Corona Schnelltest

Ich benötige für einen Urlaub einen Coronatest, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kann ich den Test in einer Ihrer Einrichtungen durchführen?
Hintergrund ist das enge Zeitfenster Test/ Ergebnis.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Schnelltest [#197159]
Datum
14. September 2020 20:13
An
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige für einen Urlaub einen Coronatest, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kann ich den Test in einer Ihrer Einrichtungen durchführen? Hintergrund ist das enge Zeitfenster Test/ Ergebnis.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197159/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Leider können wir Ihnen keinen Test in dem genannten Zusammenhang anbie…
Von
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
16. September 2020 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Leider können wir Ihnen keinen Test in dem genannten Zusammenhang anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen niedergelassenen Arzt oder Ärztin. Mit freundlichen Grüßen