Corona-Infizierung

ich war vergangenen Dienstag in der Physiotherapie-Praxis des Herrn Ulrich Ludwig in Sankt Augustin und habe mittlerweile erfahren, dass die Praxis geschlossen und Herr Ludwig und seine Frau Olga in Quarantäne sind. Ich habe weder von der Praxis noch vom Gesundheitsamt Bescheid bekommen über die verhängte Quarantäne. Ist das in Ordnung so? Ich hatte erwartet, eine Info zu erhalten über die Möglichkeit der Ansteckung mit Corona-Viren.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Infizierung [#221003]
Datum
25. Mai 2021 16:24
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich war vergangenen Dienstag in der Physiotherapie-Praxis des Herrn Ulrich Ludwig in Sankt Augustin und habe mittlerweile erfahren, dass die Praxis geschlossen und Herr Ludwig und seine Frau Olga in Quarantäne sind. Ich habe weder von der Praxis noch vom Gesundheitsamt Bescheid bekommen über die verhängte Quarantäne. Ist das in Ordnung so? Ich hatte erwartet, eine Info zu erhalten über die Möglichkeit der Ansteckung mit Corona-Viren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221003/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Guten Tag , leider können wir Ihnen auf Ihre Anfrage nur antworten, wenn Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Ad…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
Re: [Ticket-RSK#53343783] #rechtsfragen# WG: Corona-Infizierung [#221003]
Datum
26. Mai 2021 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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