Corona-Schutzimpfung

Als Beschäftigte in der ambulanten Pflege habe ich am 12.02.2021 meine 1. Corona - Schutzimpfung mit Astra Zeneca erhalten. Am 15.04.2021 habe ich meinen Termin für die 2.Impfung.
Heute (12.4.2021) habe ich eine E-Mail vom Impfzentrum des Kreises Kleve erhalten, dass die Zweitimpfung ausgesetzt ist.
Ich habe natürlich mitbekommen, dass die Impfung mit Astra Zeneca für Personen unter 60 ausgesetzt wurde. Da ich aber von Jahrgang 1960 bin, verstehe ich nicht, dass auch mein Termin ausgesetzt wurde.
Der Hinweis auf mögliche Ausdehnung der Abstände zwischen den Impfungen auf 12 Wochen hinkt, wenn ich nicht gleichzeitig einen Ersatztermin bis spätestens 7.5.2021 angeboten bekomme.
Ich kann nicht mehr nachvollziehen, warum ich als über 60 jährige Beschäftigte in der ambulanten Kinderkrankenpflege, wo ich oft über mehrere Stunden nicht nur mit den pflegebedürftigen Kinder sondern auch mit mehreren Angehörigen (ohne irgendwelche Mund-Nasen-Bedeckung) in engen Räumlichkeiten verbringen muss, die 2.Impfung jetzt erstmal nicht mehr bekommen soll.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Gabriele Schmeinck
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Gabriele Schmeinck
Betreff
Corona-Schutzimpfung [#218147]
Datum
12. April 2021 16:14
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Beschäftigte in der ambulanten Pflege habe ich am 12.02.2021 meine 1. Corona - Schutzimpfung mit Astra Zeneca erhalten. Am 15.04.2021 habe ich meinen Termin für die 2.Impfung. Heute (12.4.2021) habe ich eine E-Mail vom Impfzentrum des Kreises Kleve erhalten, dass die Zweitimpfung ausgesetzt ist. Ich habe natürlich mitbekommen, dass die Impfung mit Astra Zeneca für Personen unter 60 ausgesetzt wurde. Da ich aber von Jahrgang 1960 bin, verstehe ich nicht, dass auch mein Termin ausgesetzt wurde. Der Hinweis auf mögliche Ausdehnung der Abstände zwischen den Impfungen auf 12 Wochen hinkt, wenn ich nicht gleichzeitig einen Ersatztermin bis spätestens 7.5.2021 angeboten bekomme. Ich kann nicht mehr nachvollziehen, warum ich als über 60 jährige Beschäftigte in der ambulanten Kinderkrankenpflege, wo ich oft über mehrere Stunden nicht nur mit den pflegebedürftigen Kinder sondern auch mit mehreren Angehörigen (ohne irgendwelche Mund-Nasen-Bedeckung) in engen Räumlichkeiten verbringen muss, die 2.Impfung jetzt erstmal nicht mehr bekommen soll.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gabriele Schmeinck Anfragenr: 218147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218147/ Postanschrift Gabriele Schmeinck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Schmeinck

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag Sehr geehrte Frau Schmeinck, Ihre Eingabe hat das MAGS erreicht. Gerne übernehme ich die Beantwortung …
Nicht-öffentliche Anhänge:
VorabinformationZweitimpfung.eml
9,7 KB
Sehr geehrte Frau Schmeinck, Ihre Eingabe hat das MAGS erreicht. Gerne übernehme ich die Beantwortung und möchte Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Informationen mitteilen: Ihre Sorgen aufgrund des abgesagten Zweitimpfungstermin kann ich nachvollziehen. Dennoch kann ich Ihnen versichern, dass Sie vom Impfzentrum einen neuen Termin erhalten werden. Dieser liegt 12 Wochen nach der Erstimpfung. Damit orientiert sich das MAGS an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, 12 Wochen nach der Erstimpfung mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca die Zweitimpfung vorzunehmen. Bitte warten Sie auf die neue Terminvereinbarung von Ihrem Impfzentrum. Bezüglich Ihres IFG-Antrages leite ich Ihnen im Anhang die E-Mail von Herrn Gruppenleiter Dr. Stollmann zur Kenntnis weiter. Mit freundlichen Grüßen