Corona Infektionen & PCR-Test Replikationszyklen

- Alle sars-cov-2 Infektionen laut dem Ifsg §2 Nr. 2 . Auflistung nach Kalenderwochen seit 01.01.2020.

- Anzahl der PCR-Test Replikationszyklen der beauftragten Labore.

- Anzahl der getesteten Menschen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle sars-co…
An Kreisverwaltung Birkenfeld - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Infektionen & PCR-Test Replikationszyklen [#204229]
Datum
22. November 2020 20:08
An
Kreisverwaltung Birkenfeld - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle sars-cov-2 Infektionen laut dem Ifsg §2 Nr. 2 . Auflistung nach Kalenderwochen seit 01.01.2020. - Anzahl der PCR-Test Replikationszyklen der beauftragten Labore. - Anzahl der getesteten Menschen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204229 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Infektionen & PCR-Test Replikations…
An Kreisverwaltung Birkenfeld - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona Infektionen & PCR-Test Replikationszyklen [#204229]
Datum
25. Dezember 2020 01:59
An
Kreisverwaltung Birkenfeld - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Infektionen & PCR-Test Replikationszyklen“ vom 22.11.2020 (#204229) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204229 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Infektionen & PCR-Test Replikationszy…
An Kreisverwaltung Birkenfeld - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona Infektionen & PCR-Test Replikationszyklen [#204229]
Datum
19. Januar 2021 10:22
An
Kreisverwaltung Birkenfeld - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Infektionen & PCR-Test Replikationszyklen“ vom 22.11.2020 (#204229) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204229/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Corona Infektionen & PCR-Test Replikationszyklen“ [#204229] [#204229]
Datum
1. Februar 2021 23:44
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204229/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 204229.pdf Anfragenr: 204229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204229/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und d…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt]
Datum
2. Februar 2021 10:54
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 02.02.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.024 Ihr Zeichen: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) Aufsichtsbehörde. Nach § 19 Abs. 1 LTranspG ist es seine Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Dem Landesbeauftragten liegen folgende Informationen vor: Herr [geschwärzt] beantragte mit E-Mail vom 22. November 2020 bei der Kreisverwaltung Birkenfeld Informationen zu Corona Infektionen und PCR-Test Replikationszyklen. Seine Anfrage ist abrufbar unter https://fragdenstaat.de/a/204229/auth/c156c39dd73a86344b843f4a64f36433966e190b/ Nach meinem bisherigen Kenntnisstand hat Herr [geschwärzt] keine Antwort auf seine Anfrage erhalten. In rechtlicher Hinsicht möchte ich Folgendes ausführen: Herr [geschwärzt] hat nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 11 LTranspG einen Anspruch auf Informationszugang gegen transparenzpflichtige Stellen vorbehaltlich entgegenstehender Belange nach § 14 ff. LTranspG. Bei dem Landkreis Birkenfeld handelt es sich um eine transparenzpflichtige Stelle nach § 3 Abs. 1 LTranspG. Auf Grundlage des mir vorstehend mitgeteilten Sachverhalts haben Sie die gesetzliche Frist nach § 12 Abs. 2 LTranspG versäumt. Nach § 12 Abs. 2 LTranspG soll die beantragte Information spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich gemacht werden. Eine Fristverlängerung ist in Ausnahmefällen nach § 12 Abs. 3 S. 2 LTranspG möglich. Die transparenzpflichtige Stelle hat die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Fristverlängerung und die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist zu informieren (§ 12 Abs. 3 S. 3 LTranspG). Nach dem Vorbringen des Antragstellers haben Sie weder seinen Antrag auf Informationszugang innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags beschieden, noch innerhalb dieses Zeitraums die Frist verlängert. Ich fordere Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, bis zum 1. März 2021 zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Nach § 19b S. 2 Nr. 1 LTranspG sind die transparenzpflichtigen Stellen insbesondere verpflichtet, Auskunft zu den Fragen des Landesbeauftragten sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes stehen. Ich habe Herrn [geschwärzt] über dieses Schreiben nachrichtlich in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt]
