Corona Hilfsprogramme (insbes. Überbrückungshilfen und Neustarthilfen)

eine Übersicht über die Kosten und Verträge die zur Bearbeitung (Antragsprogramme) der im Betreff genannten Hilfsprogrammen dem Staat entstanden sind. Dies betrifft insbesondere eine Aussage darüber, ob externe Dienstleister zur Bearbeitung der Anträge beauftragt wurden, wer diese Dienstleister sind und in welchem Umfang diese Dienstleister bisher vergütet wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht üb…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Hilfsprogramme (insbes. Überbrückungshilfen und Neustarthilfen) [#242163]
Datum
1. März 2022 08:41
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über die Kosten und Verträge die zur Bearbeitung (Antragsprogramme) der im Betreff genannten Hilfsprogrammen dem Staat entstanden sind. Dies betrifft insbesondere eine Aussage darüber, ob externe Dienstleister zur Bearbeitung der Anträge beauftragt wurden, wer diese Dienstleister sind und in welchem Umfang diese Dienstleister bisher vergütet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242163/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese versteht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG-Antrag: Corona Hilfsprogramme (insbes. Überbrückungshilfen und Neustarthilfen) [#242163]
Datum
25. März 2022 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese versteht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) so, dass sich Ihr Informationsinteresse auf Aufträge und Dienstleister richtet, soweit es um die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen auf Überbrückungshilfen und Neustarthilfen geht. Hierzu liegen keine Informationen vor, da das BMWK keine Anträge bearbeitet. Die Antragsbearbeitung im Fachverfahren erfolgt durch die jeweiligen Bewilligungsstellen der Länder. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/bewilligungsstellen-laender.html Inwieweit sich die einzelnen Bewilligungsstellen der Länder im Zuge der Antragsbearbeitung externer Dienstleister bedienen, ist dem BMWK nicht bekannt. Um die Einheitlichkeit der Programmabwicklung zu gewährleisten, stellt der Bund lediglich eine digitale Verfahrensplattform sowie zwei Hotlines zur Verfügung. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und gehen davon aus, dass sich Ihr Antrag damit erledigt hat. Anderenfalls bitten wir um einen Hinweis. Mit freundlichen Grüßen