Corona Impfung

Ab wann kann man sich mit dem neu zugelassenem Impfstoff Novavax impfen lassen?
Werden dafür Termine vergeben?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Mettmann Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Impfung [#238472]
Datum
22. Januar 2022 16:29
An
Gesundheitsamt Kreis Mettmann
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ab wann kann man sich mit dem neu zugelassenem Impfstoff Novavax impfen lassen? Werden dafür Termine vergeben?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238472/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Kreis Mettmann
Ihr Antrag nach § 5 IFG NRW - Corona- Schutzimpfung Sehr Antragsteller/in hiermit betätige ich den Eingang Ihres o…
Von
Gesundheitsamt Kreis Mettmann
Betreff
Ihr Antrag nach § 5 IFG NRW - Corona- Schutzimpfung
Datum
24. Januar 2022 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit betätige ich den Eingang Ihres o.g. Antrag vom 23.01.22 - eingegangen per E-Mail. Mit freundlichem Gruß

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Gesundheitsamt Kreis Mettmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 22.01.22 Sehr Antragsteller/in das Ministerium für Arbeit, G…
Von
Gesundheitsamt Kreis Mettmann
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 22.01.22
Datum
25. Januar 2022 10:45
Status
image001.png
715 Bytes


Sehr Antragsteller/in das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hat noch keine Informationen, wann der Impfstoff Novavax und welche Menge zur Verfügung stehen wird. Auch ist noch nicht geklärt, welchen Leistungserbringern dieser Impfstoff im Weiteren zur Verimpfung zugeteilt werden wird. Mit freundlichem Gruß