Corona-Impfzahlen auf Web-Seite "Coronavirus-Fallzahlen.html" - auch Impfungen durch Betriebsärzte enthalten?

Sind bei den Impfzahlen auf o.g. Webseite auch die Impfzahlen der Münchner Bürger enthalten die zwischenzeitlich durch Betriebsärzte geimpft wurden. Falls nein, sollten diese ergänzt werden, da hier sonst weniger Erstgeimpfte ausgewiesen werden, als tatsächlich vorhanden sind. Meines Wissens müssen die Betriebsärzte bei der Impfung dem RKI zumindest die PLZ des Wohnortes des Geimpften melden, so dass man auf Grundlage dieser Daten auf alle Fälle eine Zuordnung zu Münchner Bürgern durchführen kann.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Ant…
An Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Impfzahlen auf Web-Seite "Coronavirus-Fallzahlen.html" - auch Impfungen durch Betriebsärzte enthalten? [#223666]
Datum
18. Juni 2021 11:54
An
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind bei den Impfzahlen auf o.g. Webseite auch die Impfzahlen der Münchner Bürger enthalten die zwischenzeitlich durch Betriebsärzte geimpft wurden. Falls nein, sollten diese ergänzt werden, da hier sonst weniger Erstgeimpfte ausgewiesen werden, als tatsächlich vorhanden sind. Meines Wissens müssen die Betriebsärzte bei der Impfung dem RKI zumindest die PLZ des Wohnortes des Geimpften melden, so dass man auf Grundlage dieser Daten auf alle Fälle eine Zuordnung zu Münchner Bürgern durchführen kann.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223666/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet…
Von
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Betreff
AW: Corona-Impfzahlen auf Web-Seite "Coronavirus-Fallzahlen.html" - auch Impfungen durch Betriebsärzte enthalten? [#223666]
Datum
18. Juni 2021 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Sehr Antragsteller/in Auskunftsansprüche auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Mün…
Von
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Betreff
Corona-Impfzahlen auf Web-Seite "Coronavirus-Fallzahlen.html" - auch Impfungen durch Betriebsärzte enthalten?
Datum
28. Juni 2021 10:37
Status
Sehr Antragsteller/in Auskunftsansprüche auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München (IFS) sind nur im Bereich von Aufgaben denkbar, die den eigenen Wirkungskreis betreffen. Ihre Anfrage betrifft einen Aufgabenkreis im Kontext des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), in dessen Rahmen die Landeshauptstadt München im übertragenen Wirkungskreis tätig wird, so dass ein Auskunftsanspruch nach der IFS nicht besteht. Mit freundlichen Grüßen