Corona Schnelltests/Selbsttests
Im Interesse unserer Parte dieBasis hätte ich gerne eine Stellungnahme zum Thema Schnelltests/Selbsttests in Kitas, Schulen, Unternehmen sowie Handel.
Professor Dr. Martin Schwab erklärt in der 46. Sitzung des Corona-Ausschuss das die Testpflicht rechtlich weder haltbar noch zulässig ist – weder in Kitas, Schulen, Handel oder Unternehmen! Die Voraussetzungen liegen rechtlich nicht vor!
Einmal schon aus dem Grund, weil es die Kinder gar nicht selbst machen dürfen und die Lehrer ebenso wenig (Infektionsschutzrechtlich)!
Es muss erstmal belegt werden das Kranke oder Ansteckungsverdächtige getestet werden (nicht Gesunde/Symptomlose) und obendrein wird noch ganz klar gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstoßen (welche landesweit über irgendwelchen Coronaverordnungen steht) – es wird in öffentlichen Gebäuden im Wissen und/oder Beisein Anderer getestet (Gesundheitsdaten) und ist nicht zu verbergen wenn jemand positiv getestet wurde.
Ebenso folgt darauf die psychische/seelische Belastung in den Klassen/Gruppen für Betroffene.
Noch dazu zivilrechtlich relevant da es sich um einen medizinischen Eingriff handelt, da auf Anweisung von nicht medizinischem Personal ausgeführt werden soll (Quelle: https://www.bitchute.com/video/J97eilgUWD2F/)
Ich habe selbst etliche Stellen angeschrieben und es wird schlichtweg ignoriert :-(
Nun möchte ich von offizieller Seite wissen, warum von Ihrer Seite nicht eingeschritten wird?
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. April 2021
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15. Mai 2021
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