Corona im Altenheim

Guten Tag,
Ich arbeite in einem Haus in dem Bewohner positiv getestet wurden und mittlerweile 2 Personen verstorben sind. Meine Frage.
Warum werden nicht alle Bewohner und natürlich auch das Personal zumindest auf dem Bereich getestet, die unmittelbar mit den positiv getestetenicht Bewohnernicht in Kontakt gekommen sind.
Vielen Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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Norbert Herbst
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadt Essen – Gesundheitsamt – Heimaufsicht Details
Von
Norbert Herbst
Betreff
Corona im Altenheim [#184543]
Datum
14. April 2020 11:11
An
Stadt Essen – Gesundheitsamt – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, Ich arbeite in einem Haus in dem Bewohner positiv getestet wurden und mittlerweile 2 Personen verstorben sind. Meine Frage. Warum werden nicht alle Bewohner und natürlich auch das Personal zumindest auf dem Bereich getestet, die unmittelbar mit den positiv getestetenicht Bewohnernicht in Kontakt gekommen sind. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Norbert Herbst Anfragenr: 184543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184543 Postanschrift Norbert Herbst << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Norbert Herbst

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