Corona-Maßnahmen

1. Von wie vielen, in Mecklenburg-Vorpommern verwendeten, PCR-Tests ist Ihnen der ct-Wert bekannt? Bitte führen Sie diese gelistet auf und nennen den ct-Wert. Das gilt natürlich besonders für die PCR-Tests, die von Ämtern und Behörden verwendet werden. Nennen Sie auch wie viele PCR-Tests genutzt werden, von denen Ihnen der ct-Wert nicht bekannt ist, welche aber trotzdem Grundlage für Maßnahmen wie z.B. Quarantäne oder Absonderung sein können.

2. Wie viele in MV verwendete PCR-Test können, ihres Kenntnisstandes nach, sicher eine Corona-Infektion nachweisen? Wie haben sie das geprüft oder validiert?

3. Ich hätte gerne Kopien der Unterlagen zur Entscheidungsfindung Schulen und Kitas in MV während des Frühjahrs zu schließen. Welche Gremien habe sich beraten und welche Personen waren da anwesend? Welche Studien und Fakten wurden herangezogen? Die dazu vorhandenen Protokolle hätte ich gerne in Kopie.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
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Bastian Barucker
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Bastian Barucker
Betreff
Corona-Maßnahmen [#202294]
Datum
2. November 2020 10:03
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Von wie vielen, in Mecklenburg-Vorpommern verwendeten, PCR-Tests ist Ihnen der ct-Wert bekannt? Bitte führen Sie diese gelistet auf und nennen den ct-Wert. Das gilt natürlich besonders für die PCR-Tests, die von Ämtern und Behörden verwendet werden. Nennen Sie auch wie viele PCR-Tests genutzt werden, von denen Ihnen der ct-Wert nicht bekannt ist, welche aber trotzdem Grundlage für Maßnahmen wie z.B. Quarantäne oder Absonderung sein können. 2. Wie viele in MV verwendete PCR-Test können, ihres Kenntnisstandes nach, sicher eine Corona-Infektion nachweisen? Wie haben sie das geprüft oder validiert? 3. Ich hätte gerne Kopien der Unterlagen zur Entscheidungsfindung Schulen und Kitas in MV während des Frühjahrs zu schließen. Welche Gremien habe sich beraten und welche Personen waren da anwesend? Welche Studien und Fakten wurden herangezogen? Die dazu vorhandenen Protokolle hätte ich gerne in Kopie.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bastian Barucker Anfragenr: 202294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202294/ Postanschrift Bastian Barucker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bastian Barucker
Bastian Barucker
Corona-Maßnahmen [#202294]
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Bastian Barucker
Via
Fax
Betreff
Corona-Maßnahmen [#202294]
Datum
2. November 2020 10:04
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
39,7 KB
Bastian Barucker
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Maßnahmen“ vom 02.11.2020 (#20229…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Bastian Barucker
Betreff
AW: Corona-Maßnahmen [#202294]
Datum
4. Dezember 2020 15:25
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Maßnahmen“ vom 02.11.2020 (#202294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bastian Barucker Anfragenr: 202294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202294/ Postanschrift Bastian Barucker << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage vom 02.11.2020 (Ihr Zeichen 202294)/ hier: Hinweise zum Verfahren Sehr geehrter Herr Barucker, zunäc…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage vom 02.11.2020 (Ihr Zeichen 202294)/ hier: Hinweise zum Verfahren
Datum
28. Mai 2021 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Barucker, zunächst bitte ich um Verständnis dafür, dass ich aufgrund der besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie erst heute zu Ihrem Informationsantrag vom 02.11.2020 Stellung nehmen kann. Dies liegt auch darin begründet, weil dieser hier nach Eingang geprüft und als aus tatsächlichen wie rechtlichen Gründen nicht beantwortbar eingestuft worden ist. Folgende Hinweise bitte ich zu berücksichtigen: So ist einem Antrag nach § 1 des Informationsfreiheitsgesetz M-V (IFG M-V) nur dann zu entsprechen, wenn dieser sich auf Informationen bezieht, die sich aus den Akten der angefragten Behörde ergeben. Nicht zulässig sind dagegen Anträge, die sich auf den Aktenbestand einer anderen Behörde beziehen oder auf bereits veröffentlichte Informationen. Zudem sind Anträge unzulässig, die Wissens- oder Rechtsfragen beinhalten. Hierzu verweise ich auf die Kommentierung zum IFG M-V auf der Homepage des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (zu §§ 1 f. IFG M-V). Demgemäß führe ich zu Ihren drei Fragen Folgendes aus: Zu 1 (ct-Wert von PCR-Tests): Der ct-Wert eines PCR-Tests ist jedem testdurchführenden Labor bekannt. Da das Ministerium kein eigenes Labor betreibt, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Zu 2 (Aussagefähigkeit PCR-Test): Die Frage stellt eine unzulässige Wissensfrage dar, zu der überdies viele Veröffentlichungen (u.a.) auf der Homepage des RKI vorliegen. Demnach gilt der PCR-Test weltweit als sehr zuverlässiger Test zum Nachweis einer Corona-Infektion (sog. "Goldstandard"). Zu 3 (Entscheidungsfindung Schulen und Kitas): Für die Entscheidungsfindung zur Schließung von Schulen und Kitas ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und ggf. das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung (zu Kitas) zuständig. Wer dort an welchen Entscheidungen auf der Fachebene bei der jeweiligen - von Ihnen nicht näher datierten - Entscheidungsfindung mitgewirkt hat, ist mir unbekannt. Die maßgebliche Entscheidung über die jeweilige Corona-Landesverordnung hat jedoch jeweils die Landesregierung durch Kabinettsbeschluss getroffen. Die allesamt öffentlich bekannten Mitglieder der Landesregierung haben die jeweilige Landesverordnung namentlich unterzeichnet. Der Wortlaut jeder Landesverordnung wurde mit den Namen der Unterzeichnenden jeweils auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund sehe ich von einer formellen Bescheidung Ihres unzulässigen bzw. unbegründeten Antrages mit Ihrem vermuteten Einverständnis ab. Sofern Sie gleichwohl an einer formellen Bescheidung interessiert sind, bitte ich mir das mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen