Corona-Pandemie: mündliche Verhandlungen und Senatssitzungen (Landes-)Sozialgerichte: überlange Verfahrensdauer Entschädigungsklagen § 198 GVG
seit 03.11.2011 besteht bei überlanger Verfahrensdauer ein Entschädigungsanspruch:
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/sozialrecht/nachteilsausgleich-fuer-ueberlange-verfahrensdauer-im-sozialrecht
Auf der Webseite des Bayerischen Landessozialgerichtes ist folgendes zu lesen:
"Absage von Sitzungsterminen
Bedingt durch die derzeitige Pandemie haben die Sozialgerichte in Bayern wie auch das Bayerische Landessozialgericht die für die kommenden Wochen anberaumten Termine zur mündlichen Verhandlung vorerst abgesagt. Die Verfahren, insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz, werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet."
Lt. EuGH vom 12.11.2019 ist das Existenzminimum vollständig und zeitnah zu bewilligen:
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2588/
Meine Anfrage:
a) Wie wird eine zügige Verfahrensdauer gewährleistet, wenn Verfahren bis ins Jahr 2011 noch in erster Instanz beim Sozialgericht anhängig sind?
b) Werden mündliche Verhandlungen durch Senatssitzungen ersetzt = Entscheidung nach Aktenlage § 124 Abs. 2 SGG?
c) Sind mündliche Verhandlungen ab "Frühsommer" absehbar wie vom Richter angekündigt?
d) Müssen Verfahrensverzögerungen durch das Gericht mit dem Hinweis "Verhandlung frühestens ab dem Frühsommer" akzeptiert werden oder führt dies zu Entschädigungsansprüchen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. April 2020
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26. Mai 2020
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