Corona-Quarantäneregelung bei Schülern nicht aktuell nach RKI

Ich hatte vor einiger Zeit nachgefragt, warum bei Schülern weder Quarantäne noch Testung angeordnet wird, wenn in der Lerngruppe ein Corona-Fall auftritt. Als Antwort hatten Sie sich auf das RKI bezogen, deren Richtlinie zu diesem Zeitpunkt auch mit Ihrem Vorgehen überein gestimmt hat.

Das RKI hat aber in den letzten Wochen die Ermittlung der Kontaktpersonen aktualisiert - ich vermute wegen der ansteckenderen Corona-Mutationen. Eine Kontaktperson 2. Grades gibt es laut RKI-Richtlinie nicht mehr - sondern nur noch "enge Kontaktpersonen" = zu quarantänisieren.

Laut RKI-Definition betrifft das auch: "Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für > 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde."
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html;jsessionid=AA1B014E8DE39626DF3C2531F4148E88.internet052?nn=13490888#doc13516162bodyText9
Also genau die Situation, die man im Klassenraum hat.

Offenbar arbeitet das Gesundheitsamt Trier aber immer noch nach der alten Richtlinie, obwohl sich auch hier die Corona-Mutationen erheblich ausbreiten. Wurde Ihre Vorgehensweise lediglich noch nicht aktualisiert und steht da demnächst eine Aktualisierung an? Oder wurde bewusst entschieden, keine Aktualisierung vorzunehmen? Und wenn ja, warum?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. April 2021
  • Frist
    2. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hatte vor einiger Ze…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Corona-Quarantäneregelung bei Schülern nicht aktuell nach RKI [#219520]
Datum
30. April 2021 08:59
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hatte vor einiger Zeit nachgefragt, warum bei Schülern weder Quarantäne noch Testung angeordnet wird, wenn in der Lerngruppe ein Corona-Fall auftritt. Als Antwort hatten Sie sich auf das RKI bezogen, deren Richtlinie zu diesem Zeitpunkt auch mit Ihrem Vorgehen überein gestimmt hat. Das RKI hat aber in den letzten Wochen die Ermittlung der Kontaktpersonen aktualisiert - ich vermute wegen der ansteckenderen Corona-Mutationen. Eine Kontaktperson 2. Grades gibt es laut RKI-Richtlinie nicht mehr - sondern nur noch "enge Kontaktpersonen" = zu quarantänisieren. Laut RKI-Definition betrifft das auch: "Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für > 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde." https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html;jsessionid=AA1B014E8DE39626DF3C2531F4148E88.internet052?nn=13490888#doc13516162bodyText9 Also genau die Situation, die man im Klassenraum hat. Offenbar arbeitet das Gesundheitsamt Trier aber immer noch nach der alten Richtlinie, obwohl sich auch hier die Corona-Mutationen erheblich ausbreiten. Wurde Ihre Vorgehensweise lediglich noch nicht aktualisiert und steht da demnächst eine Aktualisierung an? Oder wurde bewusst entschieden, keine Aktualisierung vorzunehmen? Und wenn ja, warum?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219520/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Antrag nach dem LTranspG, Hier: Corona-Quarantäneregelungen bei Schülern nicht aktuell nach RKI Sehr Antragsteller…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Betreff
Antrag nach dem LTranspG, Hier: Corona-Quarantäneregelungen bei Schülern nicht aktuell nach RKI
Datum
3. Mai 2021 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie ein Schreiben in der o. g. Sache zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Ihr Antrag nach dem LTranspG gem. Schreiben vom 30.04.2021 Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie ein Schreiben…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Betreff
Ihr Antrag nach dem LTranspG gem. Schreiben vom 30.04.2021
Datum
14. Mai 2021 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
662,8 KB
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie ein Schreiben in der o. g. Sache. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem LTranspG gem. Schreiben vom 30.04.2021 [#219520] Sehr [geschwärzt], erst einmal entschuld…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem LTranspG gem. Schreiben vom 30.04.2021 [#219520]
Datum
25. Mai 2021 10:04
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], erst einmal entschuldige ich mich für die späte Rückmeldung. Es gab u.a. technische Probleme, weil Ihre Antwort zweimal bei der falschen Anfrage reingelaufen ist. Die Antwort würde mich aber mehr denn je interessieren, nachdem ich gelesen habe, dass auch bei dem größeren Ausbruch am MPG für Schüler weder Quarantäne noch Testung angeordnet wurde. In der Begründung hieß es, sie würden ja in der Schule regelmäßig getestet werden - die Schule hatte aber aufgrund der Quarantänefälle im Kollegium auf Fernunterricht umgestellt, womit auch die Testungen ausfallen sollten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 219520 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem LTranspG gem. Schreiben vom 30.04.2021 [#219520] Sehr << Anrede >> meine Info…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem LTranspG gem. Schreiben vom 30.04.2021 [#219520]
Datum
13. Juni 2021 10:53
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Quarantäneregelung bei Schülern nicht aktuell nach RKI“ vom 30.04.2021 (#219520) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219520/
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
AW: Ihr Antrag nach dem LTranspG gem. Schreiben vom 30.04.2021 [#219520] Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anf…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem LTranspG gem. Schreiben vom 30.04.2021 [#219520]
Datum
14. Juni 2021 09:49
Status
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage auf den Eingang zum 25.05.2021 registriert. Da Sie uns erstmalig am 30.04.2021 ohne Angabe einer Identität angeschrieben haben, baten wir Sie vor Bearbeitung Ihres Antrages um weitergehende Informationen. Wir verweisen auf unsere Schreiben vom 03.05.2021 und vom 12.05.2021, auf welche Sie am 25.05.2021 geantwortet haben. Insofern ist Ihr Antrag auf den Eingang 25.05. vermerkt worden und aktuell in der Bearbeitung durch unsere Fachabteilung. Wir werden uns bemühen, Ihren Antragen schnellmöglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Beantwortung des Antrags nach dem Landestransparenzgesetz vom 25.05.2021 Sehr Antragsteller/in anbei übersenden w…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Abt. Gesundheitsamt
Betreff
Beantwortung des Antrags nach dem Landestransparenzgesetz vom 25.05.2021
Datum
25. Juni 2021 13:24
Status
geschwärzt
2,5 MB
Sehr Antragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen die Beantwortung Ihrer Fragestellung vom 30.04.2021 mit dem Zusatz vom 25.05.2021 im Rahmen des Landestransparenzgesetzes zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen