Corona-Quarantäneregelung bei Schülern nicht aktuell nach RKI
Ich hatte vor einiger Zeit nachgefragt, warum bei Schülern weder Quarantäne noch Testung angeordnet wird, wenn in der Lerngruppe ein Corona-Fall auftritt. Als Antwort hatten Sie sich auf das RKI bezogen, deren Richtlinie zu diesem Zeitpunkt auch mit Ihrem Vorgehen überein gestimmt hat.
Das RKI hat aber in den letzten Wochen die Ermittlung der Kontaktpersonen aktualisiert - ich vermute wegen der ansteckenderen Corona-Mutationen. Eine Kontaktperson 2. Grades gibt es laut RKI-Richtlinie nicht mehr - sondern nur noch "enge Kontaktpersonen" = zu quarantänisieren.
Laut RKI-Definition betrifft das auch: "Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für > 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde."
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html;jsessionid=AA1B014E8DE39626DF3C2531F4148E88.internet052?nn=13490888#doc13516162bodyText9
Also genau die Situation, die man im Klassenraum hat.
Offenbar arbeitet das Gesundheitsamt Trier aber immer noch nach der alten Richtlinie, obwohl sich auch hier die Corona-Mutationen erheblich ausbreiten. Wurde Ihre Vorgehensweise lediglich noch nicht aktualisiert und steht da demnächst eine Aktualisierung an? Oder wurde bewusst entschieden, keine Aktualisierung vorzunehmen? Und wenn ja, warum?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum30. April 2021
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2. Juni 2021
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