Corona-Impfung

Wir haben seit 26 Jahren eine Zweitwohnung in Grabenstätt /Winkl, die wir sehr häufig nutzen.(Erstwohnsitz ist München) Mein Mann, wird am 19.3.2021 81 Jahre alt, gehört also zur priorisierten Gruppe der Impfberechtigten. Meine Frage: Ist eine Anmeldung zur Impfung auch im Landkreis des Zeitwohnsitzes möglich?
Mit bestem Dank im Voraus

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    10. Februar 2021
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Eva Riedel
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir haben seit…
An Landratsamt Traunstein - Gesundheitsamt Details
Von
Eva Riedel
Betreff
Corona-Impfung [#208183]
Datum
8. Januar 2021 11:30
An
Landratsamt Traunstein - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir haben seit 26 Jahren eine Zweitwohnung [geschwärzt], die wir sehr häufig nutzen.(Erstwohnsitz ist München) Mein Mann, wird am 19.3.2021 81 Jahre alt, gehört also zur priorisierten Gruppe der Impfberechtigten. Meine Frage: Ist eine Anmeldung zur Impfung auch im Landkreis des Zeitwohnsitzes möglich? Mit bestem Dank im Voraus Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Eva Riedel Anfragenr: 208183 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Eva Riedel [geschwärzt] [geschwärzt]

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Landratsamt Traunstein - Gesundheitsamt
Sehr geehrte Frau Riedel, bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung Ihrer Anfrage. Bitte wenden Sie sich an …
Von
Landratsamt Traunstein - Gesundheitsamt
Betreff
Ihre Anfrage zur Corona-Impfung [#208183]
Datum
11. Januar 2021 18:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Riedel, bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung Ihrer Anfrage. Bitte wenden Sie sich an das Impfzentrum Ihres Erstwohnsitzes. Bei uns sind außerdem derzeit aktuell keine Termine verfügbar. Mit freundlichen Grüßen