Corona Situation an den Schulen

Bitte teilen Sie mir Ihren Sachstand zu Corona Situation an den Schulen des Kreises mit.
Insbesondere: An wievielen Schulen hat es in der letzten KW Ausbrüche mit Covid-19 gegegeben?
Wieviele Schüler/Lehrer hatten in der letzten KW einen positiven PCR Test?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Stefan Krüßmann
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen …
An Landkreis Werra-Meißner-Kreis Details
Von
Stefan Krüßmann
Betreff
Corona Situation an den Schulen [#239483]
Datum
1. Februar 2022 10:37
An
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir Ihren Sachstand zu Corona Situation an den Schulen des Kreises mit. Insbesondere: An wievielen Schulen hat es in der letzten KW Ausbrüche mit Covid-19 gegegeben? Wieviele Schüler/Lehrer hatten in der letzten KW einen positiven PCR Test?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Krüßmann Anfragenr: 239483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239483/ Postanschrift Stefan Krüßmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Krüßmann

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Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Sehr geehrter Herr Krüßmann, der Werra-Meißner-Kreis bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern seit Beginn der Pande…
Von
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Betreff
AW: Corona Situation an den Schulen [#239483]
Datum
1. Februar 2022 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krüßmann, der Werra-Meißner-Kreis bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern seit Beginn der Pandemie durch seine regelhaften Presseveröffentlichungen zu den Fallzahlen und Ausbruchsgeschehen aktuelle Infos zur Coronafalllage. Diese finden Sie neben der Tagespresse auf der Internetseite des Kreises. Zu den von Ihnen angeführten weitergehenden "Auskunftsverpflichtungen" teilen wir Ihnen mit, dass ein allgemeiner Anspruch auf Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen im Bundesland Hessen nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG), dort geregelt im 4. Teil zur Informationsfreiheit, gegenüber dem Werra-Meißner-Kreis nicht besteht, da der Werra-Meißner-Kreis einen solchen Informationszugang nicht durch kreiseigene Satzung eröffnet hat (vgl. § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG). Daher ist der Werra-Meißner-Kreis vom Anwendungsbereich der Vorschriften über den Informationszugang nach §§ 80 ff. HDSIG vollständig ausgenommen. Mit freundlichen Grüßen