Corona-Schwerpunktimpfungen in vulnerablen Sozialräumen

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

eine Zusammenstellung der Kriterien, nach denen die einzelnen Häuser/Straßenzüge ausgewählt wurden, deren Bewohner für die Schwerpunktimpfungen berechtigt waren. Wurden in den unterschiedlichen Sozialräumen (Chorweiler, Meschenich, Finkenberg, Kalk) die gleichen oder unterschiedliche Kriterien herangezogen? Wer hat die diese Kriterien festgelegt und auf Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse erfolgte dies?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2021
  • Frist
    30. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Schwerpunktimpfungen in vulnerablen Sozialräumen [#221262]
Datum
28. Mai 2021 18:58
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Zusammenstellung der Kriterien, nach denen die einzelnen Häuser/Straßenzüge ausgewählt wurden, deren Bewohner für die Schwerpunktimpfungen berechtigt waren. Wurden in den unterschiedlichen Sozialräumen (Chorweiler, Meschenich, Finkenberg, Kalk) die gleichen oder unterschiedliche Kriterien herangezogen? Wer hat die diese Kriterien festgelegt und auf Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse erfolgte dies?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221262/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Köln
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) ist zulässig. Verweigerung…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
WG: Corona-Schwerpunktimpfungen in vulnerablen Sozialräumen [#221262]
Datum
15. Juni 2021 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
10,9 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) ist zulässig. Verweigerungsgründe nach den §§ 6 bis 9 IFG NRW liegen nicht vor. Auf Grund der pandemischen Lage gab es bei der Abarbeitung der eingehenden Anfragen leider Verzögerungen. Dies bitte ich zu entschuldigen. Zu Ihre Anfrage: Ihre Frage/bitte um Zulieferung: eine Zusammenstellung der Kriterien, nach denen die einzelnen Häuser/Straßenzüge ausgewählt wurden, deren Bewohner für die Schwerpunktimpfungen berechtigt waren. Wurden in den unterschiedlichen Sozialräumen (Chorweiler, Meschenich, Finkenberg, Kalk) die gleichen oder unterschiedliche Kriterien herangezogen? Wer hat die diese Kriterien festgelegt und auf Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse erfolgte dies? Antwort: Für die Sonder-Impfaktion wurden 7 Stadtteile ausgesucht, bei denen die Impfpriorisierung um den Wohnort ergänzt wurde. Die Stadtteile wurden anhand der mittleren Inzidenzwerte, der Einwohner*innendichte pro Wohnadresse und der Anzahl der Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II und SGB XII ausgewählt. Hieraus ergab sich für die 86 Stadtteile der Stadt Köln folgende Reihenfolge: Chorweiler, Meschenich, Finkenberg, Kalk, Vingst, Humboldt/Gremberg, Mülheim. Entscheidend für die Teilnahme an der Impfaktion war die Zugehörigkeit zu einem der vorgenannten Sozialräume als Wohnort. Die Auskunft wird auf Ihren Wunsch hin nach § 5 Abs. 1 IFG NRW in elektronischer Form (E-Mail) erteilt. Nach Gebührentafel der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW) ist die Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft, sowie eine Akteneinsicht in einfacher Form gebührenfrei. Von der Erhebung einer Gebühr wird daher abgesehen. Mit freundlichen Grüßen