Corona Schnelltests/Selbsttests

Im Interesse unserer Parte dieBasis hätte ich gerne eine Stellungnahme zum Thema Schnelltests/Selbsttests in Kitas, Schulen, Unternehmen sowie Handel.
Professor Dr. Martin Schwab erklärt in der 46. Sitzung des Corona-Ausschuss das die Testpflicht rechtlich weder haltbar noch zulässig ist – weder in Kitas, Schulen, Handel oder Unternehmen! Die Voraussetzungen liegen rechtlich nicht vor!
Einmal schon aus dem Grund, weil es die Kinder gar nicht selbst machen dürfen und die Lehrer ebenso wenig (Infektionsschutzrechtlich)!
Es muss erstmal belegt werden das Kranke oder Ansteckungsverdächtige getestet werden (nicht Gesunde/Symptomlose) und obendrein wird noch ganz klar gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstoßen (welche landesweit über irgendwelchen Coronaverordnungen steht) – es wird in öffentlichen Gebäuden im Wissen und/oder Beisein Anderer getestet (Gesundheitsdaten) und ist nicht zu verbergen wenn jemand positiv getestet wurde.
Ebenso folgt darauf die psychische/seelische Belastung in den Klassen/Gruppen für Betroffene.
Noch dazu zivilrechtlich relevant da es sich um einen medizinischen Eingriff handelt, da auf Anweisung von nicht medizinischem Personal ausgeführt werden soll (Quelle: https://www.bitchute.com/video/J97eilgUWD2F/)

Ich habe selbst etliche Stellen angeschrieben und es wird schlichtweg ignoriert :-(
Nun möchte ich von offizieller Seite wissen, warum von Ihrer Seite nicht eingeschritten wird?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
Christian Polony
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Interesse u…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Christian Polony
Betreff
Corona Schnelltests/Selbsttests [#218054]
Datum
11. April 2021 23:22
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Interesse unserer Parte dieBasis hätte ich gerne eine Stellungnahme zum Thema Schnelltests/Selbsttests in Kitas, Schulen, Unternehmen sowie Handel. Professor Dr. Martin Schwab erklärt in der 46. Sitzung des Corona-Ausschuss das die Testpflicht rechtlich weder haltbar noch zulässig ist – weder in Kitas, Schulen, Handel oder Unternehmen! Die Voraussetzungen liegen rechtlich nicht vor! Einmal schon aus dem Grund, weil es die Kinder gar nicht selbst machen dürfen und die Lehrer ebenso wenig (Infektionsschutzrechtlich)! Es muss erstmal belegt werden das Kranke oder Ansteckungsverdächtige getestet werden (nicht Gesunde/Symptomlose) und obendrein wird noch ganz klar gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstoßen (welche landesweit über irgendwelchen Coronaverordnungen steht) – es wird in öffentlichen Gebäuden im Wissen und/oder Beisein Anderer getestet (Gesundheitsdaten) und ist nicht zu verbergen wenn jemand positiv getestet wurde. Ebenso folgt darauf die psychische/seelische Belastung in den Klassen/Gruppen für Betroffene. Noch dazu zivilrechtlich relevant da es sich um einen medizinischen Eingriff handelt, da auf Anweisung von nicht medizinischem Personal ausgeführt werden soll (Quelle: https://www.bitchute.com/video/J97eilgUWD2F/) Ich habe selbst etliche Stellen angeschrieben und es wird schlichtweg ignoriert :-( Nun möchte ich von offizieller Seite wissen, warum von Ihrer Seite nicht eingeschritten wird?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Polony Anfragenr: 218054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218054/ Postanschrift Christian Polony << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Polony

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.