impfstatus - die aktuelle 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz aufgeschlüsselt nach Impfstatus - den aktuellen 7-Tage-R-Wert aufgeschlüsselt nach Impfstatus Die aktuell abrufbaren Daten enthalten keine Angaben zum Impfstatus der Personen, wie es in der Vergangenheit angegeben war. Ich danke Ihnen bereits im Voraus für die Übermittlung der angefragten Daten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234620/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 05. Dezember 2021 könne wir Ihnen nach Prüfung Ihres Anli…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: DSV 13-0221/1 108067 Corona-Fallzahlen und Inzidenzen aufgeschlüsselt nach Impfstatus [#234620]
Datum
13. Dezember 2021 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 05. Dezember 2021 könne wir Ihnen nach Prüfung Ihres Anliegens mitteilen, dass es sich bei Ihrem Antrag aus unserer Sicht um keinen Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFG handelt bzw. die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 LIFG nicht vorliegen. Nach § 1 Absatz 2 LIFG haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. § 3 Nummer 3 LIFG definiert den Begriff „amtliche Informationen“. Hiernach sind „amtliche Informationen“ jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Sie begehren die Übersendung folgender Daten: - die aktuelle Anzahl der durch Covid-19 Erkrankten belegten Intensivbetten, aufgeschlüsselt nach Impfstatus - die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg aufgeschlüsselt nach Impfstatus - die aktuelle 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz aufgeschlüsselt nach Impfstatus - den aktuellen 7-Tage-R-Wert aufgeschlüsselt nach Impfstatus Die von Ihnen angefragten Informationen liegen dem Sozialministerium nicht, jedenfalls nicht vollständig in der gewünschten Form bzw. Tiefe vor. Das Landesgesundheitsamt hat insoweit auf Nachfrage mitgeteilt: Das LGA weist seit dem 12.11.2021 die Inzidenz nach Impfstatus im COVID-19 Tages- und Lagebericht nicht mehr aus. Grund hierfür sind die Änderungen beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern, die ihre Ermittlungen auf den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielweise in Alten- und Pflegeheimen (siehe Pressemitteilung<https://sozialministerium.baden-wuert...> des Sozialministeriums), konzentrieren. Weiterführende Ermittlungen zu Einzelfallangaben, wie z. B. zu vorliegenden Impfungen werden somit nicht mehr routinemäßig durchgeführt. Dadurch liegen von positiv getesteten Personen häufig keine Daten zum Impfstatus vor. Daher können die Inzidenzen nach Impfstatus nicht mehr zuverlässig berichtet werden. Der Impfstatus kann nur durch zusätzliche Ermittlungen durch das Gesundheitsamt erhoben werden. Er ist gemäß § 9 IfSG nicht meldepflichtig. Bundesweite Daten zum Monitoring von Impfdurchbrüchen finden Sie hier<https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...>. Mit freundlichen Grüßen