Corona-Maßnahmen im Bereich Jungend-Sport

Eine Aufstellung der gerichtlichen Anträge gegen Corona-bedingte behördliche (einschließlich im Verordnungsweg erlassener) Maßnahmen zur Einschränkung von Kinder-/Jugendsport, insbesondere in Vereinen betriebenem Mannschaftssport. Wenn keine Aufstellung einzelner Anträge in anonymisierter Form verfügbar, dann hilfsweise die Anzahl vorgenannter Anträge mit dem Zeitpunkt der jeweiligen Einreichung beim Gericht.

Ergebnis der Anfrage

Bisher keine Antwort auf die Frage. Antwort der Behörede: es gab/gibt 659 Verfahren, eine Zuordnung der Verfahren zu (Jugend-)Vereinssport würde einen erheblichen Aufwand erfordern, da die einzelnen Akten händisch durchgesehen werden müssten - hierfür wurde eine Gebühr iHv 500 Euro in Aussicht gestellt. ich habe heute eine Nachfrage zum Aufwand gestellt und warte auf Antwort.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Thieß Matzke
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine A…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Thieß Matzke
Betreff
Corona-Maßnahmen im Bereich Jungend-Sport [#283703]
Datum
11. Juli 2023 19:33
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung der gerichtlichen Anträge gegen Corona-bedingte behördliche (einschließlich im Verordnungsweg erlassener) Maßnahmen zur Einschränkung von Kinder-/Jugendsport, insbesondere in Vereinen betriebenem Mannschaftssport. Wenn keine Aufstellung einzelner Anträge in anonymisierter Form verfügbar, dann hilfsweise die Anzahl vorgenannter Anträge mit dem Zeitpunkt der jeweiligen Einreichung beim Gericht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thieß Matzke Anfragenr: 283703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283703/ Postanschrift Thieß Matzke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thieß Matzke
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Corona-Maßnahmen im Bereich Jungend-Sport [#283703]
Datum
11. Juli 2023 19:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Matzke, Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz habe ich…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Corona-Maßnahmen im Bereich Jungend-Sport [#283703]
Datum
12. Juli 2023 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Matzke, Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz habe ich erhalten. Ihren Antrag verstehe ich wie folgt: Sie erbitten Informationen über Klagen von Einzelpersonen oder juristischen Personen (z.B. Vereinen) gegen Einschränkungen des Kinder-/Jugendsports (insbesondere bei Mannschaftssportarten), die durch Verwaltungsakte sowie der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bzw. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergangen sind. Ich bitte um Mitteilung, ob das so zutrifft oder um Konkretisierung Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Thieß Matzke
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Richtig, so war/ist es gemeint. Mit freundlichen Grüßen Thieß Matzke …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Thieß Matzke
Betreff
AW: Corona-Maßnahmen im Bereich Jungend-Sport [#283703]
Datum
12. Juli 2023 17:04
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Richtig, so war/ist es gemeint. Mit freundlichen Grüßen Thieß Matzke Anfragenr: 283703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283703/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Matzke, Klagen gegen coronabedingte Einschränkungen auf Grund von behördlichen Maßnahmen der …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Corona-Maßnahmen im Bereich Jungend-Sport [#283703]
Datum
14. Juli 2023 08:16
Status
Sehr geehrter Herr Matzke, Klagen gegen coronabedingte Einschränkungen auf Grund von behördlichen Maßnahmen der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung wurden nicht erhoben. Soweit Klagen gegen die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bzw. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Corona erhoben wurden, wurden diese Gerichtsverfahren von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung geführt. Mit freundlichen Grüßen
Thieß Matzke
Guten Tag, danke für die Auskunft - muss ich jetzt bei der Senatsverwaltung für Gesundheit eine neue Anfrage stel…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Thieß Matzke
