Corona-Kontrollen durch privaten Sicherheitsdienst

Gleichzeitig möchte ich um Ihre Unterstützung bitten.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Im Fall Kommunalverwaltung Bad Salzuflen

- sämtliche Handlungsanweisungen, Leitlinien etc. zum Einsatz des privaten Sicherheitsdienstes
- den Vertrag der Stadt mit dem Sicherheitsdienst

Ps: Zeitung Artikel habe ich bereits Frau Judith Doleschal per e Mail zugesendet

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes…
An Kommunalverwaltung Bad Salzuflen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Kontrollen durch privaten Sicherheitsdienst [#194968]
Datum
11. August 2020 15:35
An
Kommunalverwaltung Bad Salzuflen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gleichzeitig möchte ich um Ihre Unterstützung bitten. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Im Fall Kommunalverwaltung Bad Salzuflen - sämtliche Handlungsanweisungen, Leitlinien etc. zum Einsatz des privaten Sicherheitsdienstes - den Vertrag der Stadt mit dem Sicherheitsdienst [geschwärzt] Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 194968 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Bad Salzuflen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist erfolgreich eingegangen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. …
Von
Kommunalverwaltung Bad Salzuflen
Betreff
AW: Corona-Kontrollen durch privaten Sicherheitsdienst [#194968]
Datum
11. August 2020 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist erfolgreich eingegangen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Ihre Stadt Bad Salzuflen Rudolph-Brandes-Allee 19 | 32105 Bad Salzuflen E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> | Fon: 05222 952-0 | Fax: 05222 952-161 Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.stadt-bad-salzuflen.de/datenschutz
Kommunalverwaltung Bad Salzuflen
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Von
Kommunalverwaltung Bad Salzuflen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. August 2020 15:35
Status

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Kommunalverwaltung Bad Salzuflen
Ich bin nicht zu erreichen. Ihre Mail wird weitergeleitet an meine Kollegin Larissa Deppe, Mail: <<E-Mail-Ad…
Von
Kommunalverwaltung Bad Salzuflen
Betreff
AW: Corona-Kontrollen durch privaten Sicherheitsdienst [#194968]
Datum
11. August 2020 15:35
Status
Ich bin nicht zu erreichen. Ihre Mail wird weitergeleitet an meine Kollegin Larissa Deppe, Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichem Gruß
Kommunalverwaltung Bad Salzuflen
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Von
Kommunalverwaltung Bad Salzuflen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. August 2020 15:35
Status

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Kommunalverwaltung Bad Salzuflen
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 11.08.2020 [geschwärzt], [geschwärzt] Dank für [geschwärzt] Antrag [geschwärzt]
Von
Kommunalverwaltung Bad Salzuflen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 11.08.2020
Datum
9. September 2020 14:25
Status
[geschwärzt], [geschwärzt] Dank für [geschwärzt] Antrag [geschwärzt] Als Anlage 1 erhalten Sie die Dienstanweisung für Kontrollgänge auf Grundlage der Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SAS-CoV-2 (CoronaSchVO). Bitte [geschwärzt] Sie [geschwärzt] die Anlage 2, die die [geschwärzt] der [geschwärzt] darstellt. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass der [geschwärzt] der personenbezogenen Daten sämtlicher [geschwärzt]*[geschwärzt] Bad [geschwärzt] Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.