Corona Infektionszahlen der Stadt Reinbek

Anfrage an: Stadt Reinbek

Nach einer versehentlich an die Öffentlichkeit gelangten Email an die Bürgermeister des Kreises Stormarn wurde bekannt, dass der Kreis Stormarn die Infektionsfälle auf die einzelnen Gemeinden herunterbricht-obwohl der Landrat bisher behauptet hat, diese Daten würden nicht existieren. Der Stadt Reinbek sind die Daten daher bekannt. Veröffentlicht wurden Sie jedoch bisher nicht.

Ich darf Sie daher bitten, die Zahlen der letzten 4 Wochen zu veröffentlichen. Weiterhin rege ich an, das zur Transparenz auch zukünftig zu tun.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein die Ansicht teilt, dass es seitens der Behörden keinen Verweigerungsgrund für die Veröffentlichungen geben kann. Gegen den Kreis Stormarn läuft dort schon ein Verfahren.

Bei einer Weigerund werde ich nicht davor zurückschrecken, die Herausgabe auf dem Klagewege zu erzwingen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach einer versehentlich an…
An Stadt Reinbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Infektionszahlen der Stadt Reinbek [#213255]
Datum
20. Februar 2021 12:28
An
Stadt Reinbek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach einer versehentlich an die Öffentlichkeit gelangten Email an die Bürgermeister des Kreises Stormarn wurde bekannt, dass der Kreis Stormarn die Infektionsfälle auf die einzelnen Gemeinden herunterbricht-obwohl der Landrat bisher behauptet hat, diese Daten würden nicht existieren. Der Stadt Reinbek sind die Daten daher bekannt. Veröffentlicht wurden Sie jedoch bisher nicht. Ich darf Sie daher bitten, die Zahlen der letzten 4 Wochen zu veröffentlichen. Weiterhin rege ich an, das zur Transparenz auch zukünftig zu tun. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein die Ansicht teilt, dass es seitens der Behörden keinen Verweigerungsgrund für die Veröffentlichungen geben kann. Gegen den Kreis Stormarn läuft dort schon ein Verfahren. Bei einer Weigerund werde ich nicht davor zurückschrecken, die Herausgabe auf dem Klagewege zu erzwingen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213255/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Reinbek
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom Samstag, den 20.02.2021. Mit freund…
Von
Stadt Reinbek
Betreff
AW: Corona Infektionszahlen der Stadt Reinbek [#213255]
Datum
22. Februar 2021 06:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom Samstag, den 20.02.2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich darf Sie freundlich an meine IFG Anfrage erinnern. Mit freundlichen Grüßen Ant…
An Stadt Reinbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona Infektionszahlen der Stadt Reinbek [#213255]
Datum
13. März 2021 13:48
An
Stadt Reinbek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich darf Sie freundlich an meine IFG Anfrage erinnern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213255/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Reinbek
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr Interesse an den genauen Infektionszahlen der Stadt Reinb…
Von
Stadt Reinbek
Betreff
AW: Corona Infektionszahlen der Stadt Reinbek [#213255]
Datum
15. März 2021 07:38
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr Interesse an den genauen Infektionszahlen der Stadt Reinbek. Da wir als Stadtverwaltung diese Zahlen nicht erhalten noch aufbereiten, sondern die Verantwortlichkeit beim Kreis Stormarn liegt, möchte ich Sie bitten Ihre Anfrage an den Kreis Stormarn zu stellen (<<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>>). Seit kurzer Zeit veröffentlicht der Kreis Stormarn immer mittwochs die aktuelle individuellen Infektionszahlen für alle Städte und Gemeinden im Kreis Stormarn. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> leider ist meine Anfrag weiterhin unbeantwortet. Ich darf Sie freundlich darauf hin…
An Stadt Reinbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona Infektionszahlen der Stadt Reinbek [#213255]
Datum
23. März 2021 18:25
An
Stadt Reinbek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider ist meine Anfrag weiterhin unbeantwortet. Ich darf Sie freundlich darauf hinweisen, dass ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid Ihrerseits erwarte. Die Stadt Reinbek hat am 18.2.2021 eine Email vom Kreis Stormarn mit den aktuellen Fallzahlen auf kommunaler Ebene erhalten. Diese Email übersenden Sie mir bitte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213255/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Reinbek
Hallo [geschwärzt]?[geschwärzt] Ich bin voraussichtlich ab dem 25. M?rz wieder erreichbar. Ihre E-Mails werden n…
Von
Stadt Reinbek
Betreff
Automatische Antwort: Corona Infektionszahlen der Stadt Reinbek [#213255]
Datum
23. März 2021 18:25
Status
Warte auf Antwort
Hallo [geschwärzt]?[geschwärzt] Ich bin voraussichtlich ab dem 25. M?rz wieder erreichbar. Ihre E-Mails werden nicht bearbeitet oder weitergeleitet. In dringenden F?llen wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen [geschwärzt] Sobald ich wieder im B?ro bin, werde ich alle eingegangenen E-Mails bearbeiten und komme dann schnellstm?glich auf Sie zur?ck. Viele Gr??e [geschwärzt]

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Stadt Reinbek
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage auf Grundlage des IZG SH auf "Zusendung der Email des Kreises Stormarn vom 1…
Von
Stadt Reinbek
Betreff
Corona Infektionszahlen der Stadt Reinbek [#213255]
Datum
26. März 2021 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage auf Grundlage des IZG SH auf "Zusendung der Email des Kreises Stormarn vom 18.02.2021" bezüglich der Corona Infektionszahlen der Stadt Reinbek, wurde hier geprüft. Anbei erhalten Sie die bei der Stadt Reinbek vorliegenden gewünschten Unterlagen zu Ihrer Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Die E-Mail des Kreises Stormarn vom 18.02.2021 an sich ist hier nicht mehr vorhanden (E-Mails werden regelmäßig gelöscht), jedoch die in der Anlage gewünschten Fallzahlen, welche mit dieser besagten E-Mail übersandt wurden. Ihr Informationsanspruch richtet sich nur auf die bei einer Behörde zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen. Die Behörde muss also über die Information, zu der Zugang beantragt wird, verfügen. Einen Anspruch auf aktive Beschaffung, Herstellung oder Wiederherstellung rechtmäßig gelöschter Informationen besteht nicht (vgl. Karg in Kommentar zum IZG SH 5 Ziff. 5; OVG Berlin- Brandenburg; Urt. v. 20.03.2012 - 12 B 27.11). Aus Ihrer Anfrage entnehme ich, dass es Ihnen vordergründig um die Fallzahlen zu Corona-Infektionen geht (welche hiermit zur Verfügung gestellt werden) und nicht um die E-Mail als solches; sollte dies anders sein, bitte ich um entsprechende Rückmeldung, verweise jedoch zugleich auf meine vorgenannten Ausführungen. Die aktuellen Fallzahlen nach Orten sind öffentlich auf der Homepage des Kreises Stormarn einsehbar, diese werden wöchentlich (mittwochs) aktualisiert, so dass die von Ihnen geforderte Transparenz gewahrt ist. Da davon auszugehen ist, dass Sie die Unterlagen auf der Website www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> veröffentlichen werden, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass es in Ihrer eigenen rechtlichen Verantwortung liegt, wie Sie mit den von der Stadt Reinbek bereitgestellten Daten umgehen. Darüber hinaus sind die mit dieser E-Mail übersandten personenbezogenen Daten vor Veröffentlichung entsprechend zu schwärzen. Für die Bereitstellung der Informationen werden gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. IZG SH keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]]