Corona in Kitas und Schulen / Information der Eltern / Datenschutz
Die Vermeidung von Kontakten zu Infizierten ist ein wesentliches Mittel zur Eindämmung de Corona-Pandemie, siehe unter anderem hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Vorbereitung-Herbst-Winter-Aktualisierung.pdf?__blob=publicationFile.
Bei Ausbrüchen in Kitas bzw. Schulen bedeutet dies, dass die Eltern hiervon erfahren müssen, so dass sie Schutzmaßnahmen für ihre Kinder ergreifen können. Zum Beispiel könnten sie Kita-Kinder zeitweise zu Hause betreuen, Schulkindern könnten die Eltern empfehlen, zumindest zeitweise auch im Unterricht eine Maske zu tragen. Um diese häufig auch politisch geforderte Eigenverantwortung ergreifen zu können, benötigen Eltern Informationen über Ausbrüche.
Im Fall einer Kita in Münster sind die Eltern nicht durch die Kita-Leitung bzw. das Gesundheitsamt über Corona-Infektionen in einer Kita-Gruppe informiert worden. Begründet wird dies mit dem Datenschutz, siehe WDR-Bericht https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/muensterland/videos/video-corona-ausbruch-in-kita-stadt-stellt-nur-schnelltests-100.html.
Meine Frage ist, welche datenschutzrechtlichen oder sonstigen Regelungen einer Information betroffener Eltern von Kita- und Schulkindern entgegenstehen, dass es einen Corona-Fall in einer Gruppe/Schule o.ä. gibt? Es geht nicht um die Frage, wer infiziert ist. In anderen Fällen von ansteckenden Krankheiten wird diese Information auch gegeben.
Wie wird sichergestellt, dass Eltern informiert werden?
Sollte es tatsächlich einen rechtlichen Grund gegen eine Information geben: Gibt es Pläne, diese im oben beschriebenen Sinne zu ändern?
Anfrage abgelehnt
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Datum7. November 2021
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10. Dezember 2021
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