Corona in Kitas und Schulen / Information der Eltern / Datenschutz

Die Vermeidung von Kontakten zu Infizierten ist ein wesentliches Mittel zur Eindämmung de Corona-Pandemie, siehe unter anderem hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Vorbereitung-Herbst-Winter-Aktualisierung.pdf?__blob=publicationFile.

Bei Ausbrüchen in Kitas bzw. Schulen bedeutet dies, dass die Eltern hiervon erfahren müssen, so dass sie Schutzmaßnahmen für ihre Kinder ergreifen können. Zum Beispiel könnten sie Kita-Kinder zeitweise zu Hause betreuen, Schulkindern könnten die Eltern empfehlen, zumindest zeitweise auch im Unterricht eine Maske zu tragen. Um diese häufig auch politisch geforderte Eigenverantwortung ergreifen zu können, benötigen Eltern Informationen über Ausbrüche.

Im Fall einer Kita in Münster sind die Eltern nicht durch die Kita-Leitung bzw. das Gesundheitsamt über Corona-Infektionen in einer Kita-Gruppe informiert worden. Begründet wird dies mit dem Datenschutz, siehe WDR-Bericht https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/muensterland/videos/video-corona-ausbruch-in-kita-stadt-stellt-nur-schnelltests-100.html.

Meine Frage ist, welche datenschutzrechtlichen oder sonstigen Regelungen einer Information betroffener Eltern von Kita- und Schulkindern entgegenstehen, dass es einen Corona-Fall in einer Gruppe/Schule o.ä. gibt? Es geht nicht um die Frage, wer infiziert ist. In anderen Fällen von ansteckenden Krankheiten wird diese Information auch gegeben.

Wie wird sichergestellt, dass Eltern informiert werden?

Sollte es tatsächlich einen rechtlichen Grund gegen eine Information geben: Gibt es Pläne, diese im oben beschriebenen Sinne zu ändern?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona in Kitas und Schulen / Information der Eltern / Datenschutz [#232530]
Datum
7. November 2021 22:52
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Vermeidung von Kontakten zu Infizierten ist ein wesentliches Mittel zur Eindämmung de Corona-Pandemie, siehe unter anderem hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Vorbereitung-Herbst-Winter-Aktualisierung.pdf?__blob=publicationFile. Bei Ausbrüchen in Kitas bzw. Schulen bedeutet dies, dass die Eltern hiervon erfahren müssen, so dass sie Schutzmaßnahmen für ihre Kinder ergreifen können. Zum Beispiel könnten sie Kita-Kinder zeitweise zu Hause betreuen, Schulkindern könnten die Eltern empfehlen, zumindest zeitweise auch im Unterricht eine Maske zu tragen. Um diese häufig auch politisch geforderte Eigenverantwortung ergreifen zu können, benötigen Eltern Informationen über Ausbrüche. Im Fall einer Kita in Münster sind die Eltern nicht durch die Kita-Leitung bzw. das Gesundheitsamt über Corona-Infektionen in einer Kita-Gruppe informiert worden. Begründet wird dies mit dem Datenschutz, siehe WDR-Bericht https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/muensterland/videos/video-corona-ausbruch-in-kita-stadt-stellt-nur-schnelltests-100.html. Meine Frage ist, welche datenschutzrechtlichen oder sonstigen Regelungen einer Information betroffener Eltern von Kita- und Schulkindern entgegenstehen, dass es einen Corona-Fall in einer Gruppe/Schule o.ä. gibt? Es geht nicht um die Frage, wer infiziert ist. In anderen Fällen von ansteckenden Krankheiten wird diese Information auch gegeben. Wie wird sichergestellt, dass Eltern informiert werden? Sollte es tatsächlich einen rechtlichen Grund gegen eine Information geben: Gibt es Pläne, diese im oben beschriebenen Sinne zu ändern?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232530/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in beiliegendes Antwortschreiben zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG MAGS Bürgereingabe / Corona in Kitas und Schulen / Information der Eltern / Datenschutz [#232530]
Datum
22. Dezember 2021 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
613,0 KB
Sehr Antragsteller/in beiliegendes Antwortschreiben zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen