Corona Maßnahmen - Warnstufe

Warum gelten bei der Warnstufe keine Schnelltests mehr obwohl sich diese Test doch in letzter zeit recht gut bewährt haben?
Weshalb werden nicht geimpfte, mit Schnelltest getestete, Personen bei der Warnstufe so immens in ihren Menschenrechten eingeschränkt?
Weshalb ist es offensichtlich unrelevant ob ein Genesener oder Geimpfter den Corona-Virus übertragen kann?
Warum ist die Angst oder Bedenklichkeit vor der Impfung anscheinend weniger gewichtig als die Angst an Corona zu erkranken?
Weshalb gilt ein Mensch, der nachweislich eine hohe Anzahl Antikörper im Blut hat nicht als immun/genesen/geimpft?
Warum ist eine Impfquote von über 70% nicht ausreichend für einen Wegfall aller Maßnahmen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Oktober 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Heidi Scheurer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum gelten b…
An Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt Details
Von
Heidi Scheurer
Betreff
Corona Maßnahmen - Warnstufe [#232084]
Datum
31. Oktober 2021 12:47
An
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum gelten bei der Warnstufe keine Schnelltests mehr obwohl sich diese Test doch in letzter zeit recht gut bewährt haben? Weshalb werden nicht geimpfte, mit Schnelltest getestete, Personen bei der Warnstufe so immens in ihren Menschenrechten eingeschränkt? Weshalb ist es offensichtlich unrelevant ob ein Genesener oder Geimpfter den Corona-Virus übertragen kann? Warum ist die Angst oder Bedenklichkeit vor der Impfung anscheinend weniger gewichtig als die Angst an Corona zu erkranken? Weshalb gilt ein Mensch, der nachweislich eine hohe Anzahl Antikörper im Blut hat nicht als immun/genesen/geimpft? Warum ist eine Impfquote von über 70% nicht ausreichend für einen Wegfall aller Maßnahmen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heidi Scheurer Anfragenr: 232084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232084/
Mit freundlichen Grüßen Heidi Scheurer

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!