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz u…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt]
Datum
11. März 2021 13:16
Status
Warte auf Antwort
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de <http://www.datenschutz.rlp.de/> E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de <mailto:poststelle@datenschutz.rlp.de> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: Gesch.Z.: [geschwärzt] Sehr geehrter Herr [geschwärzt], die Kreisverwaltung Birkenfeld hat mir mit der nachfolgenden E-Mail die an Sie adressierte Antwort auf Ihre Anfrage übermittelt. Die Vermittlung ist damit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Im [geschwärzt] [geschwärzt] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Tel.: (06131) 208 2588 Fax: (06131) 208 2497 E-Mail: [geschwärzt] <[geschwärzt]> Von: [geschwärzt], [geschwärzt] [[geschwärzt]] Gesendet: [geschwärzt], 10. März 2021 13:20 An: Poststelle (LfDI RLP) Cc: [geschwärzt], [geschwärzt] Betreff: WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, die an sie weiter geleitete Anfrage des Herrn [geschwärzt] wird von uns wie folgt beantwortet: Die Anfrage des Herrn [geschwärzt] lautete: Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle sars-cov-2 Infektionen laut dem Ifsg §2 Nr. 2 . Auflistung nach Kalenderwochen seit 01.01.2020. - Anzahl der PCR-Test Replikationszyklen der beauftragten Labore. - Anzahl der getesteten Menschen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Die 3 Fragen wären: (grün markiert die Antwort an Herrn [geschwärzt]) · Alle sars-cov-2 Infektionen laut dem Ifsg §2 Nr. 2 . Auflistung nach Kalenderwochen seit 01.01.2020 Unter : https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html sind die täglichen Situationsberichte bezüglich Infektionen in Rheinland Pfalz abzurufen Unter : https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/ sind in einer Excel Tabelle alle Infektionen nach Tagen und Landkreisen abrufbar · Anzahl der PCR-Test Replikationszyklen der beauftragten Labore Die Anzahl der Replikationszyklen werden durch uns nicht erfasst · Anzahl der getesteten Menschen Testorte können sein: niedergelassene Ärzte; Krankenhäuser, Teststationen oder Gesundheitsämter, es besteht keine Verpflichtung, negative Testergebnisse dem Gesundheitsamt mitzuteilen, die genaue Anzahl der Tests ist deswegen dem Gesundheitsamt nicht bekannt. Sollten sie weitere Daten benötigen bitte ich um Nachricht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Medizinaloberrätin _______________________________________ Kreisverwaltung Birkenfeld Abt.5 - Gesundheitsamt Mainzer Straße 157 - 159 55743 Idar-Oberstein Tel: 06781 - [geschwärzt] Fax: 06781 - [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.landkreis-birkenfeld.de _______________________________________ Kreisverwaltung Birkenfeld Abteilung 1 - Zentrale Aufgaben und Finanzen Schneewiesenstraße 25 55767 Birkenfeld Tel: 06782 - [geschwärzt] Fax: 06782 - [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.landkreis-birkenfeld.de Von: Poststelle (LfDI RLP) [mailto:poststelle@datenschutz.rlp.de] Gesendet: Dienstag, 2. Februar 2021 10:55 An: poststelle <poststelle@landkreis-birkenfeld.de> Cc: [geschwärzt] Betreff: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de Telefon: (06131) 208 [geschwärzt] Telefax: (06131) 208 [geschwärzt] Datum: 02.02.2021 Gesch.Z.: [geschwärzt] Ihr Zeichen: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) Aufsichtsbehörde. Nach § 19 Abs. 1 LTranspG ist es seine Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Dem Landesbeauftragten liegen folgende Informationen vor: Herr [geschwärzt] beantragte mit E-Mail vom 22. November 2020 bei der Kreisverwaltung Birkenfeld Informationen zu Corona Infektionen und PCR-Test Replikationszyklen. Seine Anfrage ist abrufbar unter https://fragdenstaat.de/a/204229/auth/c156c39dd73a86344b843f4a64f36433966e190b/ Nach meinem bisherigen Kenntnisstand hat Herr [geschwärzt] keine Antwort auf seine Anfrage erhalten. In rechtlicher Hinsicht möchte ich Folgendes ausführen: Herr [geschwärzt] hat nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 11 LTranspG einen Anspruch auf Informationszugang gegen transparenzpflichtige Stellen vorbehaltlich entgegenstehender Belange nach § 14 ff. LTranspG. Bei dem Landkreis Birkenfeld handelt es sich um eine transparenzpflichtige Stelle nach § 3 Abs. 1 LTranspG. Auf Grundlage des mir vorstehend mitgeteilten Sachverhalts haben Sie die gesetzliche Frist nach § 12 Abs. 2 LTranspG versäumt. Nach § 12 Abs. 2 LTranspG soll die beantragte Information spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich gemacht werden. Eine Fristverlängerung ist in Ausnahmefällen nach § 12 Abs. 3 S. 2 LTranspG möglich. Die transparenzpflichtige Stelle hat die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Fristverlängerung und die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist zu informieren (§ 12 Abs. 3 S. 3 LTranspG). Nach dem Vorbringen des Antragstellers haben Sie weder seinen Antrag auf Informationszugang innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags beschieden, noch innerhalb dieses Zeitraums die Frist verlängert. Ich fordere Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, bis zum 1. März 2021 zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Nach § 19b S. 2 Nr. 1 LTranspG sind die transparenzpflichtigen Stellen insbesondere verpflichtet, Auskunft zu den Fragen des Landesbeauftragten sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes stehen. Ich habe Herrn [geschwärzt] über dieses Schreiben nachrichtlich in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] [#204229] Sehr geehrte Frau [geschwärzt]…
An Kreisverwaltung Birkenfeld - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] [#204229]
Datum
12. März 2021 01:37
An
Kreisverwaltung Birkenfeld - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Meine erste Frage (Alle sars-cov-2 Infektionen laut dem ifsg §2 Nr2) wurde aber wegen folgenden Aspekten nicht beantwortet (Auf den Verweis auf msagd.rlp.de werde ich mich nicht beziehen da hier die Daten des RKI verwendet werden und nur die Darstellung anders ist): Laut dem ifsg §6 Absatz 1 Nr. 1 muss "der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug" an das RKI gemeldet werden. Das RKI gruppiert die Daten in "COVID-19 Todesfälle" und in "COVID-19 Fälle". D.h. das RKI fasst in Ihren Statistiken unter "COVID-19 Fälle" die Ansteckungsverdächtigen (ifsg §2 Nr. 7) und Kranken (ifsg §2 Nr. 4) zusammen. Deshalb beantworten die Veröffentlichen Fallzahlen des RKI's meine Frage nicht. Bitte teilen Sie mir die Gesamtzahl der als Erkrankten (ifsg §2 Nr. 4) durch eine sars-cov-2 Infektion laut dem Ifsg §2 Nr. 2 festgestelten Personen mit. Von der Auflistung nach Kalenderwochen nehme ich Abstand, um die Abarbeitung der Anfrage zu beschleunigen. Eine Gesamtzahl bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung reicht mir. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204229 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kreisverwaltung Birkenfeld - Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kreisverwaltung Birkenfeld - Gesundheitsamt
Betreff
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Datum
12. März 2021 01:37
Status
Warte auf Antwort
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] [#204229] Sehr gee…
An Kreisverwaltung Birkenfeld - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] [#204229]
Datum
28. April 2021 02:06
An
Kreisverwaltung Birkenfeld - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], ich möchte hiermit Sie auf die noch offene Frage ("Alle sars-cov-2 Infektionen laut dem Ifsg §2 Nr. 2") erinern, diese wurde in der Email vom 10. März 2021 nicht beantwortet. Ihr verweis auf den "Täglichen Lagebericht" des RKI's bestätigt mich darin. Zitat aus dem Lagebericht:"COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Labornachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Gesundheitsamt gemeldet. Dieses übermittelt die Daten über die zuständige Landesbehörde an das Robert Koch-Institut (RKI). Im vorliegenden Lagebericht werden die an das RKI übermittelten Daten zu laborbestätigten COVID-19-Fällen dargestellt." Somit werden COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen vom RKI in COVID-19-Fälle zusammen gefasst. Deshalb bitte ich Sie nochmals die aktuellen Zahlen der COVID-19-Erkrankungen mir mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204229 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]