Corona Schnelltest Zahlen

Für den Zeitraum KW13 bis KW20 wöchentlich aufgeschlüsselt nach Teststelle, die gemeldete Anzahl der durchgeführten Testungen sowie die Anzahl der positiven Testungen entsprechend §2 (3) Beauftragung zur Durchführung von Bürgertestungen nach
§ 4a der Verordnung zum Anspruch auf Testungen in Bezug auf einen direkten
Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für
Gesundheit (TestV) vom 8. März 2021

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    160,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für den Zeitraum KW13 bi…
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Schnelltest Zahlen [#221394]
Datum
31. Mai 2021 08:04
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den Zeitraum KW13 bis KW20 wöchentlich aufgeschlüsselt nach Teststelle, die gemeldete Anzahl der durchgeführten Testungen sowie die Anzahl der positiven Testungen entsprechend §2 (3) Beauftragung zur Durchführung von Bürgertestungen nach § 4a der Verordnung zum Anspruch auf Testungen in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Gesundheit (TestV) vom 8. März 2021
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221394/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 31. Mai 2021. Ihre Anfrage ist als Antrag auf Zugang…
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
WG: Corona Schnelltest Zahlen [#221394]
Datum
29. Juni 2021 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,9 KB


Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 31. Mai 2021. Ihre Anfrage ist als Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zu werten. Das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nur gegeben, wenn keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG; 2. den Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG; 3. den Schutz von geistigem Eigentum und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG; 4. die Ablehnungsgründe nach § 9 Abs. 3 LIFG. Wir sehen Anhaltspunkte dafür, dass betroffene Personen, namentlich die Betreiber der Teststellen, ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben können und werden daher das Beteiligungsverfahren gemäß § 8 LIFG durchführen und den betroffenen Personen Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erteilung ihrer Einwilligung in den Informationszugang geben, sofern Sie Ihren Antrag weiterverfolgen möchten (siehe dazu sogleich). Eine Beantwortung wird dann innerhalb der Drei-Monats-Frist gemäß § 7 Absatz 7 Satz 2 LIFG erfolgen, ohne Offenlegung Ihrer Daten durchgeführt. Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gewährt wird, ist gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit Tarifstelle 5 des Gebührenverzeichnis 1 der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 (Verwaltungsgebührensatzung) eine Gebühr zu erheben. Für die von Ihnen begehrte Auskunft wird ein Verwaltungsaufwand einschließlich des Beteiligungsverfahrens gemäß § 8 LIFG - von 10 angefangenen 15 Minuten prognostiziert, die bei einer Gebührenmessung nach der Verwaltungsgebührensatzung zugrunde zu legen ist. Eine zu erhebende Gebühr beträgt hiernach höchstens 158,00 €. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Antrag unter diesen Voraussetzungen weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> leider erweist sich die Stadt Mannheim mal wieder als die unkooperativste Behörde m…
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Corona Schnelltest Zahlen [#221394]
Datum
29. Juni 2021 11:30
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider erweist sich die Stadt Mannheim mal wieder als die unkooperativste Behörde mit möglichst großer Bürgerferne. Aufgrund Ihrer erneut exorbitant ausgelegten Kosten verzichte ich hiermit auf die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221394/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>