Betreff
AW: Corona-Maßnahmen im Bereich Jungend-Sport [#283703]
Datum
22. Juli 2023 12:30
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für die Auskunft - muss ich jetzt bei der Senatsverwaltung für Gesundheit eine neue Anfrage stellen oder geben Sie die Anfrage intern weiter? Mit freundlichen Grüßen Thieß Matzke Anfragenr: 283703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283703/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Juli 2023 12:30
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Thieß Matzke
Guten Tag << Anrede >> ich habe eine Auskunftsanfrage gestellt, die Frau Sawall beantwortet hat (es g…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Thieß Matzke
Betreff
AW: Automatische Antwort: Corona-Maßnahmen im Bereich Jungend-Sport [#283703]
Datum
24. Juli 2023 10:30
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> ich habe eine Auskunftsanfrage gestellt, die Frau Sawall beantwortet hat (es ging um Anträge/Klagen gg Corona-bedingte Einschränkungen des Jugend-Vereinssports). Frau Sawall erteilte mir die Auskunft, dass es in Ihrem Ressort keine Kenntnis dazu gäbe und dass diese Verfahren von der Senatverwaltung für Gesundheit geführt wurden - was etwas merkwürdig anmutet, da es direkt Ihr Ressort betrifft und es kaum vorstellbar ist, dass diese Verfahren (von welcher Senatsverwaltung auch immer) ohne inhaltliche Abstimmung mit Ihnen geführt werden. Oder liege ich da falsch? Zweite Frage: muss ich nun eine gesonderte Anfrage an die SenVerw Gesundheit stellen oder geben Sie das intern weiter? Mit freundlichen Grüßen Thieß Matzke Anfragenr: 283703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283703/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Bitte um Übernahme_fragdenstaat.de Anfrage Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie zuständigkeitshal…
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie zuständigkeitshalber um Übernahme der anliegenden Anfrage von Herrn Matzke zu gerichtlichen Anträgen gegen Corona-bedingte behördliche (einschließlich im Verordnungsweg erlassener) Maßnahmen zur Einschränkung von Kinder-/Jugendsport, insbesondere in Vereinen betriebenem Mannschaftssport. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Corona-Maßnahmen im Bereich Kinder- und Jugend-Sport Sehr …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Corona-Maßnahmen im Bereich Kinder- und Jugend-Sport
Datum
3. August 2023 12:11
Status
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Sehr geehrter Herr Matzke, Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) vom 15. Oktober 1999 (GVBl. S. 561), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807) ist in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege am 25. Juli 2023 eingegangen. Sie beantragen eine Aufstellung der gerichtlichen Anträge gegen Corona-bedingte behördliche (einschließlich im Verordnungsweg erlassener) Maßnahmen zur Einschränkung von Kinder-/Jugendsport, insbesondere in Vereinen betriebenem Mannschaftssport. Wenn keine Aufstellung einzelner Anträge in anonymisierter Form verfügbar ist, dann hilfsweise die Anzahl vorgenannter Anträge mit dem Zeitpunkt der jeweiligen Einreichung beim Gericht. Hierzu weise ich Sie darauf hin, dass gemäß § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG eine Akteneinsicht und Aktenauskünfte gebührenpflichtig sind. Gemäß dem Gebührenverzeichnis als Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) vom 24. November 2009 sind für eine Tarifstelle 1004 b) 1. einfache Akteneinsicht 5 - 100 Euro 2. Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht 100 - 250 Euro 3. Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht 250 - 500 Euro und für eine Tarifstelle 1004 a) 1. mündliche Auskunft 5 - 10 Euro 2. einfache schriftliche Auskunft 5 - 100 Euro 3. umfangreiche schriftliche Auskunft 100 - 250 Euro 4. schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlichen hohen Verwaltungsaufwand verursacht 250 - 500 Euro als Verwaltungsgebühr vorgesehen. Derzeit gehe ich davon aus, dass es sich bei der von Ihnen beantragten Akteneinsicht bzw. schriftlichen Auskunft, um eine handelt, die einen außergewöhnlichen hohen Verwaltungsaufwand verursacht. Es werden 659 Antrags- und Gerichtsverfahren gegen die COVID-19-Schutzmaßnahmen in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege betreut. Einen so spezifischen Themenbezug, wie den von Ihnen beantragten, lässt sich den Akten ohne erheblichen Aufwand nicht entnehmen. Vielmehr müsste jede Verfahrensakte händisch durchgegangen werden. Es sind dafür ca. 120 Stunden einzuplanen. Auch müssten im Nachgang alle dem Themenbezug betreffenden Akten anonymisiert werden, da es sich zum Teil um noch laufende Verfahren handelt. Auch Ihr Hilfsantrag dürfte keinen kleineren Verwaltungsaufwand zukommen, da auch in diesem Fall alle Verfahrensakten händisch durchgegangen werden müssten, um die von Ihnen beantragte Aufstellung zu erstellen. Aufgrund der hohen Stundenzahl, die bei einer Stattgabe Ihres Antrags, für die Bearbeitung nötig ist, wäre die Gebühr in voller Höhe - hier 500 EUR - anzusetzen. Sie bitten in Ihrem Antrag um eine elektronische Übermittlung. Die Übersendung der von Ihnen beantragten Daten sind in elektronischer Form nicht möglich. Dies ist darin begründet, dass für die weitere Bearbeitung ggf. eine Zustellung an eine zustellfähige Anschrift im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes vonnöten ist, um einen Bescheid auch nachweislich zustellen zu können. Es ist ggf. auch eine vollstreckungsfähige Anschrift im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nötig, um fällige Verwaltungsgebühren auch tatsächlich eintreiben zu können. Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen angegebene Adresse diese Voraussetzungen erfüllt. Bitte teilen Sie mir bis 04. August 2023 mit, ob Sie ein Fortführen des Verwaltungsverfahren unter diesen Voraussetzungen wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Thieß Matzke
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Corona-Maßnahmen im Bereich Kinder- und Jugend-Sport […
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Thieß Matzke
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Corona-Maßnahmen im Bereich Kinder- und Jugend-Sport [#283703]
Datum
23. August 2023 11:13
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, die doch etwas überrascht. Vorab bitte um Entschuldigung für meine späte Rückantwort - ich war im Urlaub und habe dieses Email-Postfach nicht eingesehen. Grundkenntnisse zum Thema Organisation der öffentlichen Verwaltung sind bei mir aus dem Studium noch vorhanden. Nach meiner Erinnerung ist es so, dass bei Querschnittmaterien wie COVID-VO eine Senatsverwaltung/Abteilung federführend ist, sich aber im jeweiligem Verfahren mit anderen angesprochenen Verwaltungen/Abteilungen abstimmt - ist das zutreffend? Wenn ja, kann es doch eigentlich nicht schwer sein, aus den 659 Verfahren diejenigen zu benennen, die den Vereinssport betreffen oder würde man bei COVID-Verfahren nicht diejenige/n Dienststelle/n einbinden, die sonst verwaltungsmäßig für Vereinssport bzw Jugend-Vereinssport zuständig ist/sind? Bitte klären Sie mich auf, wenn ich hier komplett falsch liege. Andere kurz ergänzende Frage: wie viele der 659 Anträge haben Sie bzw die Senatsveraltung für Inneres selbst betrieben und wie viele Verfahren haben Sie extern an Kanzleien vergeben? Ließe sich dies mit wenig Aufwand ermitteln? Vielen Dank im Voraus und beste Grüße Thieß Matzke Anfragenr: 283703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283703/

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Corona-Maßnahmen im Bereich Kinder- und Jugend-Sport […
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Corona-Maßnahmen im Bereich Kinder- und Jugend-Sport [#283703]
Datum
24. August 2023 09:56
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Sehr geehrter Herr Matzke, da die Ihnen von mir gesetzte Frist bereits versäumt ist, bitte ich Sie noch einmal mir bis Montag, den 28. August 2023 mitzuteilen, ob Sie das Verwaltungsverfahren hinsichtlich Ihrer IFG-Anfrage unter den von mir beschriebenen Konditionen aufrecht erhalten möchten. Auskünfte über die IFG-Anfrage hinaus, kann ich Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens nicht erteilen. Mit freundlichen Grüßen