Corona /Pflegeheime

Weiss man schon wann man die Pflegeheime in Münster bzw.ihre Bewohner wieder besuchen darf?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
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Hildegard Klatt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Gesundheitsamt Münster Details
Von
Hildegard Klatt
Betreff
Corona /Pflegeheime [#184851]
Datum
18. April 2020 17:17
An
Gesundheitsamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Weiss man schon wann man die Pflegeheime in Münster bzw.ihre Bewohner wieder besuchen darf?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hildegard Klatt Anfragenr: 184851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184851 Postanschrift Hildegard Klatt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hildegard Klatt

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Gesundheitsamt Münster
Guten Tag! Dies ist von neuen Erlassen der Landesregierung abhängig und von uns nicht zu beeinflussen. Ggf. dort …
Von
Gesundheitsamt Münster
Betreff
AW: Corona /Pflegeheime [#184851]
Datum
20. April 2020 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag! Dies ist von neuen Erlassen der Landesregierung abhängig und von uns nicht zu beeinflussen. Ggf. dort anfragen. Mit freundlichem Gruß