Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte informieren Sie mich über die im Kreis Unna ungenutzten Impfdosen, aufgeschlüsselt nach Art des Vakzins und Woche seit Impfbeginn.
Bitte informieren Sie mich über die Anzahl der gelieferten und angeforderten Impfdosen, aufgeschlüsselt nach Woche und Vakzin, seit Impfbeginn.
Bitte informieren Sie mich auch über die Anzahl der im Kreis Unna bisher durchgeführten Impfungen und nicht wahrgenommenen Impftermine. Aufgeschlüsselt nach Art des Vakzins und Woche seit Impfbeginn.
Bitte informieren Sie mich über die Anzahl der Personen die aufgrund eines nicht wahrgenommen impftermins über eine Warteliste, oder spontane Benachrichtigung eine Impfdosis erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Woche, seit Impfbeginn.
Bitte informieren Sie mich über Anzahl der Personen und Berufsgruppen die außerhalb der vorgesehen impfreihenfolge eine Impfdosis erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Woche und Vakzins seit Impfbeginn.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Hebgen
Anfragenr: 214433
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Rolf Hebgen
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