Corona-Party

Wie man dem nachfolgenden Zeitungsberichten entnehmen kann, wurde am vergangenen Wochenende vom Städtischen Vollzugsdienst per Sofortvollzug eine Club im Bereich Rotebühlplatz geschlossen.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.verstoss-gegen-corona-verordnung-stadt-macht-einen-club-in-stuttgart-dicht.e3f903e2-c62f-479a-8f14-90bb5b532443.html

Bitte teilen Sie mir mit, wurde nur der Clubbetreiber sanktioniert oder ebenso die feiernden Clubbesucher? Wurde zum Beispiel häusliche Quarantäne oder ein Corona-Test angeordert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juli 2020
  • Frist
    6. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie man dem nachf…
An Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Party [#192192]
Datum
7. Juli 2020 19:02
An
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie man dem nachfolgenden Zeitungsberichten entnehmen kann, wurde am vergangenen Wochenende vom Städtischen Vollzugsdienst per Sofortvollzug eine Club im Bereich Rotebühlplatz geschlossen. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.verstoss-gegen-corona-verordnung-stadt-macht-einen-club-in-stuttgart-dicht.e3f903e2-c62f-479a-8f14-90bb5b532443.html Bitte teilen Sie mir mit, wurde nur der Clubbetreiber sanktioniert oder ebenso die feiernden Clubbesucher? Wurde zum Beispiel häusliche Quarantäne oder ein Corona-Test angeordert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192192/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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