Sehr
<< Antragsteller:in >>
wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 23.11.2022 in der Sie sich erkundigen, wer die Staatsregierung in Bezug auf den Umgang mit SARS-CoV-2 berät. Außerdem bitten Sie darum, die wissenschaftlichen Grundlagen der Entscheidungen mitzuteilen. Gerne teilen wir Ihnen hierzu Folgendes mit:
Wissenschaftliche Grundlagen für Entscheidungen
Die Staatsregierung führt fortlaufend mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) unmittelbar nachgeordneter Behörde ein Monitoring des aktuellen Pandemiegeschehens durch. Dabei wurde und wird auch beobachtet, welche Auswirkungen die jeweils aktuell geltenden Maßnahmen oder auch die Rücknahme von Maßnahmen auf die Entwicklung des Pandemiegeschehens haben. Diese fortlaufende Lageeinschätzung wird der Entscheidungsfindung im Rahmen des Pandemiemanagements zugrunde gelegt. Ebenso werden die jeweils verfügbaren relevanten wissenschaftlichen Veröffentlichungen verfolgt und berücksichtigt. Zu der für Deutschland und international verfügbaren Literatur sei an dieser Stelle insbesondere auf nachfolgende Zusammenstellungen verwiesen:
• Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19 des Robert Koch-Instituts (RKI) (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html) sowie weiterführende Informationen zu den jeweiligen Steckbriefkapiteln des RKI, auch mit Blick auf die aktuell vorherrschende Omikron-Variante (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief_Hinweise.html;jsessionid=105A0CF9B5FBF9A38BB896CE7B7A07AC.internet091?nn=13490888),
• Publikationen zu COVID-19 im Epidemiologischen Bulletin (
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Covid19_imEpidbull.html;jsessionid=76AFA54C7DA0022B34C55035E8340819.internet102),
• Hinweise des RKI zur Verwendung von Masken (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Arbeitsschutz_Tab.html;jsessionid=4E59776606D295F8E88A3DE9697A8338.internet072?nn=13490888) sowie
• die Informationen des Kompetenznetzes Public Health Corona sowie im europäischen Kontext die Informationen und Risikobewertungen des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) (
https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19) und der World Health Organisation (WHO), einschließlich der Publikationen des WHO-Collaboration Centers für infektionsepidemiologische Modellierungen am Imperial College in London (
https://www.imperial.ac.uk/mrc-global-infectious-disease-analysis/covid-19/).
Hinzu kommt eine fortlaufende breitere Beobachtung der einschlägigen Fachliteratur und der Meldezahlen der Länder innerhalb Deutschlands auf internationaler Ebene.
Beratung der Staatsregierung
Zur Bewältigung der Pandemie steht die Staatsregierung in engem und regelmäßigem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis und Wissenschaft. Diesbezüglich sei beispielsweise auf die Pressemitteilung des StMGP, „Bayern bereitet sich auf den Corona-Herbst vor – Holetschek berät mit Expertinnen und Experten über die weitere Pandemie-Strategie“, vom 08.04.2022 verwiesen (
https://www.stmgp.bayern.de/presse/bayern-bereitet-sich-auf-den-corona-herbst-vor-holetschek-beraet-mit-expertinnen-und/ ), in der auch beratende Experten benannt werden:
• Prof. Dr. Ulrike Protzer (Leiterin des Instituts für Virologie der Technische Universität München),
• Prof. Dr. med. Clemens Wendtner (Chefarzt der München Klinik Schwabing),
• Dr. Gerald Quitterer (Präsident der Bayerischen Landesärztekammer),
• Dr. Markus Beier (ehem. Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbands),
• Prof. Achim Jockwig (Vorstand des Klinikums Nürnberg) und
• Prof. Dr. Klaus Überla (Direktor des Virologischen Instituts des Universitätsklinikums Erlangens und Mitglied der Ständigen Impfkommission).
So stand namentlich die Aufhebung der allgemeinen Isolationspflicht für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen im Einklang mit der Einschätzung von anerkannten Virologen und Klinikärzten wie Frau Prof. Protzer (Leiterin des Instituts für Virologie der Technische Universität München), Herrn Prof. Keppler (Leiter der Virologie am Max von Pettenkofer-Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München), Herrn Prof. Wendtner (Chefarzt der München Klinik Schwabing) und Herrn PD Dr. Spinner (Leiter der Stabsstelle Medizin und Strategie in der Ärztlichen Direktion am Klinikum rechts der Isar). Auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Herr Dr. Gassen und die Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer, Herr Dr. Quitterer, sowie der Bundesärztekammer, Herr Dr. Reinhard, befürworteten das Vorgehen der Staatsregierung. Dies wurde seitens des StMGP entsprechend auch in Beantwortung einer Anfrage zur Plenarsitzung des Bayerischen Landtags am 23.11.2022 mitgeteilt (LT-Drs. 18/25364, S. 107 ff., abrufbar unter:
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000015500/0000015744.pdf).
Unter Abwägung der betroffenen Grundrechte war danach die Aufhebung der allgemeinen Isolationspflicht für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen angezeigt. Maßgeblich zu berücksichtigen war und ist, dass die aktuell kursierende SARS-CoV-2-Variante Omikron zwar eine hohe Übertragbarkeit besitzt, in der Regel aber keine schweren Krankheitsverläufe verursacht, die Basisimmunität der Bevölkerung inzwischen sehr hoch ist (mehr als 90 Prozent hatten ein oder mehrere Immunitätsereignisse, also Impfung und/oder Infektion, vgl. Robert Koch-Institut: Serologische Untersuchungen von Blutspenden auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 (SeBluCo-Studie), Zwischenauswertung mit Datenstand 14.10.2022,
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/SeBluCo_Zwischenbericht.html ), wirksame antivirale Medikamente und ein auf die Variante BA.5 angepasster Impfstoff zur Verfügung stehen.
Dem Infektionsgeschehen wird damit jedoch kein „freier Lauf“ gelassen. Es wurden vielmehr durch die am 16.11.2022 in Kraft getretene Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen) weiterhin verpflichtend zu beachtende Schutzmaßnahmen wie eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung für Personen ab sechs Jahren sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und in bestimmten Massenunterkünften angeordnet.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 6. Dezember 2022 beschlossen, die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Ablauf des 9. Dezember aufzuheben. Das laufende COVID-19-Monitoring des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zeigt, dass wir aktuell ein SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen auf niedrigem Niveau haben.
Die momentan hohe Rate an Atemwegsinfektionen ist hauptsächlich durch Influenzaviren und das RS-Virus bedingt. SARS-CoV-2 spielt nur mehr eine untergeordnete Rolle. Vor diesem Hintergrund erscheint eine allgemeine Maskenpflicht im ÖPNV derzeit nicht mehr verhältnismäßig. Das Infektionsschutzgesetz sieht eine ausdrückliche Befugnis der Länder, Maskenpflichten im ÖPNV anzuordnen, nur zur Bekämpfung von COVID-19 vor.
Masken sind jedoch nachweislich ein wirksames Instrument, um sich selbst und andere vor Atemwegsinfektionen zu schützen. Deshalb wird dringend empfohlen, überall dort, wo Menschen in Innenräumen eng zusammenkommen, mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) zu tragen. Das gilt ausdrücklich auch in den Verkehrsmitteln des ÖPNV.
Das Infektionsgeschehen wird weiterhin laufend überwacht. Eventuell erforderliche Maßnahmen werden der Lage angepasst.
Mit freundlichen Grüßen